Übernahme von Kinderbetreuungskosten
Einen Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten können Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landratsamtes Esslingen stellen.
Wichtig: Die Kosten für die Grundschulbetreuung werden nicht übernommen.
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
Ob die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden, hängt vom Einkommen und den Ausgaben der Familie ab.
Da für jede Familie individuell gerechnet wird, gibt es keine festen Einkommensgrenzen abhängig von der Familiengröße.
Weitere Informationen
Landratsamt Esslingen
Kreisjugendamt
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
E-Mail
Kostenübernahme Kinderbetreuungskosten
Familien haben in der Regel vollen Anspruch auf die volle Übernahme der Kinderbetreuungskosten, wenn sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Wohngeld
- Bürgergeld
- Kinderzuschlag
