Ausbildung und Studium
Das Ende der Schulzeit rückt immer näher. Der Einstieg in Ausbildung oder Studium ist mit vielen offenen Fragen verbunden. Welche Berufe, Ausbildungen oder Studiengänge kommen für mich überhaupt in Frage? Mit welchen Voraussetzungen oder speziellen Anforderungen werde ich dabei konfrontiert? Wie sind die beruflichen Einstiegschancen nach Ausbildungs- oder Studienabschluss? Unterstützung und Hilfe bei den vielen Fragestellungen können Sie / könnt Ihr bei den Berufs- und Studienberatungen oder über spezielle Angebote der Kammern und anderer Anbieter finden.
Berufsberatung
Es gibt viele Gründe, zur Berufsberatung zu gehen. Der Beratungsservice der Arbeitsagenturen bietet hierzu persönliche Beratung, Vortragsveranstaltungen, Elternabende, Klassenveranstaltungen und vieles mehr an. Berufsberater/innen beraten Schüler/innen aller Schularten, Auszubildende, Studierende und Hochschulabsolventen sowie alle Personen, die erstmals eine Berufsausbildung anstreben oder sich beruflich neu orientieren wollen.
Ausbildungsplatz und Lehrstellensuche
Die Vielzahl von Aktivitäten und Institutionen, die sich mit dem Thema Ausbildung und Lehrstellensuche befassen versucht das Ausbildungsportal des Landkreises Esslingen so weit wie möglich zu erfassen. Wir beschränken uns auf das spezielle Angebot für die Stadt Esslingen und die jährlich stattfindenden überregionalen Lehrstellenbörsen.
Studienwahl und Beratung
Die Auswahl an Studiengängen ist groß, der Arbeitsmarkt oft unübersichtlich. Nutzen Sie die Beratungstage, Workshops und Einzelgespräche von Arbeitsagentur, Hochschulen und Fakultäten, um den passenden Studiengang zu finden.
Beratung & Unterstützung
- Zentrale Studientage
- Gruppen- & Einzelberatungen
- Lerntrainings & Workshops
- Sozial-, Rechts- & Psychologische Beratung (Studierendenwerk)
Hochschule Esslingen
- 25 Bachelor- & 11 Masterstudiengänge
- Fachbereiche: Technik, Wirtschaft, Soziales, Pflege
- 6.000 Studierende an drei Standorten: Stadtmitte, Flandernstraße, Göppingen
- Bundesweit anerkannt als eine der besten Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Services vor Ort
- Kinderbetreuung: Kita „Krabbelmäuse“ (1–3 Jahre)
- Wohnen: Drei Studierendenwohnheime
- Finanzierung: BAföG-Beratung und -Antrag in der Außenstelle Esslingen
Berufliche Weiterbildung
Berufliche Weiterbildung wird in Zukunft immer wichtiger. Hier gibt es Angebote von Weiterbildungseinrichtungen vor Ort. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist möglich, wenn die Weiterbildung Ihre Chancen auf einen Job deutlich verbessert. Ob Sie gefördert werden, entscheidet die Vermittlungsfachkraft – ein Anspruch darauf besteht nicht. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Links
Kontaktdatenbank
Teilzeitausbildung
Einen Ausbildungsplatz zu finden ist schwer. Noch schwerer ist es für junge Frauen, die sich bereits um ein eigenes Kind kümmern müssen. Seit 2005 ist die Teilzeitausbildung gesetzlich geregelt und nach Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb grundsätzlich möglich. Über die aktuellen Möglichkeiten informieren das Jobcenter Esslingen und die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.
Rund ums Geld
Berufsausbildungsbeihilfe
Auszubildende, die während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist, sowie TeilnehmerInnen an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Die Höhe der BAB richtet sich während einer Ausbildung nach der Art der Unterbringung, der Höhe der Ausbildungsvergütung des Auszubildenden und dem Jahreseinkommen der Eltern und des Ehegatten bzw. Lebenspartners. Dabei wird ein pauschalierter Bedarf für den Lebensunterhalt des Auszubildenden und für seinen sonstigen Ausbildungsaufwand berücksichtigt, z. B. für notwendige Fahrkosten und Kosten für Arbeitskleidung.
BAB wird sowohl für eine betriebliche Ausbildung auch für eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung geleistet.
Für behinderte Auszubildende gelten die besonderen Regelungen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
Kontaktdatenbank
BAföG / Meister BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll jungen Menschen eine ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Ausbildung ermöglichen. Sie wird dann gewährt, wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern hierzu nicht ausreichen und die Ausbildung förderungsfähig ist. BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und Praktikanten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler:innen und ausländische Auszubildende. Zu Beginn der Ausbildung darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, es gibt einige Ausnahmen. Eine erste Ausbildung ist in der Regel förderungsfähig. Auch der zweite Bildungsweg und eine daran anschließende Ausbildung kann gefördert werden. Ein Masterstudiengang ist förderungsfähig, wenn er auf einem Bachelorstudiengang aufbaut. Die Höhe der BAföG-Förderung hängt vom Einkommen der Eltern/Ehegatten und vom Einkommen/Vermögen des Auszubildenden ab. Das Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet. Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt, Schüler:innen-BAföG wird voll als Zuschuss gezahlt (keine Rückzahlung). Schüler:innen beantragen BAföG beim Landratsamt, Studierende beim zuständigen Studierendenwerk.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG
Finanzielle Unterstützung für berufliche Aufstiegsfortbildung und Existenzgründung Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe. In welcher Form die Fortbildung gemacht wird ist egal; sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht. Der Beitrag zum Lebensunterhalt beläuft sich auf Beträge zwischen
- 963 € für Alleinstehende ohne Kind und
- 1.668 € für Verheiratete mit zwei Kindern.
Von diesen Beträgen werden 50% als Zuschuss gewährt und der Rest als Darlehen. Bei den Kinderaufschlägen werden 55% als Zuschuss gewährt