Mietspiegel feiert 50. Jubiläum

Seit einem halben Jahrhundert gibt es in Esslingen einen Mietspiegel. Seither dient er Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern als Orientierungshilfe für die zulässige Höhe der Miete.

Die erste Ausgabe des Mietspiegels von 1975 liegt neben dem aktuellen Mietspiegel von 2024

Was 1975 als Folge des „2. Wohnraumkündigungsschutzgesetzes“ des Bundes seinen Anfang nahm, feiert in diesem Jahr sein Jubiläum: Seit 50 Jahren gibt es in Esslingen einen Mietspiegel. „Er gibt seither die ortsübliche Vergleichsmiete für Esslingen an“, erklärt Daniel Friz von der Stabsstelle Wohnen, der diesen heute verantwortet. „An dieser Vergleichsmiete müssen sich Vermieterinnen und Vermieter orientieren, sie gilt somit als Richtlinie für eine transparente Mietpreisgestaltung.“

Diese Grundidee des Mietspiegels gilt bis heute – und wurde schon im damaligen Gesetz so verankert. Dort wurde erstmals die Möglichkeit festgeschrieben für eine „Übersicht über die üblichen Entgelte in der Gemeinde, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessensvertretern gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist“.

Steigende Preise, kuriose Merkmale

Verändert hat sich seither vor allem die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. „Im ersten Esslinger Mietspiegel aus dem Jahr 1975 lag die ortsübliche Miete für eine Wohnung mit 55 Quadratmetern und guter Ausstattung in einer Spanne von 3,10 bis 3,90 Mark je Quadratmeter“, blickt Daniel Friz zurück. Unter ähnlichen Rahmenbedingungen lag diese Miete 1991 bereits bei 7,10 bis 8,60 Mark. Im ersten Mietspiegel nach der Währungsreform betrug die ortsübliche Miete in Esslingen für eine solche Wohnung noch 5,05 bis 6,10 Euro. Inzwischen liegt diese bei bis zu 11,38 Euro je Quadratmeter.

Dabei verraten die jeweiligen Merkmale, an denen der Wert einer Wohnung festgemacht wurde, viel über die Vergangenheit. In frühen Mietspiegeln finden sich noch Zuschläge für einen „Ölofen mit Kanne“ oder eine „automatische Ölzuleitung“ im Badezimmer. Gefragt und daher mit höheren Mieten versehen war früher auch das „Würfelparkett“. Keine Zuschläge gab es hingegen für einen „Wasserstein“ in der Küche.

Konstantes Vorgehen

Was sich in den insgesamt 23 Mietspiegeln seit dem Jahr 1975 durchzieht, ist die Koordination durch die Stadt Esslingen. „Bis heute und alle zwei Jahre erstellen wir den Mietspiegel zusammen mit den Interessensvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter“, berichtet Daniel Friz. So waren bereits beim ersten Mietspiegel der Haus- und Grundbesitzerverein e.V. Esslingen, der Mieterschutzverein Esslingen und Umgebung e.V., die Baugenossenschaft Esslingen eG sowie die Esslinger Wohnungsbau GmbH beteiligt.

Zudem erfolgt die Ermittlung auf Grundlage von Daten. Schon für den ersten Mietspiegel im Jahr 1975 wurden mehrere tausend Fragebögen verschickt und ausgewertet. Und noch heute ermittelt die Stadt die ortsübliche Vergleichsmiete auf diese Weise: Erst im Frühjahr wurden rund 3.000 Esslingerinnen und Esslinger für die repräsentative Ermittlung des neuen Mietspiegels angeschrieben.

Neuer Mietspiegel ab 2026

Aktuell werden diese Daten ausgewertet. Auf dieser Grundlage tagt dann die AG Mietspiegel, der neben Vertreterinnen und Vertretern der Wohnbaugesellschaften auch Expertinnen und Experten von Haus und Grund, dem Mieterbund oder dem Amtsgericht angehören. Diese erarbeiten einen Vorschlag für den ab 2026 gültigen Esslinger Mietspiegel, der Ende des Jahres vom Esslinger Gemeinderat beschlossen werden muss.

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(Erstellt am 17. September 2025)