Briefwahl - Wählen mit Wahlschein
Mit einem Wahlschein als Nachweis Ihrer Wahlberechtigung und Briefwahlunterlagen können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben oder in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis wählen.
Sie erhalten, abhängig von Ihrer Wahlberechtigung, jeweils einen Wahlschein:
- Wahl des Landtages - weißes Papier
- Bürgerentscheid - hellgelbes Papier
Briefwahl / Wahlschein beantragen
Ab dem 10.12.2025 können Sie Ihren Wahlschein und Ihre Briefwahlunterlagen postalisch, per E-Mail oder persönlich beantragen. Bitte beachten Sie bei der Beantragung, dass die Unterlagen nicht vor dem 3. Februar 2026 versendet werden.
Die Briefwahlstelle befindet sich in der Schickhardthalle im Alten Rathaus und ist vom 3. Februar 2026 bis zum 06. März 2026 geöffnet.
Häufige Fragen
Wie beantragen Sie einen Wahlschein/ Briefwahlunterlagen?
Anträge via Telefon oder SMS sind nicht zulässig.
Die Online-Beantragung ist bis Donnerstag, 05. März 2026 um 11 Uhr möglich.
So beantragen Sie Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Esslingen am Neckar:
- Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung (noch) nicht erhalten haben.
- Mit Wahlschein-Nummer, die Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können.
- mit dem Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
- per E-Mail an wahlamt@esslingen.de
- per Fax an +49 711 3512-55 3346
- per Post an:
Stadt Esslingen am Neckar
Wahlamt
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar - persönlich in der Briefwahldienststelle ab dem 03. Februar 2026.
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen persönlich in der Briefwahldienststelle beantragen, haben Sie die Möglichkeit dort per Briefwahl zu wählen
Die beantragten Briefwahlunterlagen werden ca. ab der 07. Kalenderwoche - Anfang Februar 2026 mit der BW-Post versandt. Voraussetzung dafür ist, dass die Stimmzettel für die Landtagswahl in die Gemeinden geliefert wurden.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen nur zugestellt werden können, wenn Ihr Briefkasten mit Ihrem Namen beschriftet ist.
Welche Daten müssen Sie im Briefwahl-/ Wahlscheinantrag angeben?
- Ihren Familiennamen
- Ihre(n) Vornamen
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Sollen die Unterlagen an eine andere Adresse als an Ihre Wohnanschrift versandt werden, geben Sie auch diese Adresse an. - Ihre Wahlschein-Nr. und Ihren Wahlbezirk, wenn möglich
- Für den Fall möglicher Rückfragen helfen Sie uns, wenn Sie uns zudem Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse nennen.
Können Sie für andere die Briefwahlunterlagen beantragen?
Wenn Sie für jemand anderen den Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen wollen, müssen Sie durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind. Für die Erteilung der Vollmacht kann der Wahlberechtigte die Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung nutzen oder eine formlose Vollmacht verfassen. Wichtig ist die eigenhändige und originale Unterschrift des Vollmachtgebers (Schreibbehinderte ausgenommen).
Bis wann können Sie den Wahlschein/ Briefwahlunterlagen beantragen?
Das Onlineformular zum Briefwahl-/ Wahlscheinantrag ist nur bis Donnerstag, 05.03.2026, 11 Uhr, verfügbar; danach ist der Link nicht mehr aktiv.
Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie beantragen bis zum 06.03.2026 beantragen:
- für die Landtagswahl bis Freitag vor der Wahl 15 Uhr
- für den Bürgerentscheid bis Freitag vor der Wahl 18 Uhr
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Samstag vor der Wahl, 07.03.2026, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden.
In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Bitte beachten Sie, dass bei einer sehr späten Antragsstellung ein rechtzeitiger Erhalt der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesen Fällen ist es ratsam, die Unterlagen bei der Briefwahldienststelle abzuholen oder abholen zu lassen.
Bis wann müssen Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen zurücksenden?
Der Wahlbrief (hellrot) mit Ihren ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt der Stadt Esslingen am Neckar bis spätestens am Wahltag (Sonntag, 23.02.2025.) bis 18 Uhr vorliegen.
Am Wahltag bis 18 Uhr können die Wahlbriefe direkt in der Briefwahldienststelle abgeben oder nur in den Briefkasten am Neuen Rathaus, Rathausplatz 2, 73728 Esslingen am Neckar, eingeworfen werden. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt. Beachten Sie die Postlaufzeiten und senden Sie die Wahlbriefe rechtzeitig vor dem Wahltag ab.
In jedem Fall tragen Sie das Risiko, dass die Wahlbriefe rechtzeitig eingehen.
Wer zahlt das Porto?
Innerhalb Deutschlands
Der Wahlbrief muss bei der Rücksendung an uns per Post nicht frankiert werden. Es besteht eine entsprechende Vereinbarung mit der Deutschen Post AG.
Aus dem Ausland
Bei der Rücksendung aus dem Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür müssen Sie als Wähler:in übernehmen
Dezernat für Ordnung, Soziales, Bildung, Kultur und Sport
Stabsstelle Wahlen, Zensus, Sonderthemen
Öffnungszeiten ab 02. Februar 2026
(sofern die Stimmzettel bis dahin verfügbar sind, Wahlschein-/ Briefwahlbeantragung immer möglich)
- Mo: 7:30 - 12 Uhr
- Di: 7:30 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
- Mi: 7:30 - 12 Uhr
- Do: 7:30 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
- Fr: 7:30 - 12 Uhr
- Sa: 9 - 12 Uhr
Zusätzliche Öffnungszeit vor dem Wahltag
- Fr. 6. März 2026 7:30 - 18 Uhr
- Sa. 7. März 2026 9 -12 Uhr
