Übernahme von Betreuungskosten für die Schulkindbetreuung
Erstmalig haben Familien der neuen Erstklässler zum Schuljahr 2026/2027 die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landratsamtes Esslingen zu beantragen.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
Ob die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden, hängt vom Einkommen und den Ausgaben der Familie ab.
Da für jede Familie individuell gerechnet wird, gibt es keine festen Einkommensgrenzen abhängig von der Familiengröße.
Weitere Informationen
Landratsamt Esslingen
Kreisjugendamt
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
E-Mail
Kostenübernahme für Schulkindbetreuung
Familien haben in der Regel Anspruch auf Übernahme der Betreuungskosten, wenn sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Wohngeld
- Bürgergeld
- Kinderzuschlag
