Verhalten im Brandfall
Jährlich sterben in Deutschland rund 400 Menschen durch Brände – meist an den Folgen von Rauchgasvergiftungen. Viele weitere werden verletzt.
Wichtige Regeln
- Ruhe bewahren und überlegt handeln
- Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren
- Entstehungsbrände nur dann bekämpfen, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr begeben
- Türen schließen (nicht abschließen), um das Ausbreiten von Brandrauch zu vermeiden
- Hilfsbedürftige und sich selbst in Sicherheit bringen
- Keine Aufzüge benutzen
- Mitbewohner warnen
- Das Eintreffen der Feuerwehr abwarten
Hinweise für Menschen mit Handicap
- Für die Feuerwehr gilt: Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Besondere Maßnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen sind nicht vorgesehen – es gilt der Gleichheitsgrundsatz, da alle im Brandfall gleichermaßen gefährdet sind. Welche Rettungsmaßnahmen erforderlich sind, entscheidet der Einsatzleiter vor Ort.
- Kommt es in der eigenen Wohnung zu einem Brand, sollten sich mobilitätseingeschränkte Personen – sofern möglich und ohne sich selbst zu gefährden – in Richtung Treppenraum begeben und dort, beispielsweise auf einem Treppenpodest, auf Hilfe warten.
Die Wohnungstür sollte geschlossen und – wenn vorhanden – der Wohnungsschlüssel der Feuerwehr übergeben werden, um den Zugang zu erleichtern und die Rauchausbreitung zu verhindern. - Ist der Treppenraum verqualmt oder nicht nutzbar, sollten mobilitätseingeschränkte Personen – wie alle anderen auch – in der Wohnung bleiben, die Wohnungstür geschlossen halten und sich am Fenster bemerkbar machen, idealerweise mit dem Hinweis auf die eigene Behinderung.
