Bürgerstiftung? Was ist das denn...
Seit die Bürgerstiftung Esslingen im Jahr 1999 ins Leben gerufen wurde, setzt sie sich mit Leidenschaft und Hingabe für die Belange unserer Stadt ein. Ihr Antrieb ist der ausdauernde Einsatz und das Herzblut der engagierten Bürgerinnen und Bürger.
Die Bürgerstiftung verfolgt eine große Vision: Gemeinsam soll dort unterstützt werden, wo staatliche Förderungen nicht möglich sind. Dabei verfolgt die Stiftung stets einen klaren Grundsatz: Sie übernimmt keine Aufgaben der Stadt, des Landkreises oder Staates. Vielmehr konzentriert sich die Bürgerstiftung Esslingen darauf, aus ihren Erträgen vielfältige soziale Projekte zu unterstützen, die das Leben in Esslingen bereichern, das gesellschaftliche Miteinander stärken und die Solidarität fördern.
Unsere Ziele
Wer wählt die Projekte aus?
Welcher Antrag passt am besten zu den Zielen der Stiftung? Die Entscheidungen über die Projektförderung sind von der Bürgerstiftung Esslingen wohlüberlegt.
Der Stiftungsrat wurde im Februar im Gemeinderat neu gewählt. Im Stiftungsrat haben 8 Personen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, sich für unsere Stadtgesellschaft zu engagieren. Die Mitglieder des Rates haben unter anderem die Aufgabe, über die Vergabe von Fördermitteln für Projekte mit einem Umfang von mehr als 5.000 EUR zu entscheiden.
Aus der Mitte des Stiftungsrates heraus bildet sich zudem der vierköpfige Förderausschuss, der bspw. über Projektanträge mit geringfügigerem finanziellem Umfang entscheidet. Diese Struktur ermöglicht es Ihnen, die Esslinger Projektlandschaft aktiv mitzugestalten und unsere Gesellschaft somit nachhaltig zu stärken.
Der Stiftungsrat
- OB Matthias Klopfer (Vorsitzender)
- Rosy Albrecht (Förderausschuss)
- Prof. Christel Althaus (Förderausschuss)
- Peter Dannenhauer (Förderausschuss)
- Frank Limberger
- Dr. Gudrun Silberzahn-Jandt
- Duygu Utku
- Adelheid Wenzelburger
- Dr. Petra Zimmer (Förderausschuss)
Antragstellung
Anträge können jederzeit unterjährig eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über den digitalen Förderantrag.
Weitere Informationen (PDF, 184 KB) zum digitalen Förderportal der Bürgerstiftung.
Förderverfahren
Satzungsgemäßer Zweck der Stiftung ist die Förderung von sozialer Verantwortung, von Bürgerengagement und Solidarität in der Stadt Esslingen.
Die Bürgerstiftung unterstützt jährlich Verbände, Vereine und Initiativen. Generell förderfähig sind Projekte mit jungen Menschen, älteren Menschen und bürgerschaftlich Engagierten. Die Festlegung eines besonderen Förderschwerpunktes ist möglich.
- Anträge können jederzeit unterjährig eingereicht werden
- Begutachtung und Bewertung der Projekte durch den Stiftungsrat (Fördersumme > 5.000 EUR) bzw. den Förderausschuss (Fördersumme < 5.000 EUR)
- Die Förderentscheidung bei Projekten bis 5.000 EUR erfolgen in einem zeitlich angemessenen Rahmen
- Die Stichtage für Projekte mit Antragsvolumen über 5.000 EUR sind 2024: der 31.Mai und der 31.Oktober
- Förderentscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen und ziehen keine Ansprüche Dritter nach sich.
- Nach Projektende erfolgt Auszahlung durch das Einreichen des Verwendungsnachweis (siehe Mittelabruf)
Voraussetzungen für die Projektförderung
- Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen, Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen, die sich den Satzungszielen der Bürgerstiftung (Soziales, Bildung, Jugend, Familie, im Einzelfall auch Kultur und Umwelt) zuordnen lassen.
- Die Projekte haben einen Nutzen für das soziale und kulturelle Leben in der Stadt Esslingen. Sie sollen öffentlich zugänglich sein.
- Programm- und Sachkosten werden i. d. Regel vor Personalkosten gefördert.
- Ein Projekt wird zeitlich begrenzt gefördert; maximal 3 Jahre in Folge.
- Eine Eigenbeteiligung der Antragsteller in Höhe von i. d. Regel 20% wird vorausgesetzt.
- Die Bürgerstiftung unterstützt keine Projekte, die von Stadt, Landkreis oder Land eigentlich als gesetzliche Aufgaben finanziert werden müssten.
- Die Bereitschaft, selbst aktiv Unterstützung einzuwerben, sowie eigene personelle und räumliche Ressourcen einzubringen und in der Öffentlichkeitsarbeit auf die Bürgerstiftung als Unterstützer hinzuweisen, ist vorhanden.
