Bares Geld für kleinere Wohnung
Die Kinder sind aus dem Haus und Ihre Wohnung ist eigentlich viel zu groß für Sie? Sie könnten sich vorstellen, in eine kleinere Wohnung in Esslingen umzuziehen? Vielleicht gibt der neue Wohnflächenbonus ja den letzten Ausschlag.
Bedingungen
- Sie haben mindestens 6 Monate in der bisherigen Wohnung gelebt
- Der Umzug erfolgt innerhalb des Esslinger Stadtgebiets
- Ihr neues Mietverhältnis gilt für mindestens 1 Jahr
- Umzug ist nachweislich erfolgt
- Sie bestätigen, dass der Wohnflächenbonus Auslöser für den Umzug war
- Sie stellen den Antrag innerhalb 5 Monaten nach dem Umzug
Hintergrund
Ermöglicht wird der neue Wohnflächenbonus durch ein Programm des Landes Baden-Württemberg. Das Land stellt das Geld den Kommunen zur Verfügung. Die Stadt Esslingen leitet es direkt an die Bürgerinnen und Bürger weiter.
Stadt Esslingen am Neckar
Stabsstelle Wohnen
Matthias Paul
stellvertretende Leitung der Stabsstelle Wohnen
E-Mail
matthias.paul@esslingen.de
Telefon
0711 3512-2900
Raum
391
