Erschließungsbeiträge werden zurückerstattet

Die Stadt erstattet Bürger:innen, die gegen die Erschließungsbeiträge der Sulzgrieser Straße geklagt hatten, die bereits bezahlten Beiträge inklusive Zinsen und Widerspruchsgebühren.

Blick in die Sulzgrieser Straße

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart werden die Erschließungsbeiträge der Sulzgrieser Straße an die Kläger:innen zurückbezahlt. Im Jahr 2017 wurde die Sulzgrieser Straße zwischen der Betzgerstraße und der Uhlbacher Straße ausgebaut und saniert. Nun urteilte das Gericht im März dieses Jahres, dass die Beitragspflicht für die Eigentümer:innen schon zu einem früheren Zeitpunkt entstanden sei. Daher sei die Beitragspflicht zum Zeitpunkt des Ausbaus 2017 bereits verjährt gewesen und deshalb in voller Höhe inklusive Zinsen zurückzuzahlen.

Erschließungsmerkmale bereits vorhanden

Im Jahr 1991 wurde auf der Westseite der Sulzgrieser Straße ein Gehweg für die Schulwegsicherung gebaut. Nach Ansicht der Stadt entsprach dieser noch nicht dem Ausbau, wie er im Bebauungsplan vorgesehen war. So fehlten zum Beispiel die geplanten Busbuchten, die erst mit dem endgültigen Ausbau der Sulzgrieser Straße im Jahr 2017 erfolgten.

Das Verwaltungsgericht stellte nun fest, dass die Beitragspflicht für die Eigentümer:innen nach damals geltendem Erschließungsrecht bereits beim erstmaligen Ausbau eintrat. So seien die definierten Herstellungsmerkmale wie Fahrbahn, Gehweg, Entwässerung und Beleuchtung schon zu diesem Zeitpunkt vorhanden gewesen.

Rückzahlung an Klägerinnen und Kläger

Nachdem das Verwaltungsgericht den Kläger:innen nun Recht gab, wird die Stadt ihnen die bereits bezahlten Erschließungsbeiträge inklusive Zinsen und Widerspruchsgebühren zurückzahlen.

Eine Aufhebung der Erschließungsbeitragsbescheide derjenigen Eigentümer:innen, die nicht geklagt oder die Ablehnung des Widerspruchs akzeptiert hatten, ist rechtlich jedoch nicht möglich. Deren Beitragsbescheide sind inzwischen bestandskräftig, was auch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bestätigte.

Nichtsdestotrotz wird die Stadtverwaltung nochmals eine Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart einholen, ob nicht doch eine Rückzahlung an alle Eigentümer:innen entlang der Sulzgrieser Straße möglich ist.

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(Erstellt am 05. Oktober 2023)