Beruf und Kind

Beruf und Familie sind nicht immer einfach miteinander in Einklang zu bringen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch den Ausbau und die Flexibilisierung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch die Stadt Esslingen aktiv gefördert.

Elternzeit

Wenn Mutter oder Vater ihr Kind selbst betreuen, können sie bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Dafür brauchen sie keine Erlaubnis vom Arbeitgeber.
Bis zu 2 Jahre können auch später genommen werden – zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes.
Beide Elternteile können Elternzeit nehmen – nacheinander oder gleichzeitig. Man kann die Zeit in 3 Abschnitte aufteilen.

Während der Elternzeit dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (bei älteren Regelungen: bis zu 30 Stunden).
In Firmen mit mehr als 15 Mitarbeitenden kann man Teilzeit in Elternzeit beantragen, wenn man dort schon über 6 Monate arbeitet – es sei denn, es gibt wichtige Gründe dagegen.

Nach der Elternzeit dürfen Eltern wieder auf ihren alten Arbeitsplatz oder eine ähnliche Stelle zurückkehren. Wer während der Elternzeit weniger gearbeitet hat, arbeitet danach wieder wie früher.

Wiedereinstieg in den Beruf

Nach mehreren Jahren Pause ist der Wiedereinstieg in den Beruf oft schwer. Die alten Kenntnisse passen manchmal nicht mehr zum heutigen Arbeitsmarkt. Dann braucht man eine Weiterbildung, um wieder in den Beruf zu kommen. Viele Frauen arbeiten nach der Rückkehr nur in Teilzeit, weil sie sich weiterhin viel um Familie und Haushalt kümmern.
Wer zurück in den Beruf will, kann Hilfe und Beratung bekommen. Hier gibt es Infos, Tipps und Unterstützung für den Neustart:

Arbeitszeitmodelle

Viele Eltern haben nach der Familienzeit noch immer Verpflichtungen zu Hause. Deshalb möchten sie oft weniger arbeiten oder flexible Arbeitszeiten. Wer in Teilzeit, also weniger Stunden als in Vollzeit, arbeiten möchte, kann die Möglichkeiten mit dem Arbeitgeber besprechen. Laut Gesetz haben Sie unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Teilzeit.

Tipp: Überlegen Sie vor dem Gespräch, welche Zeiten für Sie gut passen. 

Familienfreundliche Unternehmen

Eltern können nur dann frei entscheiden, wie sie Familie und Arbeit verbinden, wenn es neben guter Kinderbetreuung auch Unterstützung im Job gibt. Dazu gehören flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit, den Umfang der Arbeit ohne Nachteile an die Familiensituation anzupassen. Auch Weiterbildungen, Teilzeitangebote oder Hilfe während einer Familienpause sind wichtig.

Kinderbetreuung

Das größte Problem bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist oft die Kinderbetreuung. Auch wenn sich beide Eltern die Arbeit teilen, reicht das oft nicht aus. Deshalb ist es wichtig, dass es gute und passende Betreuungsangebote für Kinder gibt.

In unserem Kita-Finder entdecken Sie das breitgefächerte Angebot der Esslinger Kindertagesbetreuung in konfessionellen, freien und städtischen Einrichtungen.

Rund ums Geld

Mutterschaftsgeld

Zeitraum der Zahlung

  • 6 Wochen vor der Geburt
  • 8 Wochen nach der Geburt (bei Frühgeburten: 12 Wochen)

Wer bekommt diese Lohnersatzleistungen?

  • Frauen in einem Arbeitsverhältnis, die gesetzlich krankenversichert sind (pflicht- oder freiwillig)
    • z. B. Arbeitnehmerinnen, Studentinnen, Arbeitslose
  • Geringfügig Beschäftigte oder privat Versicherte: Anspruch auf einmalige Zahlung von 210 € über das Bundesversicherungsamt
  • Kein Anspruch: Hausfrauen (da kein Lohn ersetzt wird)

Höhe

  • Gesetzliche Krankenkassen: bis zu 13 € pro Arbeitstag
  • Arbeitgeber stockt auf das volle Nettogehalt auf
  • Private Krankenversicherung: kein Mutterschaftsgeld von der Kasse, aber 210 € einmalig vom Bundesversicherungsamt
  • Familienversicherte mit Minijob: 210 € einmalig vom Bundesversicherungsamt

Antrag stellen bei

  • Gesetzliche Krankenkasse
  • Bundesversicherungsamt (bei Einmalzahlung von 210 €)

Elterngeld

Elterngeld hilft Eltern, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Es ersetzt einen Teil des fehlenden Einkommens.

Eltern bekommen zusammen bis zu 14 Monate Elterngeld, wenn beide sich um das Kind kümmern und deshalb weniger Geld verdienen. Sie können die 14 Monate frei aufteilen. Ein Elternteil kann mindestens 2 Monate und höchstens 12 Monate Elterngeld bekommen.
Je nachdem, wie viel man vorher verdient hat, erhält man zwischen 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat.
Auch Eltern ohne Arbeit, Studierende oder Hausfrauen und Hausmänner können Elterngeld bekommen, wenn sie sich selbst um ihr Kind kümmern und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten (bei Kindern vor dem 1.9.2021: maximal 30 Stunden).

  • ElterngeldPlus ist gut für Eltern, die früher wieder arbeiten wollen. Sie bekommen nur die Hälfte vom Basiselterngeld – aber doppelt so lange. Das heißt: 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus.
  • Partnerschaftsbonus kann man bekommen, wenn wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Dann gibt es 4 zusätzliche Monate Elterngeld. Diesen Bonus können auch Alleinerziehende bekommen. 

Den Elterngeld-Antrag gibt es beim Bürgeramt und muss dann an die Landeskreditbank geschickt werden.

Kinderzuschlag für Geringverdiener

Der Gesetzgeber hat einen Kinderzuschlag für geringverdienende Eltern vorgesehen, die mit ihren unter 25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben. Sie müssen über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer unter 25 Jahre alten, unverheirateten Kinder zu decken. Es gilt eine Mindesteinkommensgrenze (für Elternpaare in Höhe von 900 Euro, für Alleinerziehende in Höhe von 600 Euro). Das heißt: den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn sie selbst über ein Einkommen oder Vermögen verfügen, das die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreicht.

Alleinerziehende können den Kindergeldzuschlag trotz Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss erhalten.
Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt 292 Euro  für jedes im gemeinsamen Hauhalt lebende Kind. Wenn Sie den Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie  keine Kita-Gebühren bezahlen.

Personen mit Anspruch auf Bürgergeld steht der Kinderzuschlag nicht zu.

Kosten für Kinderbetreuung

Je nach Einkommen ist es möglich, Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten zu erhalten. Falls Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Kindertagheim) oder in Kindertagespflege (Tagesmutter) betreut wird, können die dafür anfallenden Gebühren abhängig von Ihrem Einkommen ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden. Gesetzesgrundlage dafür ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG),§§ 22, 23 und § 90. Voraussetzungen:

  • Die Bezahlung der Gebühren ist aufgrund des Einkommens nicht zuzumuten,
  • Die Kinderbetreuung ist erforderlich, weil beide Eltern oder der alleinerziehende Elternteil erwerbstätig sind/ist oder eine Berufsausbildung machen, ein Studium absolvieren oder eine Umschulung machen.
    Dies gilt nicht für Zweitausbildungen oder Zweitstudium!
Amt für Soziales, Integration und Sport
Beblingerstrasse 3
73728 Esslingen am Neckar

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