Möglichkeiten für Zuwendungen in Esslingen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Stadt Esslingen durch finanzielles Engagement zu unterstützen. So freuen sich die Einrichtungen der Stadt, wie alle gemeinnützigen Institutionen, über Spenden.

Im Rahmen ihrer gemeinnützigen Tätigkeiten kann die Stadt auch Spendenbescheinigungen ausstellen. Zweckgebundene Spenden kommen der jeweiligen Einrichtung direkt zugute.

Diese Institutionen und Bereiche freuen sich über Ihre Spende:

Ukraine Spendenkonto

Bürgerstiftung Esslinger Sozialwerk

Stiftungszweck der Bürgerstiftung ist die Förderung der gemeindebezogenen sozialen Verantwortung, des praktischen Bürgerengagements und der Solidarität mit den weniger Begünstigten in der Stadt Esslingen a.N.. Mehr über die Bürgerstiftung, ihre vielfältigen Projektförderungen und die Möglichkeiten sich zu beteiligen finden Sie unter www.esslingen.de/buergerstiftung.

Städtische Pflegeheime

Da das Leistungsangebot und die Lebensqualität für die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner immer weiter verbessert werden soll, werden Spenden benötigt. Sie können sicher sein, dass Ihre Spende zum Wohl der betreuten Menschen verwendet wird. Mehr zu den Pflegeheimen und zu den Möglichkeiten sich dort zu engagieren, finden Sie unter www.pflegeheime-esslingen.de.

Bildung und Betreuung für Kinder und Jugendliche

Die Bildungsstadt Esslingen möchte mit ihren vielseitigen, attraktiven und familienfreundlichen Bildungsangeboten einen wichtigen Beitrag zu möglichst gelingenden Bildungsbiografien und zu sozialer Teilhabe leisten. Eine wichtige Rolle dabei spielen Projekte, die bedarfsorientiert die klassischen Bildungs- und Betreuungskonzepte ergänzen.

Sprachliche Bildung beginnt in der Familie und wird in der Kindertagesstätte und in der Schule fortgeführt. "Rucksack" ist ein Programm zur sprachförderlichen Arbeit und Elternbildung in Esslinger Kindertagesstätten und Grundschulen. Dabei richtet sich Rucksack hauptsächlich an Eltern mit Zuwanderungsgeschichte und ihre Kinder zwischen 4 und 6 Jahren in Kindertagesstätten und Kinder in Grundschulen Klasse 1 und 2. Ziel ist die allgemeine sprachliche Bildung anhand von Themen des Kindergartens und des schulischen Unterrichts.

Das Projekt "Respekt - Vermittlung von Werten und Orientierung durch Kampfkunst" leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewaltprävention an Schulen und fördert den fairen, respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. Ein Ziel ist es, mittels Kampfkunst, Tai-Chi und Meditation das soziale Miteinander zu verbessern und als Folge dessen auch einen gewaltfreieren Umgang miteinander zu erreichen. Die Schüler lernen und üben Regeln und Rituale, sollen Aggressionen und Stress abbauen können aber auch Ruhe und Entspannung finden.

Sach- oder Geldspenden werden auch gerne entgegengenommen für Musikalien jeglicher Art für Musik- und Chorprojekte, Kreative Materialien (z.B. Street Art, Bastelmaterial), Spielzeuge für Innen und Außen, Bewegungselemente, Forscherkisten und handwerkliche Geräte, Hör- und Musik-CD´s sowie Bücherkisten für Kita und Schule (auch in unterschiedlichen Sprachen).
 
Infomieren Sie sich gerne beim

Kultur

Mit den verschiedenen Einrichtungen und Veranstaltungen ist die Kulturlandschaft der Stadt Esslingen für ihre Qualität und Vielfalt bekannt. Die Förderung des kulturellen Lebens in Esslingen ist der Stadt ein wichtiges Anliegen. Damit erfüllt die Stadt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - über ihre Pflichtaufgaben hinaus - sinnstiftende und gemeinwohlfördernde Aufgaben.

Mit Spenden für Kultureinrichtungen und Veranstaltungen können zusätzliche Angebote, wie zum Beispiel ein besonderer Katalog für eine Ausstellung der Villa Merkel, ermöglicht oder Sonderprojekte, wie zum Beispiel das Kulturfest "Stadt im Fluss" mitfinanziert werden.

Informieren Sie sich hierzu gerne beim

Und darüber hinaus

Mit Ihrer Spenden können Sie selbstverständlich auch andere gemeinnützige Zwecke unterstützen, wie den Natur- und Umweltschutz (Grünflächenamt), die Freiwillige Feuerwehr und soziale Angebote der Stadt.
 
