Nürk-Areal, Pliensauvorstadt
Bebauungsplanverfahren für das Neubauvorhaben auf dem Nürk-Areal läuft

Der Ausschuss hat am 14.07.2021 seine Zustimmung zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Brückenstraße/Zollbergstraße und zum Aufstellungsbeschluss erteilt.
Zwischenzeitlich hat der Vorhabenträger das Bebauungskonzept in einigen Punkten weiter entwickelt. Das aktuelle Konzept wurde Vertretern der Gemeinderatsfraktionen in einer Besprechung mit dem Vorhabenträger und dessen Architekten im Februar 2022 vorgestellt. Dieses Konzept stellt im Wesentlichen die Grundlage für die weitere Planung dar. Am 13.04.2022 hat der Ausschuss für Technik und Umwelt den Beschluss zum Bebauungskonzept und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Vorentwurf einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes gefasst.
Hintergrund zum Neubauvorhaben
Das Konzept für die Neubaubebauung ist Ergebnis eines vom Vorhabenträger in Kooperation mit der Stadt durchgeführten Architektur- und Städtebau-Wettbewerbs. Das Wettbewerbsergebnis wurde anschließend weiterentwickelt und stellt damit die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan dar.
Die Konzeption für die Neubaubebauung sieht die Errichtung von Einzelhandels- und Gastronomieflächen sowie ggf. Dienstleistungsbetrieben in den Erdgeschossen vor. Im südwestlichen Baukörper sind im ersten Obergeschoss Räume für Arztpraxen geplant.
Private Stellplätze sind in einer Tiefgarage, in einem oberirdischen Parkgeschoss über der Einzelhandelsnutzung sowie rückwärtig als offene Stellplätze geplant.In den übrigen Obergeschossen sind 160 Wohnungen vorgesehen. Die neuen Gebäude gruppieren sich um eine privat unterhaltene, öffentlich zugängliche Platzfläche an der Brückenstraße. Den Bewohnern dienende, begrünte Freibereiche sind über Einzelhandels- bzw. Garagengeschossen geplant.
Insgesamt wird mit dem Vorhaben die Strategie der Nutzungsmischung zur Umsetzung gebracht: Mit gemischt genutzten baulichen Strukturen verbindet sich die Erwartung und Aussicht, einen insgesamt positiven Effekt für die Stadtentwicklung zu leisten. Wohnlagen in gut erschlossenen, zentrennahen Lagen begünstigen den Fahrrad- und Fußgängerverkehr sowie die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs; sie ermöglichen damit ein autoarmes Wohnen.
Es besteht zudem das Potenzial, dass zentral lebende Bewohner stärker zur Belebung des öffentlichen Raums beitragen und durch die räumliche Nähe zu vorhandenen Angeboten die Teilhabe am öffentlichen Leben für die Bewohner erleichtert wird.
Auf Grundlage der anschließend beschriebenen, differenzierten Festsetzungen zur Nutzungsgliederung, zu Freibereichen, zum Lärmschutz und zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sowie auf Grund der gut erreichbaren und integrierten Lage des Projekts wird davon ausgegangen werden, dass mit dem Bebauungsplan insgesamt eine langfristig akzeptierte, nachgefragte und verträgliche Nutzungskonzeption ermöglicht wird.
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