Parken und Aufladen von Elektrofahrzeugen

Falls Sie mit einem Elektroauto in Esslingen unterwegs sind, beachten Sie bitte folgende Vorgaben:

  • Seit 1. März 2023 sind auch für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf öffentlichen Parkschein-Parkplätzen in Esslingen Parkgebühren fällig. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach den Parkzonen.
    Zu den Parkgebühren
  • Auf Kurzzeitparkplätzen mit Parkscheibenregelung dürfen Sie auch Ihr Elektroauto nur kurz parken. Hier müssen Sie zum Nachweis sichtbar eine Parkscheibe auslegen.
  • Stellplätze, die für das Laden von Elektrofahrzeugen vorgesehen und entsprechend beschildert sind, dürfen Sie für die Zeit der Ladung ohne zusätzliche Parkgebühren in Anspruch nehmen. Verschiedene Ladepunktbetreiber erheben gegebenenfalls zusätzliche Belegungsgebühren, wenn der Ladepunkt blockiert wird.
  • Auf Bewohnerparkplätzen dürfen Elektrofahrzeug ebenfalls nur mit einem Bewohnerparkausweis abgestellt werden.

Verfügbare Ladestationen für E-Autos