Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum
Mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum hat das Land Baden Württemberg die Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt ermächtigt, dem Wohnraummangel vor Ort entgegen zu wirken.
Auf dieser Grundlage hat die Stadt Esslingen am Neckar die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Die Satzung ist am 1. August 2023 in Kraft getreten und fünf Jahre gültig. Kernregelung ist es, die Nutzung der Wohnräume zu anderen als dauerhaften Wohnzwecken einzuschränken oder zu untersagen.
Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum:
- zu mehr als insgesamt 50 Prozent der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird,
- baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist,
- für mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird,
- länger als sechs Monate leer steht, unabhängig davon, seit wann der Leerstand gegeben ist,
- beseitigt wird durch Abbruch.
Satzung
Die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist Bestandteil des Ortsrechts der Stadt Esslingen an Neckar.