Ab 2026: Neuer Mietspiegel für Esslingen

Ab dem neuen Jahr beläuft sich die ortsübliche Vergleichsmiete in Esslingen auf 10,06 Euro pro Quadratmeter. Dieser Wert dient Mieterinnen und Mietern wie auch Vermieterinnen und Vermietern als Orientierung.

Blick in eine Esslinger Altstadtgasse

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Esslingen ein neuer Mietspiegel. Dieser gibt für das gesamte Stadtgebiet an, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Wie gesetzlich vorgesehen wurde der neue, bis Ende 2027 gültige Mietspiegel den beteiligten Interessensvertretungen von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern zur Anerkennung vorgelegt und nun vom Gemeinderat beschlossen.

Ermittelt wurde der neue Mietspiegel mit einer Befragung bei zufällig ausgewählten Haushalten im Stadtgebiet, die für den Mietspiegel relevant sind. Die Befragung fand im Zeitraum zwischen Mai und August 2025 statt. Nach Abschluss standen zur Ermittlung des Mietspiegels 1.386 Datensätze von Esslinger Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern zur Verfügung.

Richtwert für Miethöhe

Grundsätzlich ist der Mietspiegel ein Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er stellt keine verbindliche Preisempfehlung für Esslinger Vermieterinnen und Vermieter dar. Daher dürfen diese durchaus niedrigere Mieten verlangen – allerdings aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht wesentlich höhere.

Gemäß dem neuen Mietspiegel liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete in Esslingen unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen ab 2026 bei 10,06 Euro pro Quadratmeter. Damit steigt sie gegenüber dem Mietspiegel 2024 um 3,3 Prozent.

Der Mietspiegel weist jedoch je nach Gegebenheiten einer Wohnung unterschiedliche Werte aus. So unterschiedet sich die ortsübliche Vergleichsmiete beispielsweise je nach Größe, Lage oder Ausstattung. So kann es vorkommen, dass die Vergleichsmiete für eine kleine Wohnung beispielsweise bei mehr als den durchschnittlichen 10,06 Euro pro Quadratmeter liegt. Gleichzeitig kann die Vergleichsmiete auch geringer sein als der im Mietspiegel veranschlagte Esslinger Durchschnitt.

Eine gedruckte Broschüre des neuen Mietspiegels kann direkt in der Bürgerinformation erworben oder bei der Stabsstelle Wohnen angefordert werden. Mit wenigen Angaben zur Wohnung lässt sich damit berechnen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete der jeweiligen Wohnung ist.

Eine Veröffentlichung des neuen Mietspiegels und des neuen Online-Rechners ist für Mitte Dezember geplant.

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(Erstellt am 11. November 2025)