Möglichkeiten für Zuwendungen in Esslingen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Stadt Esslingen durch finanzielles Engagement zu unterstützen. So freuen sich die Einrichtungen der Stadt, wie alle gemeinnützigen Institutionen, über Spenden.

Im Rahmen ihrer gemeinnützigen Tätigkeiten kann die Stadt auch Spendenbescheinigungen ausstellen. Zweckgebundene Spenden kommen der jeweiligen Einrichtung direkt zugute.

Diese Institutionen und Bereiche freuen sich über Ihre Spende:

Bürgerstiftung Esslinger Sozialwerk

Stiftungszweck der Bürgerstiftung ist die Förderung der gemeindebezogenen sozialen Verantwortung, des praktischen Bürgerengagements und der Solidarität mit den weniger Begünstigten in der Stadt Esslingen am Neckar. Mehr über die Bürgerstiftung, ihre vielfältigen Projektförderungen und die Möglichkeiten sich zu beteiligen:

Städtische Pflegeheime

Da das Leistungsangebot und die Lebensqualität für die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner immer weiter verbessert werden soll, werden Spenden benötigt. Sie können sicher sein, dass Ihre Spende zum Wohl der betreuten Menschen verwendet wird. Mehr zu den Pflegeheimen und zu den Möglichkeiten sich dort zu engagieren:

Bildung und Betreuung für Kinder und Jugendliche

Kontakt

Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung
Schelztorstraße 46
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2253
Fax 0711 3512-3085

Kultur

Kontakt

Kulturamt
Rathausplatz 3
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2644

Und darüber hinaus

Mit Ihrer Spenden können Sie selbstverständlich auch andere gemeinnützige Zwecke unterstützen, wie den Natur- und Umweltschutz (Grünflächenamt), die Freiwillige Feuerwehr und soziale Angebote der Stadt.

Ansprechpartner für Spendenmöglichkeiten sind die Einrichtungen und fachlich zuständigen Stelle, sowie die Stadtkämmerei für die Spendenbescheinigungen.

Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an eine Rechts-oder Steuerberatung. Eine Beratung hierzu leistet die Stadt nicht.

Spendenbescheinigungen

Spenden sind freiwillige Zuwendungen von natürlichen oder juristischen Personen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz steuerbefreite Körperschaft. Diese Spenden sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig (§ 10b EStG).

Für alle Spenden, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Bei Beträgen bis 300 € reicht in der Regel ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus. Das können beispielsweise ein Überweisungsträger oder der Kontoauszug sein. (§ 50 Absatz 4 Nr. 2b EStDV).

Die Entscheidung, ob die Spende durch die Stadt angenommen wird, trifft der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats. Die Ausstellung der Spendenbescheinigung kann erst nach dieser Entscheidung und nicht schon direkt nach Eingang der Spende erfolgen.

Spendenbescheinigungen erstellen wir nur auf Wunsch!
Bitte teilen Sie der Stadtkämmerei zeitnah Ihren Wunsch nach einer Spendenbescheinigung mit.

Kommunale Stiftung

Stiftungen sind langfristig ausgerichtet. Die Basis ist das Vermögen, das dauerhaft zu erhalten ist. Der Stiftungszweck wird über die Förderung von Projekten aus der Ausschüttung der Erträge realisiert.

Wollen auch Sie sich über eine Stiftung engagieren, kann dies durch eine Zustiftung oder ein Vermächtnis geschehen. Mit dieser Form der Zuwendung wird das Vermögen der Stiftung ausgeweitet, aus dessen Erträgen die Förderung von Projekten finanziert wird.

Die Stadt Esslingen am Neckar verwaltet diese vier nichtrechtsfähigen Stiftungen:

Bürgerstiftung Esslinger Sozialwerk

Stiftungszweck der Bürgerstiftung ist die Förderung der gemeindebezogenen sozialen Verantwortung, des praktischen Bürgerengagements und der Solidarität mit den weniger Begünstigten in der Stadt Esslingen am Neckar. Mehr über die Bürgerstiftung, ihre vielfältigen Projektförderungen und die Möglichkeiten sich zu beteiligen:

J. F. Schreiber-Stiftung

Kontakt

Stadtkämmerei
Abt-Fulrad-Straße 3 - 5
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2341
Fax 0711 3512-552908

Dr. Fritz Landenberger-Stiftung

Kontakt

Stadtkämmerei
Abt-Fulrad-Straße 3 - 5
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2341
Fax 0711 3512-552908

Alfred- und Inge Frey-Stiftung

Stiftungszweck ist die Verwirklichung einer humanen Gesellschaft.

Aus der Präambel der Stiftungssatzung: "Im Zeitalter fortschreitender Technisierung und Automatisierung, unserer problembehafteten Freizeitgesellschaft ist es unabdingbar, dass gegen die Vermassung der Gesellschaft deutliche Zeichen gesetzt, zukunftsweisende Denkanstöße gegeben sowie geistige Anregungen und echte Orientierungs- und Lebenshilfen angeboten werden, die den heutigen Menschen immer wieder Mut und Kraft zur Gestaltung einer wertebewussten Lebensführung geben können."

Für weitere Informationen nehmen Sie gern per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Erbschaften und Nachlässe

Immer wieder wird die Stadt oder die Bürgerstiftung auch durch Erbschaften und Nachlässe bedacht.

Bürgerinnen und Bürger sorgen durch Zustiftungen z.B. an die Bürgerstiftung dafür, dass ihr Vermögen langfristig sinnstiftend für die Stadtgemeinschaft eingesetzt ist. Nachlassregelungen sichern so den persönlichen Beitrag für eine bessere Welt in einer besseren Zukunft. Bei Erbschaften und Nachlässen an die Stadt kann der Zweck konkret gefasst sein oder sich an einen bestimmten Bereich wenden.