Das kostet Kita-Betreuung in Esslingen

Die Elternentgelte richten sich nach 

  • dem Betreuungsmodell
  • dem Alter des Kindes
  • der Zahl der im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder
  • dem Bruttojahresfamilieneinkommen (nur bei Ganztagsbetreuung)

Kostenzuschuss

Familien mit geringem Einkommen können einen Kostenzuschuss zu den Kosten für die Kita-Betreuung beantragen. 

Geldscheine stecken in bunten Kinderschuhen.
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Häufige Fragen

Manche Fragen werden uns immer wieder gestellt. Hier finden Sie die Antworten zu:

Kita-Gebühren

Wie setzen sich die Kita-Beiträge zusammen?

Die Kita-Beiträge in Esslingen werden nach den Kriterien des Gemeinderats berechnet. Wichtige Faktoren sind:

  • Betreuungsform:
    • Regel- und verlängerte Öffnungszeiten (RG/VÖ): Beiträge einkommensunabhängig
    • Ganztagesbetreuung (GT): Beiträge abhängig vom Einkommen, da eine Ganztagsbetreuung eine zusätzliche Erwerbstätigkeit beider Eltern ermöglicht.
  • Betreuungsumfang:
    • Je nach gebuchten Stunden oder wöchentlicher Betreuungszeit kann der Beitrag unterschiedlich ausfallen.
  • Anzahl der Kinder:
    • Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern zahlen weniger (maximal bis 4+ Kinder).
  • Alter des Kindes:
    • Für Kinder unter 3 Jahren wird ein Zuschlag von 70 % auf den Beitrag erhoben, da die Betreuung intensiver ist. Die Landesempfehlung sieht hier bis zu 100 % vor.

So stellen wir sicher, dass die Beiträge die tatsächliche Betreuungssituation und Lebenslage der Familien widerspiegeln.

Wie wird der Beitrag berechnet, wenn mein Kind im Laufe des Monats in die Kita kommt?

  • Kommt das Kind bis einschließlich 15. des Monats in die Kita, wird das volle Monatsentgelt fällig.
  • Kommt das Kind ab dem 16. des Monats, zahlen Sie nur die Hälfte des Monatsbeitrags.

Wie wird das Familieneinkommen für den Ganztags-Kita-Beitrag berücksichtigt?

1. Berechnung nach Einkommen

Das Elternentgelt richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der gesamten Familie, dazu zählen unter anderem:

  • Einkommen von beiden Elternteilen, Partner:in oder Kindern
  • Löhne, Gehälter, Selbstständigkeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge
  • Elterngeld, Unterhalt, Stipendien, BAföG, Renten, Sozialleistungen

Hinweis: Das Kindergeld wird nicht angerechnet.

  • Wird das Einkommen nicht nachgewiesen, erfolgt die Einstufung in die höchste Beitragsstufe.
  • Nach dem 3. Geburtstag wird automatisch der Beitrag für Kinder über 3 Jahre berechnet.

2. Mitteilungspflicht bei Änderungen

Veränderungen, die die Beitragshöhe beeinflussen, müssen sofort dem Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung gemeldet werden, z. B.:

  • Einkommensänderungen
  • Familienstand, Wohnsitz
  • Beginn oder Ende von Elternzeit
  • Zu- oder Wegzug

3. Geschwisterermäßigung

Für das 2. und jedes weitere Kind mit Erstwohnsitz in Esslingen gilt:

  • 25 % Ermäßigung bei 2 oder 3 kindergeldberechtigten Kindern
  • 82 % Ermäßigung ab dem 4. Kind
  • Über 18-jährige Kinder werden berücksichtigt, sofern eine Kindergeldberechtigung nachgewiesen wird.

4. Essensgeld und Erstattungen

  • Das Essensgeld ist von der Ermäßigung ausgeschlossen.
  • Bei Abwesenheit ab dem 6. Fehltag (nur Öffnungstage, am Stück) wird das Essensgeld anteilig erstattet.

