Öffentliche Bekanntmachung
Änderung der Weinbergsrolle gem. Weinbergslagenverordnung
Änderung von Bereichsnamen im Weinrecht
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat auf Antrag der Schutzgemeinschaft gU Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) den bisherigen Bereich
„Remstal – Stuttgart“
in den Bereich
„Remstal“
umbenannt.
Die Ausfertigung der Flurkarten der im Gebiet der Stadt Esslingen betroffenen bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke sind in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt:
