Der richtige Notruf
Notruf 112 - Ihre direkte Verbindung zu schneller Hilfe
In ganz Europa erreichen Sie Feuerwehr und Rettungsdienst unter der kostenfreien Notrufnummer 112 – auch in Esslingen. Ein erfahrener Einsatzsachbearbeiter nimmt Ihren Notruf entgegen und alarmiert umgehend die passenden Einsatzkräfte.
Wo ist der Notfallort?
Bitte beschreiben Sie den Ort so genau wie möglich. Wichtig sind Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben.
Was ist passiert?
Über den Einsatz eines Notarztes entscheidet die Integrierte Leitstelle. Ein Notarzt-Einsatzfahrzeug wird alarmiert, wenn schwere Notfälle wie plötzliche Bewusstlosigkeit, starke Brustschmerzen, schwere Blutungen oder Verletzungen gemeldet werden.
Wie viele Personen sind verletzt oder erkrankt?
Bitte nennen Sie uns möglichst genau die Anzahl. Bei größeren Unfällen können Sie die Anzahl auch schätzen.
Welche Art der Verletzung oder Erkrankung?
Informationen zu Art der Verletzung oder Erkrankung benötigt die Leitstelle, um die richtigen Einsatzmittel zu alarmieren.
Wer meldet das Ereignis?
Bitte nennen Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Bleiben Sie für Rückfragen wenn möglich in Reichweite dieses Apparates. Erwarten Sie unsere Einsatzkräfte und machen Sie sich bemerkbar. Leisen Sie Erste Hilfe und achten Sie auf Eigenschutz.
Häufig gestellte Fragen zum Notruf
Wen erreiche ich unter der Notrufnummer 112?
In Esslingen läuft die Notrufnummer 112 bei der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst des Landkreises ein. Qualifizierte Einsatzkräfte nehmen Ihren Anruf entgegen und veranlassen sofort die nötige Hilfe.
Wo erreiche ich einen Notarzt?
Bitte beschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion.
Werde ich im Krankenhaus schneller behandelt, wenn ich mit dem Rettungswagen dorthin gebracht werde?
Wie schnell Sie behandelt werden, richtet sich nach dem Schweregrad Ihrer Erkrankung und der Anzahl anderer Notfälle – nicht danach, wie Sie ins Krankenhaus gekommen sind.
Entstehen Kosten bei einem Feuerwehreinsatz und wer trägt diese?
Bei jedem Feuerwehreinsatz entstehen Kosten. Gebührenpflichtig sind zum Beispiel:
- Vorsätzlich grundlose Alarmierungen. Hier ist die alarmierende Person auch Gebührenschuldner.
- Gefahrenabwehreinsätze infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens. Hier ist der Verursacher der Gebührenschuldner.
- Fehlalarmierungen durch Brandmelde-/Gefahrenmeldeanlagen
- ...
Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?
Nein. Generell trägt die Kosten, wer die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch nimmt. Nur bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegen die alarmierende Person erhoben sowie eine Strafanzeige gestellt.
Stadt Esslingen am Neckar
Feuerwehr
In Notfällen erreichen Sie uns ausschließlich über den europaweiten NOTRUF 112!