Optimal gerüstet für den Rechtsanspruch

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in der Grundschule. Die Stadt Esslingen hat sich frühzeitig auf den Weg gemacht, um optimal für diese Herausforderungen gerüstet zu sein.

Lernmitte Grundschule Zell

Der Neubau der Grundschule Zell ist ist auf die Ganztagsbetreuung ausgerichtet.

„Wir sind in Esslingen gut auf den Rechtsanspruch vorbereitet“, betont Bildungsbürgermeister Yalcin Bayraktar. „Wir können ihn bereits zum kommenden Schuljahr umsetzen. Unser Masterplan Grundschule ist die Entscheidungsgrundlage, um die bestmöglichen Bildungs- und Betreuungsbedingungen zu bieten.“

Kreative Lösungen für komplexe Herausforderungen

Die Stadtverwaltung baut das Angebot in der Schulkindbetreuung bereits seit Jahren aus und reagiert dabei flexibel auf die Bedarfe der jeweiligen Grundschulstandorte. Zudem erfordert der Rechtsanspruch umfassende organisatorische und bauliche Maßnahmen an den Grundschulen. Ob Personalmangel, Qualität im Ganztag oder Raumnot an den Schulen: Dafür gilt es kreative Lösungen zu finden.

„Wir wollen die Angebote an unseren Ganztagsschulen zum einen weiterentwickeln und zum anderen weiter in die Qualität investieren“, sagt Gabi Jung, Abteilungsleiterin Schule im Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung. „Dazu bilden wir unser Personal weiter, sowohl mit unserem internen Fortbildungsprogramm als auch mit der neuen Fortbildungsreihe ‚Sprachförderliche Potenziale in der Schulkindbetreuung ‘. Außerdem bauen wir die Zusammenarbeit mit externen Bildungspartnern weiter aus.“ Um die Raumnot wettzumachen, wird zudem an drei Schulen alternatives, pädagogisches Mobiliar getestet, das flexibel einsetzbar ist. „Allerdings sind uns da auch Grenzen gesetzt“, erklärt Gabi Jung. „Wenn beispielsweise keine Mensa vorhanden oder diese viel zu klein ist, kann der Ausbau zur Ganztagsbetreuung an diesem Standort nur begrenzt erfolgen. Wenn möglich suchen wir dann nach externen Räumen.“

Rechtsanspruch gilt auch für Ferienbetreuung

Bei der Ferienbetreuung kooperiert die Stadt Esslingen seit Jahrzehnten mit dem Stadtjugendring (SJR). Dieser plant die Ferienbetreuung und führt auch selbst Angebote durch. Das Besondere am Esslinger Ferienprogramm sind dabei die vielen Organisationen und Einrichtungen, die freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit, welche ein abwechslungsreiches Ferienprogramm an unterschiedlichsten sozialen Lernorten anbieten. Um den Bedarf sicherzustellen, unterstützt das Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung mit städtischem Personal. Dieses Erfolgskonzept ist für den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eine gute Ausgangslage. Denn dieser gilt auch für einen Großteil der Ferien, bis auf eine Schließzeit von maximal 20 Tagen pro Jahr.

Masterplan Grundschule 2.0

Die Stadtverwaltung arbeitet kontinuierlich daran, die Grundschule weiterzuentwickeln und auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Die Basis dafür bildet Esslingens Masterplan Grundschule, der auch im Hinblick auf den anstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung aktualisiert wurde. Darin wird nicht nur die Entwicklung der Schülerzahlen betrachtet, sondern es werden auch die Auslastung der Ganztags- und Grundschulbetreuung sowie der Verpflegungsbereich in den 14 Grundschulstandorten unter die Lupe genommen. Aktuell kann Esslingen den Bedarf decken, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Nachfrage durch den Rechtsanspruch steigen wird. Zudem sollen die Schülerzahlen laut Einwohnermeldestatistik bis zum Schuljahr 2029/2030 von derzeit 3.181 Grundschülerinnen und Grundschülern um 319 ansteigen. Der langfristige Bedarf in Esslingen liegt insgesamt bei über 80 Prozent, je nach Stadtteil bei 70 bis 100 Prozent. Um die Chancengleichheit und Teilhabe zu fördern, ist es das Ziel, Ganztagsschulen konsequent auszubauen und einzelne Ganztagsschulen von der Wahlform in die vollgebundene Form umzuwandeln.

„Wichtig ist, dass von Land und Bund bald weitere Klärungen zum Rechtsanspruch herbeigeführt werden“, bekräftigt Bernd Berroth, Amtsleiter im Amt für Erziehung, Bildung und Betreuung. „Die noch offenen Fragen zur konkreten Umsetzung sowie zur Finanzierung müssen rasch geklärt werden.“

Der Masterplan Grundschule 2.0 ist im Ratsinformationssystem ris.esslingen.de abrufbar.

Büro des Oberbürgermeisters

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Rathausplatz 2
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2570

Esslingen auf

social-media-icons wie im footer plus youtube