„Heiliger Vormittag 2023“ – Informationen für Gastronomiebetriebe

Das Ordnungsamt informiert über die Bestimmungen zum Ausschank von Alkohol und der Nutzung der öffentlichen Flächen am diesjährigen „Heiligen Vormittag“.

Party im Winter
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Gastronomiebetriebe, die mit ihren Gästen am Vormittag des 24.12.2023 die Weihnachtsstimmung in Esslingen genießen und sich auf Heiligabend einstimmen wollen, beachten bitte Folgendes:

Gastronominnen und Gastronomen, die außerhalb ihrer Konzession Alkohol ausschenken oder öffentliche Flächen nutzen wollen, müssen hierfür eine gesonderte Erlaubnis beantragen.

Ein Antragsformular dafür ist unter ogy.de/heiliger-vormittag oder dem folgenden QR-Code abrufbar.

QR-Code zum Antragsformular

Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 1. Dezember 2023. Die Bearbeitung von Anträgen, die nicht fristgerecht oder unvollständig eingehen, kann nicht garantiert werden.

Für Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an: kontaktveranstaltungen@esslingen.de

Bitte beachten:

Der Ausschank von Alkohol oder die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen ohne die erforderliche Erlaubnis ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zzgl. Verwaltungskosten geahndet werden.

Büro des Oberbürgermeisters

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

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(Erstellt am 08. November 2023)