Jetzt Projektförderung beantragen
Die Stadt Esslingen unterstützt Projekte für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention. Der Schwerpunkt im Jahr 2026 liegt auf den westlichen Stadtteilen. Die Anträge müssen bis 30. November eingereicht werden.

Die Stadt Esslingen am Neckar unterstützt auch im Jahr 2026 Projekte im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention (KKP). Gefördert werden Maßnahmen, die das Sicherheitsgefühl stärken, Gewalt vorbeugen und das soziale Miteinander fördern. Im Förderjahr 2026 liegt der Schwerpunkt auf Projekten für Kinder und Jugendliche, insbesondere in den westlichen Stadtteilen Esslingens. „Gerade Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie in ihrem Lebensumfeld etwas bewegen können und Unterstützung erhalten, wenn sie Verantwortung übernehmen“, betont Ordnungs- und Sozialbürgermeister Yalcin Bayraktar.
Für die Förderung stehen insgesamt 16.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel können auf mehrere Projekte verteilt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Qualität, Reichweite und Nachhaltigkeit der Maßnahme sowie nach der Anzahl der eingehenden Anträge. Gefördert werden innovative, präventive und gemeinwohlorientierte Projekte, die Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung stärken, Zivilcourage, Konfliktlösungskompetenzen und Medienkompetenz fördern, Freizeit- und Kulturangebote zur Prävention schaffen, Gewalt, Kriminalität und Sucht vorbeugen sowie die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Vereinen, Jugendeinrichtungen und sozialen Trägern unterstützen.
Stichtag 30. November
Die Projekte sollen innerhalb des Jahres 2026 abgeschlossen sein. Antragsberechtigt sind Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereine, Verbände und soziale Träger, Jugendhäuser und Initiativen, Nachbarschafts- oder Stadtteilgruppen sowie weitere Organisationen, deren Maßnahme die Ziele der KKP in Esslingen am Neckar unterstützt.
Anträge müssen bis spätestens 30. November 2025 eingereicht werden. Sie können schriftlich an die Stadt Esslingen am Neckar, Ordnungs- und Standesamt – Kommunale Kriminalprävention, Beblingerstraße 3, 73728 Esslingen am Neckar, oder per E-Mail an wahlamt@esslingen.de gesendet werden. Dem Antrag ist eine kurze Projektbeschreibung inklusive Ziele und Zielgruppe beizufügen, die den Finanzierungsbedarf sowie Angaben zur Trägerorganisation und einer Ansprechperson enthält.
Über die Förderung entscheidet der Lenkungskreis Kommunale Kriminalprävention der Stadt Esslingen am Neckar. Bei der Auswahl werden insbesondere der Beitrag zur Kriminalprävention und sozialen Integration, die Zielgruppenorientierung auf Kinder und Jugendliche in den westlichen Stadtteilen, die Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit des Projekts sowie die Kooperation mit lokalen Akteuren berücksichtigt. „Mit der Förderung wollen wir Engagement sichtbar machen und Menschen dabei unterstützen, Verantwortung für ein sicheres und respektvolles Miteinander zu übernehmen“, sagt Bürgermeister Bayraktar. Die Fördermittel dürfen ausschließlich für den angegebenen Projektzweck verwendet werden. Nach Abschluss des Projekts ist ein kurzer Bericht einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ideen, Engagement und gemeinsames Handeln sind gefragt – gemeinsam kann viel für ein sicheres, lebenswertes Esslingen bewegt werden.
Büro des Oberbürgermeisters
