So bleibt Esslingen attraktiv und sauber

Ob rauchfreie Haltestellen oder saubere Plätze und Grünanlagen: Mit Rücksichtnahme und kleinen alltäglichen Beiträgen können wir alle dazu beitragen, dass Esslingen lebenswert, gesund und einladend bleibt.
Hier finden Sie aktuelle Informationen und Hinweise für ein respektvolles Miteinander im öffentlichen Raum.

Gemeinsam für ein sauberes Esslingen

Mit einer kleiner Geste einen großen Beitrag leisten: Nutzen Sie die öffentlichen Abfallbehälter und entsorgen Sie Ihre Abfälle ordnungsgemäß! 

Stadtpark Maille, viele Menschen sitzen und liegen auf der Wiese.

Abfall gehört in den Mülleimer

Ein sauberes Stadtbild trägt wesentlich dazu bei, dass sich Menschen in Esslingen wohlfühlen. Bitte helfen Sie mit und entsorgen Sie Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern. Dazu gehören unter anderem:

  • Flaschen und Dosen
  • Verpackungen und Tüten
  • Papier und Lebensmittelreste
  • Zigarettenkippen
  • Kaugummis
  • Hundekotbeutel und Hundekot

So teuer kann Wegwerfen werden

Das achtlose Wegwerfen von Abfällen auf Straßen, Plätzen und in Grünanlagen beeinträchtigt nicht nur das Stadtbild, sondern verstößt auch gegen die Polizeiverordnung. Verstöße können mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden.

Verstoß Mögliche Sanktion
Zigarettenkippe, Dose, Kaugummi oder ähnlicher Kleinmüll 55 Euro Verwarnungsgeld
Hundekotbeutel 75 Euro und Bußgeldverfahren
Hundekot 100 Euro und Bußgeldverfahren
Glasflaschen 125 Euro und Bußgeldverfahren

Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder richtet sich nach Art und Umfang des unerlaubt entsorgten Abfalls. Bei wiederholten Verstößen oder fehlender Einsicht können die Beträge im Einzelfall deutlich höher ausfallen.

Grundlage:
Bußgeldkatalog des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg.

Rauchverbot in Baden-Württemberg

Seit dem 1. Juni 2026 gelten in Baden-Württemberg strengere Regelungen zum Nichtraucherschutz. Ziel ist es, insbesondere Kinder, Jugendliche und andere sensible Personengruppen besser vor Passivrauch zu schützen.

Wo ist das Rauchen jetzt verboten?

Das Rauchverbot gilt unter anderem an:

  • allen Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV)
  • öffentlichen Spielplätzen
  • Freibädern
  • Freizeit- und Tierparks

Wichtig
Das Verbot umfasst nicht nur klassische Zigaretten, sondern ausdrücklich auch:

  • E-Zigaretten
  • Vapes
  • Shishas
  • ähnliche Rauch- und Verdampfungsprodukte

Was gilt in Esslingen?

Auf Spielplätzen und Schulhöfen bestand in Esslingen bereits zuvor ein Rauchverbot.

Neu ist insbesondere: An den Bushaltestellen im Stadtgebiet sowie am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) ist das Rauchen nun vollständig untersagt.

Gibt es weiterhin Raucherbereiche?

Ja. Im Neckarfreibad und im Freibad Berkheim stehen weiterhin ausgewiesene Raucherbereiche zur Verfügung.

An Bushaltestellen und am ZOB sind keine Raucherzonen vorgesehen.

So wird das Rauchverbot umgesetzt

Der städtische Vollzugsdienst kontrolliert die Einhaltung der neuen Regelungen im Rahmen seiner regulären Streifengänge – insbesondere im Bereich des ZOB.

Zusätzlich werden alle Haltestellen im Stadtgebiet mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet. Dafür stellen der VVS, die Landkreise und die Stadt Stuttgart ein einheitliches Rauchverbotszeichen zur Verfügung.

Bitte halten Sie sich an die Regeln

Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen:

  • bis zu 200 Euro bei einem Verstoß
  • bis zu 500 Euro bei wiederholten Verstößen

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihren Beitrag zu einem gesünderen Miteinander im öffentlichen Raum.

Ordnungs- und Standesamt

Sicherheit und Ordnung

Gaststätten, Gewerbe, Städtischer Vollzugsdienst
Beblingerstraße 1 - 3
73728 Esslingen am Neckar

Helfen Sie mit, Esslingen sauber zu halten!

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