Übernahme von Betreuungskosten für die Schulkindbetreuung

Erstmalig haben Familien der neuen Erstklässler zum Schuljahr 2026/2027 die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landratsamtes Esslingen zu beantragen.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Ob die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden, hängt vom Einkommen und den Ausgaben der Familie ab. 

Zum Einkommen zählen zum Beispiel:

  • Nettoeinkommen
  • Kindergeld
  • Unterhalt
  • Mieteinnahmen

Zu den Ausgaben gehören unter anderem:

  • Grundbedarf
  • Miete und Nebenkosten
  • Versicherungen
  • Fahrtkosten zum Arbeitsplatz

Da für jede Familie individuell gerechnet wird, gibt es keine festen Einkommensgrenzen abhängig von der Familiengröße.

Weitere Informationen

Landratsamt Esslingen
Kreisjugendamt
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
E-Mail

Kostenübernahme für Schulkindbetreuung

Familien haben in der Regel Anspruch auf Übernahme der Betreuungskosten, wenn sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Wohngeld
  • Bürgergeld
  • Kinderzuschlag

Weitere Informationen

Landratsamt Esslingen
Kreissozialamt
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
E-Mail

Jobcenter Esslingen
Uhlandstraße 1
73734 Esslingen am Neckar
E-Mail