- Das Projekt wird innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage in Angriff genommen.
- Nach Abschluss des Projekts ist eine Dokumentation (max. 1 Seite) vorzulegen.
Förderkriterien der Bürgerstiftung (PDF, 439 KB)
Grundsätzlich förderfähig sind Projekte, die mindestens 3 der folgenden Kriterien erfüllen.
- innovativer Ansatz/Charakter
- integrativer Ansatz/Charakter
- hoher ehrenamtlicher Anteil
- Durchgeführt von Bürger- oder Selbsthilfegruppe
- Ausbau der Zivilgesellschaft und des Bürgerengagements
- Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen, Senioren, Menschen mit Behinderungen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mittelabruf und Verwendungsnachweis
Die bewilligten Fördermittel können bis maximal 2 Jahre nach der schriftlichen Förderzusage abgerufen werden. Zur Auszahlung der Fördermittel muss nach Abschluss des Projekts der Verwendungsnachweis zusammen mit einem Projektbericht / einer Projektdokumentation eingereicht werden. Bei Bedarf ist auch eine Teilauszahlung vorher schon möglich.
Hier gelangen Sie zum Formular Verwendungsnachweis. (PDF, 243 KB)
Hinweis für alle Antragsteller ab 2024: Sofern eine Förderzusage durch die Bürgerstiftung erfolgt ist, muss der Verwendungsnachweis für die Anträge ab 2024 nicht mehr in Form einer PDF-Datei ausgefüllt werden. Bei Antragstellung erhalten Sie Zugang zum persönlichen Förderportal; dort kann nach Genehmigung des Antrages auch der Verwendungsnachweis einfach digital ausgefüllt und eingereicht werden.
Woher das Geld kommt
Zustiftungen vermehren das Stiftungskapital, aus dessen Erträgen Projekte in unserer Stadt unterstützt werden.
Spenden werden direkt für die Förderung von Projekten verwandt.
Maßgeblich ist dabei das Stichwort "Spende" oder "Zustiftung" bei der Überweisung. Ob kleiner oder großer Betrag: Jeder Euro hilft. Ihre Spenden oder Zustiftungen werden in voller Höhe der Bürgerstiftung zugeführt. Immer wieder wird die Bürgerstiftung auch in Testamenten bedacht.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an! Die Kontaktdaten finden Sie unten auf der Seite
Sie unterstützen mit Ihrer Spende
- das Bürgerengagement und Ehrenamt und deren Arbeit
- Angebote und Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität
- Kinder, Jugendliche, Familien, Menschen mit Behinderungen,
Senioren, Migranten
Zustiftungen und Spenden
Durch Ihr Engagement und Ihre Unterstützung wird es möglich gezielt, nachhaltig und unabhängig Projekte im sozialen Bereich zu fördern und zu unterstützen.
- Zustiftungen: Hier stiften Sie in unser Stiftungsvermögen und erzielen damit eine langfristige Wirkung. Zustiftungen fließen direkt in den Kapitalstock der Bürgerstiftung, werden sicher angelegt und bleiben dauerhaft erhalten. Die Erträge, die sich aus den Zustiftungen ergeben werden im Sinne des Stiftungszweckes genutzt und können in die Projektförderung investiert werden.
- Spenden: mit einer einmaligen oder auch regelmäßigen Spende in beliebiger Höhe können Sie die Bürgerstiftung Esslingen wirksam unterstützen. Durch eine Spende werden die Fördermittel, die an begünstigte soziale Einrichtungen, Initiativen oder Vereine aus den verschiedensten Bereichen im Rahmen der Projektförderung ausgeschüttet werden erhöht.
Sie möchten uns unterstützen?
Das geht ganz einfach per Banküberweisung auf das Konto der Bürgerstiftung:
- Empfänger: Bürgerstiftung Esslingen
- Kreditinstitut: Kreissparkasse Esslingen
- IBAN: DE36 6115 0020 0000 9004 23
- BIC: ESSLDE66XXX
Wichtiger Hinweis zur Spendenbescheinigung nach Inkrafttreten der DSGVO: Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte im Verwendungszweck Ihre Adresse an. Eine Spendenbescheinigung wird erst ab Beträgen von 200 EUR erteilt, da das Finanzamt Spenden unter 200 EUR auch ohne Bescheinigung anerkennt.
Satzung
Stiften macht Sinn
Beispiele für die Vielfalt der Aktivitäten
Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche
Die "Jugendfarm ES e.V." auf dem Zollberg bietet Kindern eine abwechslungsreiche und bildende Freizeitgestaltung an. Mit den pädagogisch betreuten Aktivitäten auf dem Abenteuerspielplatz werden - auch unter Einbeziehung der Beschäftigung mit Tieren - die Kinder spielerisch an die Übernahme von Verantwortung herangeführt.
Amt für Soziales, Integration und Sport