FAQs Wärmeplanung

Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg verpflichtet große Kreisstädte wie Esslingen dazu, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Diese Planung bildet die strategische Grundlage für die Wärmewende in Esslingen, die laufend weitergeführt und angepasst wird.

Dabei bewegt sich die kommunale Wärmeplanung auf derselben Flughöhe wie ein Flächennutzungsplan. Die kommunale Wärmeplanung ist also zunächst ein strategisches Planungsinstrument, aus dem dann Maßnahmen und tiefergehende Untersuchungen abgeleitet werden.

So zeigen Analysen des Wärmeverbrauchs, des Anteils an Ölheizungen oder dem Gebäudealter, wo große Potenziale zur Wärmewende liegen. Daraus wurden Gebiete mit einem hohen Einsparungspotenzial an CO2 ermittelt.

Was umfasst eine kommunale Wärmeplanung?

Zunächst wurde für die kommunale Wärmeplanung eine Bestandsanalyse durchgeführt. Demnach sind in Esslingen Erdgas, Heizöl und Fernwärme die häufigsten Energieträger.

Darauf aufbauend folgte eine Potenzialanalyse. Dabei wurde das Potenzial von Erdwärme, Solarthermie und Abwasserwärme grafisch dargestellt. Ebenfalls konnten weitere Wärmequellen wie beispielsweise Bioenergie oder Umweltwärme wie Luft und Oberflächengewässer ermittelt werden. Ein großes Potential steckt auch in der Gebäudesanierung.

Diese Potenzialanalyse stellt aber lediglich ein theoretisches Potenzial dar. Für die Ermittlung des tatsächlichen technischen Potenzials müssen weitere Rahmenbedingungen geprüft werden.

Im letztlich erarbeiteten Zielszenario für das Jahr 2040 soll sich der gesamte Wärmebedarf in Esslingen durch die Sanierung von Gebäuden um 25 Prozent reduzieren. Als wesentliche Energieträger könnten dann Fernwärme (30 Prozent), Heizstrom (19 Prozent), Umweltwärme (18 Prozent) sowie Biogas (12 Prozent) zum Einsatz kommen. Dadurch würden die Treibhausgasemissionen der Wärmeversorgung im Vergleich zu 2019 erheblich sinken.

Was folgt daraus für Eigentümer:innen?

Grundsätzlich entstehen aus der kommunalen Wärmeplanung keine direkten Handlungsanweisungen und auch keine rechtlichen Verpflichtungen. Anhand des kommunalen Wärmeplans können Sie die priorisierten Maßnahmengebiete und die dort vorgesehenen Maßnahmen einsehen. In deren Umsetzung wird die Stadt Esslingen innerhalb der nächsten fünf Jahre einsteigen. Zudem wird die kommunale Wärmeplanung weiter fortgeschrieben.

Wie hängen Wärmeplanung und Heizungsgesetz zusammen?

Im September 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, vom Bundestag beschlossen. Das GEG gilt für Esslingen voraussichtlich erst ab dem 30. Juni 2028 – und auch dann nur für Gebäude mit einer defekten und nicht mehr reparierbaren Heizungsanlage.

Gleichzeitig ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit der Gebäudesanierung und der nachhaltigen Wärmeversorgung zu beschäftigen. Schließlich werden Gas oder Öl in den nächsten Jahren vermutlich immer teurer.

Stadt Esslingen am Neckar

Klimaschutz

Stabsstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Ritterstraße 17
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 35122440

Dr. Katja Walther

Leitung der Stabsstelle

Gebäude Ritterstraße 17
Raum 239

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