Sondernutzung im öffentlichen Raum

Ein Teil der Esslinger Innenstadt wurde nach dem Denkmalschutzgesetz unter einen besonderen Schutz gestellt. Um ein qualitativ hochwertiges Erscheinungsbild sicher zu stellen, wurden die Gestaltungsrichtlinien für private Möblierung im öffentlichen Raum eingeführt.

Nachfolgend finden Sie die Grundlagen für die Genehmigungen des Ordnungs- und Standesamtes für Warenauslagen und Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Verkehrsfläche mit Maßen und Gestaltungsmöglichkeiten der Möblierung sowie Bepflanzung.

Bitte beachten Sie, dass die Pläne der Sondernutzungsflächen nicht barrierefrei sind.

TypNameDatumGröße
Gestaltungsrichtlinien für private Sondernutzung öffentlicher Raum (PDF, 1,2 MB) 31.07.2024 1,2 MB
Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinien und Straßentypen (PDF, 6,4 MB) 05.09.2023 6,4 MB
Sondernutzungsflächen Beispielpläne (PDF, 201 KB) 08.08.2024 201 KB
Sondernutzung Musterbeispiele Volants (PDF, 52 KB) 31.07.2024 52 KB

Sondernutzungssatzungen im Ortsrecht

Auch die im Ortsrecht festgelegten Satzungen für Sondernutzungen in der Fußgängerzone und an den öffentlichen Straßen sind zu beachten. (Ordnungsnummer 1/4 bis 1/6 im Ortsrecht)

Straßenmusik in Esslingen am Neckar

Das Musizieren in der Fußgängerzone der Stadt Esslingen am Neckar wird unter Einhaltung der folgenden Auflagen geduldet:

  • Keine Verwendung elektronischer Tonverstärker. 
  • Beschränkung auf das Spielen von Musikinstrumenten.
  • Der Standort ist spätestens nach 30 Minuten zu wechseln.
  • Bei Beschwerden ist der Standort unverzüglich zu wechseln.
  • Kein Musizieren an Sonn- und Feiertagen.
  • Kein Musizieren, wenn sich bereits andere Straßenmusikerinnen oder Straßenmusiker in Hörweite befinden.

Das Musizieren auf sämtlichen Märkten sowie im Bereich von Veranstaltungen ist nicht gestattet.

Ordnungs- und Standesamt

Verkehr

Verkehr
Beblingerstraße 3 + 1
73728 Esslingen am Neckar
Fax +49 711 3512-552839