Hausnummer rettet Leben!
Gemäß § 126 Baugesetzbuch (BauGB) ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Diese muss von der Straße aus gut lesbar angebracht sein – idealerweise beleuchtet und nicht von Pflanzen oder anderen Gegenständen verdeckt.
Bei Notfällen zählt jede Sekunde
Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind darauf angewiesen, den Einsatzort schnell und eindeutig zu finden. Schlecht sichtbare oder fehlende Hausnummern erschweren die Orientierung und können im Ernstfall wertvolle Zeit kosten – mit potenziell schweren Folgen.
Damit Einsatzkräfte Ihr Gebäude im Notfall schnell finden, sollte Ihre Hausnummer klar und eindeutig erkennbar sein. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:
- Bringen Sie die Hausnummer gut lesbar und maximal 3 m hoch an.
- Sie muss zur Straße hin angebracht sein, möglichst über oder neben dem Eingang.
- Liegt der Eingang nicht straßenseitig, gehört die Nummer an die nächstgelegene Gebäudeecke zum Zugang.
- Bei zurückliegenden Gebäuden sollte die Nummer zusätzlich am Grundstückszugang (z. B. Zaun, Pfeiler) angebracht werden.
- Unleserliche oder beschädigte Hausnummern sollten ersetzt werden.
- Vermeiden Sie schmückende, aber schlecht lesbare Gestaltungen oder Nummern mit geringer Farbkontrastierung.
