Bebauungsplan-Ergänzung Gartenhausgebiete in den Stadtteilen 33 "Obertal", 34 "Wäldenbronn", 42 "Kimmichsweiler / Oberhof", 51 "Oberesslingen West", 71 "Pliensauvorstadt", 72 "Zollberg", 101 "Berkheim Nord" und 111 "Zell"

Entwurf der Bebauungsplan-Ergänzung Gartenhausgebiete mit örtliche Bauvorschriften (Textbebauungsplan)
Datum: 20.11.2023

Übersichtsplan mit Lage der neun Teilgebiete im Stadtgebiet

Veröffentlichung / Auslage

25. März bis 30. April 2024

Die Stadt Esslingen am Neckar stellt hier den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung (Veröffentlichungstext) und die aktuell zu veröffentlichenden Unterlagen (Planunterlagen mit allen weiteren Unterlagen) ein.

Einsichtnahmezeiten

Die Planung ist im Technischen Rathaus, Ritterstraße 17, beim Stadtplanungsamt im 2. Obergeschoss (im Flur bei Zimmer 257), zu untenstehenden Zeiten einsehbar.

Wochentag Uhrzeit
Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Für die Einsichtnahme in die Unterlagen und deren Erläuterung können Sie vorab innerhalb der genannten Zeiten der Auslage einen Termin vereinbaren. Melden Sie sich dazu telefonisch unter 0711/3512- 2629 oder -2718 oder per E-Mail an stellungnahme@esslingen.de.

Ebenfalls können Sie uns Ihre Stellungnahme per E-Mail an stellungnahme@esslingen.de senden oder direkt über das Formular Online-Stellungnahme abgeben.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Esslingen am Neckar, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen oder per Fax an 0711/3512-553284.

Planunterlagen

Unterlagen zum Entwurf des Textbebauungsplanes mit örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan-Ergänzung Gartenhausgebiete

Zum besseren Verständnis sind der Begründung der Bebauungsplan-Ergänzung Gartenhausgebiete als Anlage informelle Texte und Pläne beigefügt, auf der Grundlage der rechtsverbindlichen Bebauungsplänen (Auszüge der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen). Die textlichen Veränderungen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne aufgrund dieser Bebauungsplan-Ergänzung werden in Blau in den Lesehilfe-Texten dargestellt, die sich daraus ergebenden Änderungen in den Planzeichnungen sind in Rot in den Lesehilfe-Plänen gekennzeichnet.
Anlagen:

Hinweis:

Die kompletten Fassungen von DIN-Normen und Richtlinien, auf die in den textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften oder der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen wird, können aufgrund des Urheberrechtschutzes nur im Technischen Rathaus eingesehen werden (Einsichtnahmezeiten siehe oben).  

Stellungnahme

Während der Auslage können Sie Stellungnahmen elektronisch abgeben.

Hier haben Sie als rger:in oder interessierte Person (Öffentlichkeit) die Möglichkeit, sich direkt am Verfahren zu beteiligen und Ihre Stellungnahme elektronisch über das Online-Formular abzugeben:
Zur Stellungnahme für Bürger:innen

Ebenfalls können Sie uns Ihre Stellungnahme per E-Mail senden: stellungnahme@esslingen.de.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Esslingen am Neckar, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen oder per Fax an 0711/3512-553284.

Hier können Sie als registrierte Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange schriftliche Stellungnahmen (upload) abgeben.
Zur Stellungnahme für Behörden

Datenschutz

Hier können Sie das Formblatt mit den Hinweisen zum Datenschutz bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in Bauleitplanverfahren gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO einsehen.

Veröffentlichungstext

Hier können Sie den Text der amtlichen Bekanntmachung einsehen.

Veröffentlichungstext (PDF, 873 KB)

Stadt Esslingen am Neckar

Städtebau

Planungsrecht
Ritterstraße 17
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Fax 0711 3512553284
Nina Benzel
Gebäude Ritterstraße 17
Raum 258