Grundschulen
Esslinger Grundschulen
- Eichendorffschule
- Hegensberg-Liebersbronn
- Herderschule
- Lerchenäckerschule
- Katharinenschule
- Mettingen
- Pliensauschule
- Schillerschule Berkheim
- Seewiesenschule
- Silcherschule
- St. Bernhardt
- Sulzgries
- Waisenhofschule
- Zell
- Freie Waldorfschule Esslingen (Privatschule)
- Freie Evangelische Schule Esslingen (Privatschule)
Grundschulbezirke
Das Stadtgebiet Esslingen ist in feste Grundschulbezirke eingeteilt. Ein Kind besucht je nach Wohnort die festgelegte Grundschule.
Hier finden Sie den Grundschulbezirk für Ihre Straße und Hausnummer:
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Bitte sprechen Sie uns bei Problemen mit der Datei gerne an: schulen@esslingen.de
Grundschulbezirk wechseln
Im Ausnahmefall kann Ihr Kind den Grundschulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen. Dies müssen Sie an der Grundschule Ihres Grundschulbezirks beantragen (Umschulungsantrag).
Hinweis: Für einen Wechsel an eine private Grundschule, müssen Sie keinen Grundschulbezirkswechsel beantragen. Sie können Ihr Kind dort einfach anmelden. Zusätzlich müssen Sie der Stamm-Grundschule einen Nachweis über die Anmeldung an der Privatschule vorlegen, den Sie von dieser Schule erhalten.
Weitere Informationen zum Schulbezirkswechsel:
Serviceportal Baden-Württemberg
Schulwegpläne
Wir möchten, dass Ihre Kinder möglichst sicher zu Fuß ihre Schule erreichen können. Daher erstellen wir jährlich gemeinsam mit allen Grundschulen und der Polizei sogenannte Schulwegpläne. Jedes Jahr vor dem Einschulungstermin erhalten Sie den aktuellen Schulwegplan für Ihre Kinder. So können Sie gemeinsam mit ihren Kindern den Weg zur Schule üben.
Anmeldung
- Für Grundschulen besteht keine freie Schulwahl.
- Grundschüler besuchen je nach Wohnort die für sie zuständige Schule.
- In den Grundschulbezirken ist der Einzugsbereich der Grundschulen festgelegt.
- Sie erhalten 1. Quartal (Januar bis März) des Jahres, in dem Ihr Kind eingeschult werden soll, eine Einladung zur Schulanmeldung für Ihr Kind.
- Sie melden Ihr Kind an der Schule an, in deren Einzugsbereich Sie wohnen.
Grundschulförderklasse/Juniorklasse
In den vom Land eingerichteten Grundschulförderklassen werden Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, die eine besondere Betreuung und Förderung brauchen, auf den Schulbesuch vorbereitet.
Die Entscheidung, ob Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt werden, fällt in der Regel bei der Schulanmeldung. Ergeben sich schon vorher im Rahmen der Kooperation zwischen Grundschule und Kindertageseinrichtung Hinweise auf Entwicklungsverzögerungen, fließen diese in die Entscheidung mit ein.
Juniorklassen sind ein der ersten Klasse vorgeschaltetes Schuljahr an Grundschulen und ersetzen ab dem Schuljahr 2026/2027 die bisherigen Grundschulförderklassen.
Sie richten sich an schulpflichtige Kinder, die für einen erfolgreichen Start in die Grundschule noch gezielte Förderung brauchen. Insbesondere werden die Bereiche Sprache, Motorik, Wahrnehmung sowie sozial-emotional und kognitive Fähigkeiten gestärkt.
In kleinen Klassen (12 - 20 Kindern) und mit rund 25 Wochenstunden werden die Kinder gezielt gefördert.
In den ersten Jahren ist die Teilnahme nach Empfehlung der Schule noch freiwillig, ab dem Schuljahr 2028/2029 wird sie für förderbedürftige Kinder verbindlich.
Schulen mit Grundschulförderklassen/Juniorklassen
Grundschulen mit Vorbereitungsklassen
Betreuungsangebote
Die Stadt Esslingen am Neckar bietet an ihren Grundschulen zwei Formen der Schulkindbetreuung an. Das ist die Grundschulbetreuung an Halbtags-Grundschulen und die Freizeitpädagogik an Ganztags-Grundschulen.
