Stadt Esslingen lehnt Vermächtnis ab

Nach sorgfältiger Prüfung und Beratung in einer gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsausschusses und Betriebsausschusses SGE am 13. September wurde beschlossen, dass die Stadt Esslingen das Vermächtnis der Immobilie Webergasse 22 nicht annimmt.

Außenansicht Webergasse 22

Gründe für die Ablehnung des Vermächtnisses sind insbesondere der aktuelle Zustand des Gebäudes und damit verbundene hohe Kosten, die für eine denkmalgerechte Sanierung entstehen würden.

Die Immobilie wurde der Stadt Esslingen testamentarisch übertragen und die Frist für die Annahme oder Ablehnung dieser Erbschaft auf den 21. September 2023 datiert.

Die Immobilie Webergasse 22 ist von Bedeutung, da sie nicht nur ein Gebäude und Freifläche mit einer Größe von knapp 400 Quadratmetern umfasst, sondern im Untergeschoss auch den bekannten „Jazzkeller“ beherbergt. Die Stadt Esslingen besitzt auch ohne Annahme des Vermächtnisses das Nutzungsrecht für diese Räumlichkeiten bis zum 20. Dezember 2036. Zudem besteht eine Verlängerungsoption.

Die Webergasse ist als Kulturdenkmal eingestuft und wurde bereits 1926 in die Denkmalliste aufgenommen. Die besondere Geschichte des Gebäudes geht auf den Kauf durch Bürgermeister Anton Fleiner im 16. Jahrhundert zurück, der zu den führenden Persönlichkeiten Esslingens gehörte. Der Wert des Gebäudes liegt in seiner erstaunlich gut erhaltenen mittelalterlichen Struktur.

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(Erstellt am 29. September 2023)