Hohe Waldbrandgefahr in Esslingen
Ab Sonntag ruft der Deutsche Wetterdienst für Esslingen die zweithöchste Gefahrenstufe für Waldbrände aus. Daher weisen Stadt und Feuerwehr auf einige geltende Regeln hin, die Waldbrände in Esslingen vermeiden sollen.

Ab Sonntag, 29. Juni, gilt in Esslingen die Waldbrandgefahrenstufe 4 des Deutschen Wetterdiensts - die zweithöchste Stufe, die es gibt. Demzufolge stufen die Expertinnen und Experten die Gefahr eines möglichen Waldbrands aktuell als hoch ein.
Daher rufen die Stadt Esslingen und die Feuerwehr Esslingen alle Besucherinnen und Besucher des Walds dazu auf, besonders vorsichtig zu sein und die geltenden Hinweise und Regelungen unbedingt zu berücksichtigen.
Verhalten zur Vermeidung von Waldbränden
Zur Vermeidung von Waldbränden gelten im gesamten Esslinger Forst die folgenden Regeln:
- Im Wald gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober das gesetzliche Rauchverbot. Zigaretten auf keinen Fall in die Landschaft werfen.
- Offenes Feuer ist im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Wald gesetzlich verboten.
- Auf der Grillwiese an der Römerstraße ausschließlich die vorhandenen Grillstellen benutzen und mitgebrachte Grillgeräte nur innerhalb des zugelassen Bereiches aufstellen. Heiße Asche ausschließlich in den vorgesehenen Aschebehältern entsorgen.
- Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten Flächen abgestellt werden. Vom heißen Auspuff geht Brandgefahr aus, wenn sich vertrocknetes Pflanzenmaterial oder Laub darunter befindet.
- Zufahrts- und Rettungswege müssen ständig für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Den Bereich vor den Waldschranken nicht zuparken.
Verhalten im Falle eines Waldbrands
Wer beim Besuch des Esslinger Walds einen Waldbrand bemerkt, wählt umgehend die Notrufnummer 112 und informiert die Leitstelle bestmöglich. Gleichzeitig sollten Besucherinnen und Besucher des Walds Ruhe bewahren und sich selbst sowie andere Personen, beispielsweise durch Löschversuche, nicht in Gefahr bringen.
Diese Angaben helfen der Leitstelle:
- Wo brennt es? Möglichst genaue Ortsangabe durch markante Geländepunkte oder per Standortfunktion des Smartphones
- Was brennt? Stehen Bodenvegetation oder bereits Baumkronen in Flammen - und in welchem Ausmaß.
- Wer oder was ist betroffen? Womöglich sind Personen, Gebäude oder andere Einrichtungen in Gefahr.
- Von wo wird der Brand gemeldet? Informationen zum Aufenthaltsort, an dem Rettungskräfte eintreffen können, um gemeinsam zum Brandort zu gehen.
- Wer meldet? Der Leitstelle den eigenen Namen und eine Telefonnummer für Rückrufe nennen. Nicht auflegen, bevor die Leitstelle das Gespräch beendet.
Büro des Oberbürgermeisters