Halbtags-Grundschule
- Frühbetreuung
Montag bis Freitag ab 7 Uhr bis Unterrichtsbeginn
(ab Anmeldung von mindestens 10 Kindern) - Verlässliche Grundschulbetreuung
Montag bis Freitag ab Unterrichtsende bis 14 Uhr - Flexible Nachmittagsbetreuung
Montag bis Donnerstag ab Unterrichtsende bis 16 Uhr
Freitag ab Unterrichtsende bis 14 Uhr - Spätbetreuung als Ergänzung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung
Montag bis Freitag bis 17 Uhr
(ab Anmeldung von mindestens 10 Kindern)
Wichtig
Da die Plätze begrenzt sind, müssen Sie Ihr Kind für alle Betreuungsformen fristgerecht bis zum 15. März jeden Jahres anmelden.
Diese Grundschulen bieten alle Formen der Grundschulbetreuung an:
Ganztags-Grundschule
Pädagogischen Fachkräfte betreuen Ganztagsschülerinnen und -schüler von Montag bis Donnerstag gebührenfrei bis 15 bzw. 16 Uhr (je nach Schule).
- Frühbetreuung
Montag bis Freitag ab 7 Uhr bis Unterrichtsbeginn - Spätbetreuung als Ergänzung nach Unterrichtsende
Montag bis Freitag bis 17 Uhr
Voraussetzung für diese Betreuungsformen sind eine Anmeldung von mindestens 10 Kindern.
Unsere pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Rhythmisierung des Schulalltags. Sie begleiten die Schülerinnen und Schüler außerhalb ihrer Unterrichtszeit und stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Das freizeitpädagogische Angebot orientiert sich an den Freizeitbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und bietet in der unterrichtsfreien Zeit spannende Aktionen und Events.
Wichtig
Da die Plätze begrenzt sind, müssen Sie Ihr Kind für die Früh- sowie Spätbetreuung fristgerecht bis zum 15. März jeden Jahres anmelden.
Diese Grundschulen bieten eine Früh- sowie Spätbetreuung an:
Ferien
Weitere Informationen
Welche Fristen müssen wir einhalten?
Die verbindliche Anmeldung zur Grundschulbetreuung muss bis spätestens 15. März des laufenden Kalenderjahres beim Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung vorliegen.
Die Betreuungsplätze werden im Juni des laufenden Kalenderjahres vergeben.
Bitte sehen Sie von Nachfragen vor diesem Zeitpunkt ab. Sie erhalten anschließend eine schriftliche Mitteilung von uns.
Wie sind die Aufnahmekriterien für die Grundschulbetreuung?
Die Stadt Esslingen ist bestrebt, im Grundschulbereich unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs nach§ 24 Abs. 4 SGB VIII bedarfsgerecht Betreuungsplätze anzubieten.
Liegen für die Schulkindbetreuung mehr Anmeldungen vor, als freie Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze nach festgelegten Kriterien vergeben.
Grundvoraussetzungen
- In die Schulkindbetreuung werden nur Kinder mit einem Rechtsanspruch neu aufgenommen.
- Der Betreuungsbedarf muss der Stadt Esslingen bis zum 15.03. jeden Jahres für das kommende Schuljahr mitgeteilt werden (Anmeldeformular).
Vergabekriterien
- Kinder mit Rechtsanspruch, die bereits seit 1 Jahr auf der Warteliste stehen.
- Kinder, deren Geschwister ebenfalls in der Schulkindbetreuung sind (zum Zeitpunkt der Aufnahme).
- Kinder von Alleinerziehenden.
- Kinder, bei denen eine sozialpädagogische Notwendigkeit vorliegt.
Über alle Plätze, die nach den oben beschriebenen Kriterien nicht vergeben werden können, entscheidet das Los.
Sind nach der Aufnahme der Kinder entsprechend der Vergabekriterien noch Plätze frei, dann können auch Kinder ohne Rechtsanspruch in der Reihenfolge der o. a. Kriterien aufgenommen werden.
