Wahlbenachrichtigung erhalten: Was nun?

Nach dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung haben Esslinger Bürger:innen verschiedene Möglichkeiten zur Stimmabgabe. Noch bis zum 19. Mai ist zudem ein Eintrag in das Wählerverzeichnis für die Europa- und Kommunalwahl möglich.

Briefwahlstelle im Alten Rathaus mit Wahlkabinen

Post für rund 70.000 Esslinger Bürger:innen: Seit dem 8. Mai versendet die Stadt Esslingen die amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die anstehenden Europa- und Kommunalwahlen. Am 9. Juni werden das Parlament der Europäischen Union, die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart, der Kreistag des Landkreises Esslingen und der Gemeinderat der Stadt Esslingen gewählt. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann man dann entweder Briefwahlunterlagen beantragen oder vor Ort im Wahlbüro seine Stimme abgeben.

Briefwahl ganz einfach beantragen

In den letzten Jahren gewinnt die Briefwahl in Esslingen an Beliebtheit. Bei den vergangenen Wahlen haben auf diese Weise über 50 Prozent der hiesigen Wähler:innen ihre Stimme abgegeben.

Um für die anstehenden Wahlen am 9. Juni eine Briefwahl zu beantragen, gibt es verschiedene Wege: Auf jeder versandten Wahlbenachrichtigung findet sich ein QR-Code, der per Smartphone eingescannt werden kann. Alternativ können Bürger:innen die Briefwahl online auf der städtischen Website sowie per Mail oder per Post an das Wahlamt beantragen. Zu guter Letzt kann die Briefwahl auch persönlich beantragt werden. Dazu hat die Briefwahlstelle in der Schickhardthalle im Alten Rathaus ab sofort geöffnet. Von montags bis freitags zwischen 7:30 Uhr und 12:00 Uhr sowie dienstag- und donnerstagnachmittags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr kann dort nicht nur die Briefwahl beantragt, sondern auch direkt vor Ort gewählt werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt der Stadt Esslingen bis spätestens am Wahltag, also am 9. Juni, um 18 Uhr vorliegen. Am Wahltag bis 18 Uhr können die Wahlbriefe direkt in der Briefwahldienststelle abgeben oder in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt.

Stimme im Wahllokal abgeben

Vor Ort stehen am Wahltag in Esslingen insgesamt 48 Wahllokale zur Verfügung – das sind vier mehr als bei der letzten Wahl. Mit der per Post zugestellten Wahlbenachrichtigung sowie einem gültigen Personalausweis oder Reisepass können Bürger:innen am 9. Juni in ihrem jeweiligen Wahllokal ihre Stimme abgeben.

Doch auch wer keine Briefwahl beantragt hat, erhält ab dem 24. Mai die Stimmzettel für die Kommunalwahl per Post nach Hause. Der Grund: So können die Wähler:innen die umfangreichen Unterlagen zuhause in Ruhe ausfüllen. Schließlich gibt es einen Stimmzettel für die Regionalwahl, sieben für die Kreistagswahl und ganze elf für die Gemeinderatswahl. Dabei haben die Wahlberechtigten so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. In Esslingen können 40 Stimmen für den Gemeinderat und 15 Stimmen für den Kreistag vergeben werden. Pro Bewerber:in können bis zu drei Stimmen abgegeben werden.

Die zuhause ausgefüllten Stimmzettel werden dann ins Wahllokal mitgebracht, wo es die dazugehörigen Stimmzettelumschläge gibt. Damit können die Stimmzettel in die Wahlurne geworfen werden. Lediglich die Stimmzettel für die Europawahl werden direkt im Wahllokal ausgegeben.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wer beispielsweise erst nach dem 9. März mit Wohnsitz in Esslingen gemeldet war, muss sich für die Europawahl aktiv ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Auch Bürger:innen aus dem EU-Ausland, die in Esslingen wählen wollen sowie Deutsche im Ausland müssen einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Bis spätestens 19. Mai müssen sich Wahlberechtigte eintragen.

Das gilt auch für die Kommunalwahlen: Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, muss ebenfalls bis spätestens 19. Mai einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen.

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(Erstellt am 08. Mai 2024)