Esslinger Mietspiegel

Der Mietspiegel wird alle zwei Jahre ermittelt und liefert Ihnen Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien.

Blick in eine Esslinger Altstadtgasse

Qualifizierter Mietspiegel Esslingen

Version 2022 - gültig bis 31. Dezember 2023

Grundsätzlich soll der Esslinger Mietspiegel …

  • das Mietpreisgefüge transparenter machen
  • dabei helfen, Streitigkeiten zwischen Mietparteien zu vermeiden
  • dabei helfen, Mieterhöhungen zu überprüfen
  • Gerichten in Streitfällen die Entscheidung erleichtern
  • mögliche Kosten für die Beschaffung von Informationen zu Vergleichsmieten reduzieren

Wie der Mietspiegel ermittelt wird

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Mietspiegel zu ermitteln: Eine Erhebung durch Fragebögen an die Esslinger Bürger:innen oder eine Fortschreibung anhand des Lebenshaltungsindex des Bundes. Grundsätzlich finden diese beiden Verfahren alle zwei Jahre im Wechsel statt. Die Erhebung via Fragebogen geschieht auf Grundlage einer repräsentativen Umfrage bei Mieter:innen von nicht preislich gebundenen Wohnungen im Stadtgebiet von Esslingen am Neckar. Dabei werden die Daten bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten nur zum Zweck der Mietspiegelerstellung schriftlich erhoben. 
Zudem wird der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen errechnet, durch die Interessensvertreter der Mieter:innen und Vermieter:innen gemäß den Bestimmungen des § 558 d Abs. 1 BGB anerkannt und erfüllt damit methodisch die Voraussetzungen eines qualifizierten Mietspiegels.

Wer die Erstellung des Mietspiegels begleitet

Der begleitende Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexpert:innen zur Erstellung des Mietspiegels setzt sich wie folgt zusammen:

  • Baugenossenschaft Esslingen eG
  • Deutscher Mieterbund Esslingen – Göppingen e.V.
  • EWB Esslinger Wohnungsbau GmbH
  • Haus und Grund Esslingen e.V.
  • Mieterbund Esslingen Stadt und Kreis e.V.
  • Amt für Soziales, Integration und Sport sowie Geschäftsstelle Gutachterausschuss der Stadt Esslingen

Ganz wichtig: Der Mietspiegel stellt keine verbindliche Preisempfehlung dar. Vermieter:innen dürfen durchaus niedrigere, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen jedoch nicht wesentlich höhere Mieten fordern. In diesem Sinne erwarten wir, dass der Mietspiegel für Vermieter:innen und Mieter:innen, Verbände, Gutachter:innen und Gerichte weiterhin eine praktikable und realitätsgerechte Entscheidungshilfe ist.

Die Dokumentation zum Mietspiegel Esslingen am Neckar 2022 können Sie gern bei der Stabsstelle Wohnen anfordern. Dort erhalten Sie den Mietspiegel gegen eine Gebühr von 5,00 € auch ausgedruckt.

Stadt Esslingen am Neckar

Stabsstelle Wohnen

Stabsstelle Wohnen
Ritterstraße 17
73728 Esslingen am Neckar
Daniel Friz
Fax +49 711 3512-552196
Aufgaben

Mietspiegel, Wohnraumversorgungskonzept und Wohnungsbindungskartei