Tempo 30 in mehreren Straßenabschnitten

Im Stadtgebiet sind auf einigen Streckenabschnitten Geschwindigkeitsanpassungen vorgesehen. Neben der Reduzierung des Verkehrslärms stehen unter anderem auch Verbesserungen zur Sicherheit rund um eine Kindertagesstätte an.

Tempo 30-Schild
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In mehreren Straßenabschnitten des Esslinger Stadtgebiets wird die zulässige Geschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert. Dem hat der Mobilitätsausschuss des Esslinger Gemeinderats in seiner Sitzung am 22. November formell zugestimmt. Grundlage dafür ist die dritte Stufe des Lärmaktionsplans. Bereits in den beiden vorherigen Stufen wurden entsprechende Geschwindigkeitsreduzierungen umgesetzt. So wird, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, der Verkehrslärm in besonders belasteten Bereichen reduziert.

Zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans sind die Kommunen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, um die Bevölkerung vor zu starker Lärmbelastung zu schützen. Basierend auf Lärmberechnungen wurden besonders belastete Bereiche im Stadtgebiet identifiziert und konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung verpflichtend festgeschrieben. Dementsprechend wird nun, zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm, im Frühjahr 2024 auf folgenden Straßenabschnitten Tempo 30 umgesetzt:

  • In der Neckarstraße zwischen L1150 und Plochinger Straße
  • In der gesamten Krummenackerstraße, der Maienwalterstraße sowie in der Sulzgrieser Straße bis zur Sulzgrieser Ortsmitte
  • In der Ruiter Straße zwischen Gebäude 41 und Brunnenstraße
  • In der Mülbergerstraße zwischen Grabbrunnenstraße und Wielandstraße.

Dagegen hat eine rechtliche Überprüfung des Straßenabschnitts der Stettener Straße zwischen dem Kreisverkehr Kirchackerstraße/Wäldenbronner Straße und der Einmündung Langer Weg gezeigt, dass die Gründe für die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr vorliegen und daher aufgehoben werden muss. Die Umsetzung erfolgt noch im November.

In der Eugenie-von-Soden-Straße wird die Geschwindigkeit im Abschnitt zwischen Gebäude 10 und Schlachthausstraße auf Tempo 30 reduziert. Hintergrund ist hier das Ergebnis einer rechtlichen Überprüfung, die nach Fertigstellung der dortigen Kindertagesstätte erfolgt ist. Diese Geschwindigkeitsreduzierung wird zusammen mit der Verlegung der Buswarteflächen auf die gegenüberliegende Fahrbahnseite entlang der Bahnstrecke zeitnah ausgeführt.

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