5. Entgelte Ganztag

Das Dokument "Entgelte Ganztagsbetreuung ab 01.03.2025 Gesamt" enthält Tabellen zur Ermittlung des zu zahlenden Entgeltes bei Ganztagsbetreuung in einer städtischen Kindertageseinrichtung. Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.

Wichtig: Die Entgelttabellen bei Ganztagsbetreuung in einer nichtstädtischen Kindertageseinrichtung finden Sie auf der Homepage des jeweiligen kirchlichen oder freien Trägers.

Welche Unterlagen werden für die Berechnung des Einkommens benötigt?

Für die Berechnung des Elternbeitrags brauchen wir Nachweise über das Einkommen der gesamten Familie.
Mögliche Nachweise sind zum Beispiel:

  • Nichtselbstständig Beschäftigte:
    • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    • Nachweise über Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Boni, Tantiemen)
  • Selbstständige oder Freiberufler:
    • Aktueller Steuerbescheid oder
    • Gewinn- und Verlustrechnung bzw. eine Selbsteinschätzung für das laufende Jahr
  • Weitere Einkommensarten:
    • Wohngeld, Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld
    • Leistungen von Agentur für Arbeit oder Jobcenter
    • Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen, Pachteinnahmen, Zinserträge

Hinweis: Liegt das Jahresbruttoeinkommen über 160.000 €, ist kein Einkommensnachweis nötig. In diesem Fall reicht eine formlose schriftliche Mitteilung.

Was muss ich tun, wenn sich mein Einkommen oder meine Lebenssituation ändert?

Wenn sich Einkommen oder Lebensumstände ändern, müssen Sie dies sofort schriftlich dem Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung melden.
Beispiele für solche Änderungen:

  • Einkommensänderung
  • Wohnsitzwechsel
  • Änderung des Familienstands
  • Zu- oder Wegzug von Familienmitgliedern
  • Beginn oder Ende der Elternzeit
  • Wirtschaftliche Selbstständigkeit eines Kindes

Warum das wichtig ist:
Für die Berechnung des Elternbeitrags wird immer das aktuelle Jahreseinkommen zugrunde gelegt. Änderungen während des Jahres können also die Höhe des Beitrags beeinflussen.

Was kann ich tun, wenn ich die Kita-Beiträge nicht bezahlen kann?

Eltern oder Erziehungsberechtigte können beim Landratsamt Esslingen (Wirtschaftliche Jugendhilfe) einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

  • Ganz oder teilweise: Ob die Beiträge vollständig oder nur teilweise übernommen werden, hängt vom Einkommen und den laufenden Ausgaben der Familie ab.
  • Besondere Fälle: Wer Wohngeld, Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhält, bekommt die Kita-Kosten in der Regel vollständig übernommen.
  • Mittagessen: Bei Bezug von Sozialleistungen kann zusätzlich ein Zuschuss für das Mittagessen in der Kita beantragt werden; ein Eigenanteil entfällt dann.

So wird sichergestellt, dass alle Kinder Zugang zur Kita haben – unabhängig von der finanziellen Situation der Familie.

Wenn Sie Fragen zu möglichen Zuschüssen zu den Elternentgelten haben, können Sie sich gerne auch an uns wenden.

Antragsformulare und Beratung

Kreisjugendamt
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11
73728 Esslingen am Neckar
E-Mail

Jobcenter Landkreis Esslingen
Uhlandstraße 1
73734 Esslingen am Neckar
E-Mail

Betreuungsvertrag

Wie kann ich den Kita-Platz meines Kindes kündigen?

Die Kündigung muss schriftlich beim Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung der Stadt Esslingen eingehen.

  • Frist: Es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
  • Ausnahmen: Eine Kündigung zum 31. Juli ist nicht möglich, da der August nicht kündbar ist.
  • Übergang in die Schule: Auch dann ist eine formale Kündigung erforderlich.
  • Kita-Schließtage: Diese werden bei der Berechnung des monatlichen Entgelts bereits berücksichtigt.

Die Stadt Esslingen kann den Vertrag unter bestimmten Bedingungen ebenfalls kündigen, z. B.:

  • unentschuldigtes Fehlen über vier Wochen
  • Zahlungsrückstände
  • fehlender Hauptwohnsitz in Esslingen
  • schwerwiegende Erziehungs- oder Betreuungsprobleme
Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung
Schelztorstraße 46
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2253
Fax 0711 3512-3085

Politische Entscheidungen

Wie viel Geld gibt die Stadt Esslingen für Kinderbetreuung aus?

Im Jahr 2024 hat die Stadt Esslingen viel in unsere Kinder investiert – in alle Kindertageseinrichtungen der Stadt, sowohl städtische als auch private.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

  • Gesamtinvestition: bis zu 71,78 Millionen Euro
  • Bundes- und Landesmittel: 24,16 Millionen Euro
  • Ausgaben für städtische Kitas: bis zu 41,21 Millionen Euro
  • Einnahmen aus Elternbeiträgen: 4,46 Millionen Euro (ca. 10,8 % der Kosten)

So sorgt die Stadt dafür, dass Kinder in Esslingen gut betreut werden, unabhängig davon, welche Kita sie besuchen.

Wer entscheidet über die Höhe der Kita-Beiträge?

Der Gemeinderat legt die Beiträge fest. Sie werden regelmäßig an die Empfehlungen des Landes angepasst, die gemeinsam von Kirchen, freien Trägern und Kommunen entwickelt wurden.
Diese Anpassungen sorgen dafür, dass:

  • die Beiträge transparent und nachvollziehbar bleiben,
  • die tatsächlichen Kostensteigerungen in den Kitas (z. B. Personal oder Ausstattung) realistisch abgebildet werden.

So bleiben die Kita-Beiträge fair und verständlich für alle Familien.

Warum gibt es in den Kommunen unterschiedliche Kita-Beiträge?

In Baden-Württemberg entscheidet jede Stadt oder Gemeinde selbst, wie hoch die Kita-Beiträge sind – innerhalb der gesetzlichen Vorgaben (§ 90 SGB VIII und KiTaG).
Das bedeutet:

  • Die gesetzlichen Rahmenbedingungen geben vor, dass Eltern an den Kosten beteiligt werden.
  • Die konkrete Höhe legt jede Kommune eigenständig fest.
  • Deshalb können die Beiträge von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

So bleibt jede Kommune flexibel und kann ihre Kita-Beiträge an die lokalen Gegebenheiten anpassen.

Wie hoch sind die durchschnittlichen Kita-Beiträge in Esslingen?

Die Beiträge in Esslingen hängen vom Betreuungsmodell, der Betreuungszeit und dem Alter des Kindes ab. Der aktuelle Durchschnittswert (Stand 01.03.2025) wurde folgendermaßen ermittelt:

  • Regelbetreuung (RG) und verlängerte Öffnungszeiten (VÖ): Alle Kinder in städtischen Kitas wurden berücksichtigt.
  • Ganztagesbetreuung (GT): Alle Kinder, die über die Stadt Esslingen einen Platz in einer Kita erhalten haben, wurden einbezogen.

Durchschnittlicher monatliche Elternentgelte pro Platz:

Betreuungsform U3-Kinder 3-6 Jahre
RG - 103 €
VÖ 6 Stunden 117 € 105 €
VÖ 7 Stunden 254 € 130 €
GT 8 Stunden 427 € 298 €

Zusätzlich zum Elternentgelt fällt ein Essensentgelt von 79 € pro Monat an. Bei Bedarf können weitere Kosten für Zusatzleistungen, wie Früh- oder Spätbetreuung, hinzukommen.

So erhalten Eltern einen klaren Überblick über die Kosten ihrer Kinderbetreuung in Esslingen.

Entgelt- und Benutzungsordnung

Benutzungsordnung
Kindertageseinrichtungen

Entgeltordnung
Regel- und verlängerte Öffnungszeiten

Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung

Kindertageseinrichtungen

Entgeltberechnung

Regelbetreuung, Verlängerte Öffnungszeit
Eltern-Service-Stelle
Raum 005, Erdgeschoss
Telefon 0711 3512-2260

Ganztagsbetreuung
Eltern-Service-Stelle
Raum 002/003, Erdgeschoss
Telefon 0711 3512-2796