Wie melde ich mein Kind für die Grundschulbetreuung an?
Die Eltern erhalten die Anmeldeunterlagen zur Schulkindbetreuung direkt bei der Schulanmeldung in der Schule ihres Schulbezirkes. Die Mitarbeiter:innen der Schulkindbetreuung sind beratend vor Ort.
Die Anmeldung zur Schulkindbetreuung wird von den Eltern direkt an das Fachamt (Stadt Esslingen, Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung, Schelztorstraße 46, 73728 Esslingen a.N.) geschickt. Die Abgabefrist ist dem jeweiligen Informationsschreiben für die Anmeldung zur Grundschulbetreuung zu entnehmen. Alle später abgegebenen Anträge werden nachrangig behandelt.
Vollständigkeit der Unterlagen:
Eine Anmeldung ist dann vollständig, wenn zu dem Aufnahmeantrag auch der erforderliche Nachweis über einen bestehenden Schutz vor der Infektionskrankheit Masern eingereicht wurde.
Gibt es eine Warteliste?
Die Stadt ist bestrebt, allen angemeldeten Schülern mit Rechtsanspruch einen Platz in einer Betreuungsgruppe zur Verfügung zu stellen. Liegen für die Schulkindbetreuung mehr Anmeldungen vor, als freie Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze nach den festgelegten Kriterien vergeben.
Kinder mit Rechtsanspruch können sich auf eine Warteliste setzen lassen oder erhalten auf Wunsch ein Schulkindbetreuungsangebot an einer anderen Schule (verbunden mit einem Schulwechsel).
Wichtig
Die Warteliste gilt nur für ein Schuljahr.
Kann während des laufenden Schuljahres kein Platz zur Verfügung gestellt werden, ist ein neuer Aufnahmeantrag zu stellen.
Wann wissen wir, ob es mit einem Platz geklappt hat?
Anmeldeunterlagen für das Schuljahr 2025/26
| Type | Name | Date | Size |
|---|---|---|---|
| Grundschulbetreuung an Halbtagsgrundschulen 2025-2026 (PDF, 955 KB) | 16-04-2025 | 955 KB | |
| Grundschulbetreuung an Ganztagsgrundschulen 2025-2026 (PDF, 3.6 MB) | 26-11-2025 | 3.6 MB | |
| Früh- und Spätbetreuung an Ganztagsgrundschulen 2025-2026 (PDF, 702 KB) | 16-04-2025 | 702 KB |
Für Anmeldungen im laufenden Schuljahr wenden Sie sich bitte an unsere Eltern-Service-Stelle.
- Telefon: 0711 3512-2683
- E-mail: grundschulbetreuung@esslingen.de
Benutzungsordnung und Entgelte
Alle weiteren Informationen zum Angebot, zu den Aufnahmekriterien, zur Benutzungsordnung und den Entgelten für die Schulkindbetreuung finden Sie hier:
| Type | Name | Date | Size |
|---|---|---|---|
| Benutzungsordnung Grundschulbetreuung ab 10.03.2021 (PDF, 159 KB) | 07-11-2022 | 159 KB | |
| Benutzungsordnung Grundschulbetreuung ab 01.09.2026 (PDF, 912 KB) | 14-01-2026 | 912 KB | |
| Entgelte für Grundschulbetreuung ab 01.03.2025 (PDF, 64 KB) | 26-11-2024 | 64 KB | |
| Entgelte für Grundschulbetreuung ab 01.03.2026 (PDF, 65 KB) | 25-11-2025 | 65 KB | |
| Entgelte für Zusatzbetreuung an Ganztagsgrundschulen ab 01.03.2025 (PDF, 57 KB) | 26-11-2024 | 57 KB | |
| Entgelte für Zusatzbetreuung an Ganztagsgrundschulen ab 01.03.2026 (PDF, 58 KB) | 25-11-2025 | 58 KB |
Diese Dokumente können wir leider noch nicht barrierefrei zur Verfügung stellen.
Bitte sprechen Sie uns bei Problemen mit den Dateien gerne an: schulen@esslingen.de
Stadt Esslingen am Neckar
