So bleibt Esslingen attraktiv und sauber
Ob rauchfreie Haltestellen oder saubere Plätze und Grünanlagen: Mit Rücksichtnahme und kleinen alltäglichen Beiträgen können wir alle dazu beitragen, dass Esslingen lebenswert, gesund und einladend bleibt.
Hier finden Sie aktuelle Informationen und Hinweise für ein respektvolles Miteinander im öffentlichen Raum.
Gemeinsam für ein sauberes Esslingen
Mit einer kleiner Geste einen großen Beitrag leisten: Nutzen Sie die öffentlichen Abfallbehälter und entsorgen Sie Ihre Abfälle ordnungsgemäß!
Abfall gehört in den Mülleimer
Ein sauberes Stadtbild trägt wesentlich dazu bei, dass sich Menschen in Esslingen wohlfühlen. Bitte helfen Sie mit und entsorgen Sie Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern. Dazu gehören unter anderem:
- Flaschen und Dosen
- Verpackungen und Tüten
- Papier und Lebensmittelreste
- Zigarettenkippen
- Kaugummis
- Hundekotbeutel und Hundekot
So teuer kann Wegwerfen werden
Das achtlose Wegwerfen von Abfällen auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen beeinträchtigt nicht nur das Stadtbild, sondern verstößt auch gegen die Polizeiverordnung. Verstöße können mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden.
| Verstoß | Mögliche Sanktion |
|---|---|
| Zigarettenkippe, Dose, Kaugummi oder ähnlicher Kleinmüll | 55 Euro Verwarnungsgeld |
| Hundekotbeutel | 75 Euro und Bußgeldverfahren |
| Hundekot | 100 Euro und Bußgeldverfahren |
| Glasflaschen | 125 Euro und Bußgeldverfahren |
Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder richtet sich nach Art und Umfang des unerlaubt entsorgten Abfalls. Bei wiederholten Verstößen oder fehlender Einsicht können die Beträge im Einzelfall deutlich höher ausfallen.
Grundlage:
Bußgeldkatalog des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg.
Rauchverbot in Baden-Württemberg
Seit dem 1. Juni 2026 gelten in Baden-Württemberg strengere Regelungen zum Nichtraucherschutz. Ziel ist es, insbesondere Kinder, Jugendliche und andere sensible Personengruppen besser vor Passivrauch zu schützen.
Wo ist das Rauchen jetzt verboten?
Das Rauchverbot gilt unter anderem an:
- allen Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV)
- öffentlichen Spielplätzen
- Freibädern
- Freizeit- und Tierparks
Wichtig
Das Verbot umfasst nicht nur klassische Zigaretten, sondern ausdrücklich auch:
- E-Zigaretten
- Vapes
- Shishas
- ähnliche Rauch- und Verdampfungsprodukte
Was gilt in Esslingen?
Gibt es weiterhin Raucherbereiche?
So wird das Rauchverbot umgesetzt
Der städtische Vollzugsdienst kontrolliert die Einhaltung der neuen Regelungen im Rahmen seiner regulären Streifengänge – insbesondere im Bereich des ZOB.
Zusätzlich werden alle Haltestellen im Stadtgebiet mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet. Dafür stellen der VVS, die Landkreise und die Stadt Stuttgart ein einheitliches Rauchverbotszeichen zur Verfügung.
Bitte halten Sie sich an die Regeln
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihren Beitrag zu einem gesünderen Miteinander im öffentlichen Raum.

