Auch Baden-Württemberg unterstützt Familien
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz im Land Baden-Württemberg haben, insgesamt unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Sie sind:
- eine Familie mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- eine Familie, die Hartz IV oder Kindergeldzuschlagsberechtigt ist,
- alleinerziehend und leben mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammen,
- eine Familie mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind,
- eine wohngeldberechtigte Familie und beziehen Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Den Landesfamilienpass mit Gutscheinkarte erhalten Sie auf Antrag beim Bürgerservice Soziales des Amts für Soziales und Sport.