Neustrukturierung der Innenstadt-Bewohnerparkgebiete

Ab Mai/Juni 2026 werden die Bewohnerparkgebiete in der Innenstadt neu strukturiert. Hier finden Sie alle Informationen zu den Änderungen.

Welche Gebiete sind betroffen?

Diese Bewohnerparkgebiete sind von der Neustrukturierung betroffen:

Neu Bisher
Gebiet T D, M und Teile von E (östl. der Schlachthausbrücke)
Gebiet P F, S, R, B und Teile von E (westl. der Schlachthausbrücke)
Planausschnitt zeigt die neu zusammengesetzten Parkgebiete

Hinweis:
Die Bewohnerparkgebiete A, C, L, K, N, W sind von der Umstrukturierung nicht betroffen, eine Erweiterung der Innenstadtgebiete ist mittelfristig nicht geplant.

Ab wann gelten die neuen Bewohnerparkgebiete?

Die Einführung des Gebiets T ist im Mai 2026 geplant und die Einführung des Gebiets P soll im Juni 2026 folgen. Die Neubeschilderung in den einzelnen Straßen wird einige Wochen in Anspruch nehmen.

Was passiert mit den Bestandsausweisen?

Bei den künftigen Bewohnerparkgebieten T und P handelt es sich jeweils um Zusammenschlüsse mehrerer bereits bestehender Gebiete. Wer einen Ausweis besitzt, wurde über die anstehenden Änderungen informiert.

Die bisherigen Bewohnerparkausweise dürfen bis zu ihrem Ablaufdatum weiterhin im neuen Gebiet verwendet werden. Wenn der Ausweis nach Einführung der neuen Gebiete geändert / verlängert / neu ausgestellt wird, erhält dieser automatisch die neue Gebietsbezeichnung.

Die Gebührenhöhe bleibt gleich.

Wieso ist die Neustrukturierung nötig?

Gebiet T
Im neuen Gebiet T ergeben sich die größten Veränderungen durch den Wegfall der Parkplätze rund um den Marktplatz. Zusätzlich werden in der Mettinger Straße, Geiselbachstraße und der Mittleren Beutau kleinere Anpassungen an der bisherigen Parkregelung vorgenommen. Die restlichen Parkregelungen bleiben bis auf den neuen Buchstaben des Bewohnerparkgebietes unverändert.

Gebiet P
Im neuen Gebiet P werden die Parkregelungen in der Weststadt angepasst. Neben dem allgemein gestiegenen Parkdruck wird hierbei auch der neue Campus der Hochschule in der Weststadt berücksichtigt. Künftig besteht für die meisten Parkplätze im öffentlichen Raum in der Weststadt eine Parkscheinpflicht. Bewohner:innen sind von dieser Regelung in vielen Straßen des Gebiets P ganztags ausgenommen. Zudem gibt es weiterhin viele Parkplätze, die nur für Anwohnerinnen und Anwohner  zur Verfügung stehen.

Wie wird kontrolliert?

Der städtische Vollzugsdienst ist über die Umstrukturierung informiert. Es wird berücksichtigt, welche bisherigen Bewohnerparkausweise für welches der neuen Gebiete gültig ist. Eine Verwarnung werden Sie nicht erhalten, solange Sie Ihr Fahrzeug rechtmäßig abstellen.

Ordnungs- und Standesamt

Verkehr

Verkehrslenkung und -regelung
Beblingerstraße 3 + 1
73728 Esslingen am Neckar
Fax +49 711 3512-552839