Arbeitslosigkeit
Hier finden Sie Informationen zur Stellensuche und zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
Stellensuche
Eingliederung
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter bieten beschäftigungsfördernde Leistungen an, die individuell mit dem zuständigen Arbeitsvermittler erarbeitet werden.
Zu den einzelnen Förderarten, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht, kann bei der Agentur für Arbeit und Jobcenter ausführliches Informationsmaterial erfragt werden. Grundsätzlich muss ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II bestehen.
Kontaktdatenbank
Treffpunkte
Der Arbeitslosentreff wird von Arbeitslosen zuammen mit dem Katholischen Bildungswerk Esslingen für den gesamten Landkreis geplant und veranstaltet. Es geht um gegenseitige Unterstützung, Austausch und Begegnung.
Außerdem bietet der Landesverband der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) für Menschen ohne Erwerbsarbeit Rechtsberatung in allgemeiner Form an (Arbeits-, Renten- und Sozialrecht).
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Rund ums Geld
Arbeitslosengeld
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind arbeitslos, dh. Sie arbeiten gar nicht oder weniger als 15 Stunden pro Woche – egal ob angestellt oder selbstständig.
- Sie suchen eine versicherte Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Sie haben sich persönlich bei der Agentur für Arbeit gemeldet und bemühen sich aktiv um Arbeit.
- Sie stehen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung.
- Sie erfüllen die Anwartschaftszeit, dh. Sie waren innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder können gleichwertige Zeiten (z. B. Bezug von Krankengeld) vorweisen.
Grundsicherung
Anspruch auf die Grundsicherung haben erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst sowohl Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als auch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
Bürgergeld
Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Anspruch darauf haben erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen.