Fußgängerzonen in Esslingen

Erfahren Sie, welche Straßen in der Esslinger Innenstadt als Fußgängerzonen ausgewiesen sind und welche Regeln dort für den Lieferverkehr und andere Verkehrsteilnehmer:innen gelten.

Blick auf die Bahnhoffstraße in Richtung Marktplatz, links ist der Schelztorturm mit Außenbestuhlung zu sehen

Quer durch die Esslinger Innenstadt gibt es insgesamt sieben Straßen, die als Fußgängerzonen ausgewiesen sind. Dazu zählen:

  • Bahnhofstraße
  • Fischbrunnenstraße
  • Küferstraße
  • Innere Brücke
  • Pliensaustraße
  • Ritterstraße
  • Unterer und Oberer Metzgerbach

Mit der Ausweisung dieser Straßen als Fußgängerzonen wird in der Innenstadt

  • der Parksuchverkehr reduziert
  • der Rad- und Fußverkehr gestärkt
  • die Aufenthaltsqualität verbessert

Diese Regeln gelten in Fußgängerzonen

Für Verkehrsteilnehmer:innen

  • Fußgänger:innen haben immer Vorrang, auch bei erlaubtem Verkehr für Anwohner:innen und Lieferungen.
  • Für die Fußgängerzone zugelassene Fahrzeuge müssen im Schritttempo fahren.
  • Parken ist nicht gestattet, außer für Anwohner:innen mit Parkausweis.
  • Für die Einfahrt und das Parken anderer Fahrzeuge wie Umzugswagen wird eine Sondererlaubnis des Ordnungsamts benötigt.

Für den Lieferverkehr

Die folgenden Lieferzeiten gelten einheitlich für die Fußgängerzonen in der Innenstadt:

Montag bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Während der Lieferzeiten ist auch der Transport von Gütern durch Anwohner:innen und Gewerbetreibende zulässig. Sie dürfen Menschen mit Gehbehinderung während dieser Zeiten auch zu einem Ziel in der Fußgängerzone fahren oder von dort abholen.

Außerhalb der Lieferzeiten ist das Befahren nur mit dem Fahrrad oder mit einer Ausnahmegenehmigung unseres Ordnungs- und Standesamtes zulässig.