Rückzahlung von Gewerbesteuer notwendig

Die Stadt Esslingen bezahlt einen Teil der 2024 eingenommenen Gewerbesteuer zurück. Das hat jedoch keine unmittelbaren Konsequenzen für den aktuellen Haushalt.

Blick über die Weinberge zur Esslinger Burg

Für das Jahr 2024 muss die Stadt Esslingen einen Teil der vereinnahmten Gewerbesteuer zurückbezahlen. Aufgrund einer am heutigen Mittwoch erhaltenen Mitteilung des Finanzamts müssen rund 20 Millionen Euro an im letzten Jahr vorausbezahlten Gewerbesteuern wieder rückerstattet werden. Im Jahresabschluss 2024 wurden Gewerbesteuererträge von knapp 135 Millionen Euro verbucht.

„Die Rückzahlung kommt nicht gänzlich unerwartet“, sagt Ingo Rust, der als Erster Bürgermeister der Stadt Esslingen für Finanzen zuständig ist. „Da die Gewerbesteuervorauszahlungen im Jahr 2025 aber ohnehin höher sind als ursprünglich geplant, hat die nun anstehende Rückzahlung keine unmittelbaren Konsequenzen für den aktuellen Haushalt.“

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind grundsätzlich von einer starken Schwankung betroffen. So bewegten sich diese in Esslingen in den vergangenen Jahren in einer Spanne zwischen 50 und 150 Millionen Euro. Daher kalkuliert die Stadt Esslingen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer immer mit dem Durchschnittsertrag der vergangenen zehn Jahre.

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(Erstellt am 07. Mai 2025)