Kommunale Wärmeplanung: Was die Stadt vorhat

Diese Woche wurde der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanung öffentlich vorgestellt. Fünf Maßnahmengebiete sollen priorisiert werden.

Blick über Esslingen in Richtung des Kraftwerks Altbach / Deizisau
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Wie können Esslinger Haushalte, Unternehmen und städtische Gebäude klimaneutral mit Wärme versorgt werden? Das soll die kommunale Wärmeplanung zeigen, an der die Stadt Esslingen seit 2021 in Kooperation mit den Stadtwerken Esslingen arbeitet. Bei einer öffentlichen Infoveranstaltung und in der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt wurden die Eckpunkte der Wärmeplanung in dieser Woche vorgestellt. Für die Umsetzung bedarf es noch der Zustimmung des Gemeinderats. Dieser tagt in der kommenden Woche am Montag, 13. November.

Was ist eine Wärmeplanung?

Das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg verpflichtet große Kreisstädte wie Esslingen dazu, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Diese Planung bildet die strategische Grundlage für die Wärmewende in Esslingen, die laufend weitergeführt und angepasst wird.

„Dabei bewegt sich die kommunale Wärmeplanung auf derselben Flughöhe wie ein Flächennutzungsplan“, erklärt Dr. Katja Walther, Leiterin der Stabsstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die kommunale Wärmeplanung ist also zunächst ein strategisches Planungsinstrument, aus dem dann konkrete Maßnahmen abgeleitet werden.

„So zeigen Analysen des Wärmeverbrauchs, des Anteils an Ölheizungen oder dem Gebäudealter, wo große Potenziale zur Wärmewende liegen. Daraus werden Gebiete mit einem hohen Einsparungspotenzial an CO2 ermittelt. Für diese werden anschließend geeignete Maßnahmen wie die Sanierung von Gebäuden oder der Anschluss an ein Fernwärmenetz vorgeschlagen“, sagt die Stabsstellenleiterin.

Was umfasst eine kommunale Wärmeplanung?

Zunächst wurde für die kommunale Wärmeplanung eine Bestandsanalyse durchgeführt. Demnach sind in Esslingen Erdgas, Heizöl und Fernwärme die häufigsten Energieträger.

Darauf aufbauend folgte eine Potenzialanalyse. Dabei konnte unter anderem Erdwärme als potenzielle Wärmequelle für weite Teile Esslingens identifiziert werden. Ein großes Potential steckt auch in der Gebäudesanierung. Dadurch könnte der gesamte Wärmebedarf um bis zu 44 Prozent verringert werden. Um das zu erreichen, müssten bis 2040 jährlich fünf Prozent aller Gebäude saniert werden.

Im letztlich erarbeiteten Zielszenario für das Jahr 2040 reduziert sich der Energiebedarf zur Wärmeversorgung in Esslingen um 25 Prozent. Als wesentliche Energieträger sollen dann Fernwärme (30 Prozent), Heizstrom (19 Prozent), Umweltwärme (18 Prozent) sowie Biogas (12 Prozent) zum Einsatz kommen. Dadurch würden die Treibhausgasemissionen der Wärmeversorgung im Vergleich zu 2019 um 91 Prozent sinken.

Was ist das Ergebnis?

Zusätzlich zur Bestands- und Potenzialanalyse wurden zwölf sogenannte „Hotspots“ identifiziert. Anschließend wurden fünf dieser Gebiete priorisiert: Die Innenstadt, das Gewerbegebiet Neue Neckarwiesen und Sirnau, Mettingen, Zollberg und Zell. „Diese wollen wir nun detaillierter untersuchen, um zu ermitteln, ob und wie dort eine klimaneutrale Wärmeversorgung gelingen kann“, berichtet Dr. Katja Walther.

In einem Wärmeenergieplan wurden zudem für die ganze Stadt „zentrale“ und „dezentrale“ Bereiche definiert. Für die zentralen Gebiete werden aktuell Wärmenetze, also der Ausbau der Fernwärme, in Betracht gezogen. In dezentralen Gebieten wird hingegen die Deckung des künftigen Wärmebedarfs durch Einzellösungen wie Solarthermie oder Wärmepumpen geprüft. Dabei handelt es sich jedoch um die erste Stufe der kommunalen Wärmeplanung. Diese wird künftig auch in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Esslingen stetig angepasst.

Was folgt daraus für Eigentümer:innen?

Grundsätzlich entstehen aus der kommunalen Wärmeplanung keine direkten Handlungsanweisungen und auch keine rechtlichen Verpflichtungen. Anhand des kommunalen Wärmeplans können Bürger:innen die priorisierten Maßnahmengebiete und die dort vorgesehenen Maßnahmen einsehen. In deren Umsetzung wird die Stadt Esslingen innerhalb der nächsten fünf Jahre einsteigen. Zudem wird die kommunale Wärmeplanung weiter fortgeschrieben.

Wie hängen Wärmeplanung und Heizungsgesetz zusammen?

Im September 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, vom Bundestag beschlossen. Es besagt, dass eine neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das GEG gilt in Esslingen vorerst noch nicht – selbst wenn der Gemeinderat die erste Stufe der kommunalen Wärmeplanung beschließt.

Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung muss die Stadt Esslingen bis zum 30. Juni 2028 festlegen, wo Wärmenetze entstehen sollen und wo nicht. Erst dann greift das GEG – und auch nur, wenn die bisherige Heizung defekt und nicht zu reparieren ist. Theoretisch können Eigentümer:innen bis zu diesem Stichtag eine Heizung einbauen, die die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energien nicht erfüllt.

„Gleichzeitig raten wir, sich rechtzeitig mit der Gebäudesanierung und der nachhaltigen Wärmeversorgung zu beschäftigen“, sagt Dr. Katja Walther. Energieberatungen sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten bieten die Stadtwerke Esslingen und die Klimaschutzagentur des Landkreis Esslingen an. Weitere Informationen unter:

Wie geht es weiter?

„Sollte der Gemeinderat der kommunalen Wärmeplanung zustimmen, beginnen wir umgehend an den fünf priorisierten Maßnahmengebieten zu arbeiten“, berichtet Dr. Katja Walther. Dazu sollen beispielsweise für ausgewiesene Gebiete in Mettingen und Zell ein Energiekonzept erstellt oder für den westlichen Teil des Zollbergs die Erarbeitung eines Quartierskonzeptes geprüft werden.

„Parallel dazu bereiten wir die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung vor. Damit können wir, wie gesetzlich gefordert, bis zum Jahr 2028 neue Wärmenetzgebiete ausweisen“, erklärt die Stabsstellenleiterin. „Die kommunale Wärmeplanung wird so ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität.“  

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