Ansprechpartner für Spendenmöglichkeiten sind die Einrichtungen und fachlich zuständigen Stelle, sowie die Stadtkämmerei für die Spendenbescheinigungen.

Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Rechts-oder Steuerberatung. Eine Beratung hierzu leistet die Stadt nicht.

Gut zu wissen

Spendenbescheinigungen

Spenden sind freiwillige Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz steuerbefreite Körperschaft. Diese Spenden sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig (§ 10b EStG).

Für alle Spenden, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Bis zu Beträgen von 200 Euro reicht in der Regel ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis (Überweisungsträger oder der Kontoauszug) aus.

Die Entscheidung, ob die Spende durch die Stadt angenommen wird, trifft der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats. Die Ausstellung der Spendenbescheinigung kann erst nach dieser Entscheidung und nicht schon direkt nach Eingang der Spende erfolgen.

Spendenbescheinigungen erstellen wir nur auf Wunsch!
Bitte teilen Sie der Stadtkämmerei zeitnah Ihren Wunsch nach einer Spendenbescheinigung mit.

Kommunale Stiftung

Stiftungen sind langfristig ausgerichtet. Die Basis ist das Vermögen, das dauerhaft zu erhalten ist. Der Stiftungszweck wird über die Förderung von Projekten aus der Ausschüttung der Erträge realisiert.

Wollen auch Sie sich über eine Stiftung engagieren, kann dies durch eine Zustiftung oder ein Vermächtnis geschehen. Mit dieser Form der Zuwendung wird das Vermögen der Stiftung ausgeweitet, aus dessen Erträgen die Förderung von Projekten finanziert wird.

Die Stadt Esslingen am Neckar verwaltet diese vier nichtrechtsfähigen Stiftungen:

Bürgerstiftung Esslinger Sozialwerk

Stiftungszweck der Bürgerstiftung ist die Förderung der gemeindebezogenen sozialen Verantwortung, des praktischen Bürgerengagements und der Solidarität mit den weniger Begünstigten in der Stadt Esslingen a.N.. Mehr über die Bürgerstiftung, ihre vielfältigen Projektförderungen und die Möglichkeiten sich zu beteiligen finden Sie unter www.esslingen.de/buergerstiftung.

J. F. Schreiber-Stiftung

Um 1831 gründete der Lithograf Jakob Ferdinand Schreiber einen Verlag in Esslingen, der weit über die Stadtgrenze hinaus bekannt war.

Zweck der Stiftung ist, das kultur- und heimatgeschichtlich wertvolle Erbe des J. F. Schreiber- Verlags zu erhalten. Die sogenannte "Schreiber-Sammlung" aus Papiertheater, Kartonmodellen und Bilderbüchern aus der Produktion des Verlags J. F. Schreiber gibt Einblicke in die Arbeitswelt um 1900.

Im J. F. Schreiber Museum in Esslingen werden die Werke einem breiten Publikum zugänglich gemacht.
museen-esslingen.de/schreiber_museum

Informieren Sie sich hierzu gerne beim

Dr. Fritz Landenberger-Stiftung

Stiftungszweck ist die Unterstützung von kulturellen, künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken, insbesondere durch die Förderung von Arbeiten auf dem Gebiet der Stadtgeschichtsforschung und Denkmalpflege.

Informieren Sie sich hierzu gerne beim

Alfred- und Inge Frey-Stiftung

Stiftungszweck ist die Verwirklichung einer humanen Gesellschaft.

Aus der Präambel der Stiftungssatzung: "Im Zeitalter fortschreitender Technisierung und Automatisierung, unserer problembehafteten Freizeitgesellschaft ist es unabdingbar, dass gegen die Vermassung der Gesellschaft deutliche Zeichen gesetzt, zukunftsweisende Denkanstöße gegeben sowie geistige Anregungen und echte Orientierungs- und Lebenshilfen angeboten werden, die den heutigen Menschen immer wieder Mut und Kraft zur Gestaltung einer wertebewussten Lebensführung geben können."

Weitere Informationen: stadtkaemmerei@esslingen.de

Gut zu wissen

Erbschaften und Nachlässe

Immer wieder wird die Stadt oder die Bürgerstiftung auch durch Erbschaften und Nachlässe bedacht.

Bürgerinnen und Bürger sorgen durch Zustiftungen z.B. an die Bürgerstiftung dafür, dass ihr Vermögen langfristig sinnstiftend für die Stadtgemeinschaft eingesetzt ist. Nachlassregelungen sichern so den persönlichen Beitrag für eine bessere Welt in einer besseren Zukunft. Bei Erbschaften und Nachlässen an die Stadt kann der Zweck konkret gefasst sein oder sich an einen bestimmten Bereich wenden.