FAQ zu drei möglichen neuen Steuern
Verpackungssteuer, Beherbergungssteuer und Grundsteuer C: Darüber diskutiert der Esslinger Gemeinderat aktuell. Lesen Sie, was hinter den Vorschlägen steckt und wann am Ende über die Einführung entschieden wird.

Drei mögliche Steuern, eine fünfstündige Sitzung und mehr als ein Dutzend Expertinnen und Experten: Am Montag fand im Gemeinderat zum ersten Mal in dieser Form eine umfangreiche Anhörung von Fachleuten statt. Diese stellten die Vor- und Nachteile von drei Steuern dar, über deren Einführung der Gemeinderat aktuell diskutiert: Die Grundsteuer C, die Verpackungssteuer und die Beherbergungssteuer.
Woher kommt die Idee, drei neue Steuern einzuführen?
Zwei der drei möglichen neuen Steuern gehen auf Anträge aus dem Gemeinderat zurück. Anfang des Jahres stellte die SPD-Fraktion den Antrag, eine Grundsteuer C einzuführen. Etwa zum selben Zeitpunkt beantragte die Fraktion der Grünen, in Esslingen eine Verpackungssteuer einzuführen.
Im Fall der Beherbergungssteuer fasste der Gemeinderat bereits im Jahr 2016 den grundsätzlichen Beschluss zur Einführung. Umgesetzt wurde sie bis dato aber noch nicht, da zunächst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet wurde. Demzufolge wäre eine solche Beherbergungssteuer rechtmäßig.
Wer wäre von einer Grundsteuer C betroffen?
Eine Grundsteuer C würde für Grundstücke gelten, die zwar baureif, aber aktuell noch nicht bebaut sind. Davon gibt es in Esslingen laut Daten aus dem Jahr 2019 etwas mehr als dreihundert. Würde der Gemeinderat eine Grundsteuer C beschließen, würde für diese Grundstücke der Hebesatz bei der Grundsteuer steigen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer müssten also mehr Grundsteuer bezahlen. So soll eine Grundsteuer C dafür sorgen, dass auf diesen Grundstücken mehr Wohnraum entsteht, der dringend benötigt wird.
Für wen würde die Beherbergungssteuer gelten?
Wie könnte eine Verpackungssteuer aussehen?
Alle Betriebe, die Speisen und Getränke in Einwegverpackungen oder Einweggeschirr verkaufen, müssten dafür künftig eine Steuer zahlen. Wenn Kundinnen und Kunden also beispielsweise einen Kaffee zum Mitnehmen im Einwegbecher kaufen, wäre dieser teurer als ein Kaffee in einem Mehrwegbecher. Das soll ein Anreiz sein, möglichst wenig Abfall zu produzieren und stärker auf Mehrweggeschirr zu setzen.
Wie viel Geld würde die Stadt einnehmen? Und was würde damit passieren?
Bei der Beherbergungssteuer rechnet die Stadt Esslingen aktuell mit 300.000 Übernachtungen pro Jahr. Bei einem durchschnittlichen Übernachtungspreis von 100 Euro und einer Beherbergungssteuer von fünf Prozent würden sich die Einnahmen auf rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
In Tübingen und Konstanz gilt bereits eine Verpackungssteuer. Dort belaufen sich die jährlichen Einnahmen auf 300.000 bis eine Million Euro. Da Esslingen von der Einwohnerzahl mit diesen Städten vergleichbar ist, könnten sich die Einnahmen hier in einer ähnlichen Größenordnung bewegen.
Mögliche Erträge durch die Grundsteuer C lassen sich derzeit noch nicht seriös abschätzen. Diese sind abhängig von der Anzahl und der Größe der betroffenen Grundstücke und der Höhe des Hebesatzes, die der Gemeinderat festlegen müsste. Tritt die Steuerungswirkung der Grundsteuer C ein und mehr dieser Grundstücke werden bebaut, sinken die Einnahmen folglich.
Insgesamt könnte die Stadt Esslingen durch die Verpackungs- und die Beherbergungssteuer also rund zwei Millionen Euro einnehmen. Hinzu kämen Einnahmen aus der Grundsteuer C. Die Einnahmen aus der Beherbergungssteuer würden gezielt der Innenstadt zugutekommen. Einnahmen aus der Verpackungssteuer und Grundsteuer C hingegen wären nicht zweckgebunden und würden in den allgemeinen städtischen Haushalt fließen. Sie kämen also Kindertageseinrichtungen, Straßensanierungen oder weiteren städtischen Pflichtaufgaben zugute.
Wann wird über die Steuern entschieden?
Büro des Oberbürgermeisters
