Infos zu FSJ, BFD, Praktika und mehr

Wir bieten die Möglichkeit ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei uns abzuleisten. Darüberhinaus gibt es bei der Stadt Esslingen am Neckar zahlreiche Praktikumsplätze in verschiedenen Bereichen.

Gruppe fröhlicher junger Menschen
©Davide Angelini - stock.adobe.com

Wir freuen uns auf Dich!

Unsere freien Stellen für Freiwilligendienste und Praktika findest Du in unserem Bewerberportal.

Achtung: Das Bewerberportal wird aktuell überarbeitet und steht voraussichtlich ab Donnerstag, 12.12.2024 wieder zur Verfügung.

Freiwilligendienste bei der Stadt Esslingen

Voraussetzungen

Erfüllte Pflichtschulzeit

  • FSJ: Nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht (9 Schuljahre) bis zum 27. Lebensjahr
  • BFD: Nach erfüllter Pflichtschulzeit (keine Altersgrenze)

Was bringt ein Freiwilligendienst

  • Berufsorientierung
  • Persönliche Weiterentwicklung
  • Lernen, Verantwortung zu übernehmen
  • Eigenständig werden
  • Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln
  • Arbeiten in einer sozialen Einrichtung
  • Etwas für die Gesellschaft tun und diese mitgestalten
  • Umgang mit Menschen lernen, die Hilfe benötigen

Wichtige Informationen

  • Bewerbungen nehmen wir oder unsere Kooperationspartner aktuell ab März des gleichen Jahres entgegen. Sobald alle Plätze belegt sind, nehmen wir keine Bewerbungen mehr entgegen
  • Beginn des Freiwilligendienstes ist jeweils am 1. September des Jahres
  • Die Dauer eines Freiwilligendienstes beträgt in der Regel 12 Monate (min. 6 Monate)
  • Freiwilligendienstleistende erhalten ein/e monatliche/s Taschengeld/Vergütung und sind sozialversichert, d.h. die Stadt Esslingen a.N. übernimmt die Versicherungsbeiträge
  • Die Betreuung und Beratung erfolgt durch unsere Kooperationspartner (z.B. AWO)
  • Ein Freiwilligendienst im sozialen Bereich kann als bereits abgeleistetes „Praktikum“ in Studiengängen und Ausbildungen des Gesundheits- und Sozialwesens anerkannt werden
  • Bestandteil des Freiwilligendienstes sind regelmäßige außerbetriebliche Seminare (25 Schulungstage) bzw. individuelle Fortbildungsangebote

Damit Sie umfangreich versorgt sind, arbeiten wir mit einer erfahrenen Partnerin zusammen, der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Sie werden parallel zu Ihrer praktischen Tätigkeit von unserem Kooperationspartner inhaltlich betreut und besuchen unterstützende Seminare.

Ihr Kontakt zu Rückfragen

Zur Bewerbung oder zu den Einsatzstellen
Personalamt der Stadt Esslingen am Neckar, Tel: 0711 3512-2516 oder freiwilligendienst@esslingen.de

Zum Ablauf der Freiwilligendienste im sozialen Bereich
Kooperationspartnerin AWO, Bezirksverband Württemberg e.V., Betreuungsstelle FSJ/BFD, Tilsiter Str. 8, 71065 Sindelfingen

Zum Ablauf der Freiwilligendienste im kulturellen Bereich
Kooperationspartnerin Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden Württemberg e.V. Büro FSJ Kultur, Rosenbergstr. 50, 70176 Stuttgart
Büro FSJ Kultur, Tel. 0711/993373-95 /-97 /-98), fsjkultur@lkjbw.de

Praktika bei der Stadt Esslingen

Ein Praktikum in der Stadtverwaltung ist für Schüler:innen sowie Berufseinsteiger:innen eine gute Möglichkeit um Praxiserfahrungen zu sammeln.

Praktikum zur Berufsorientierung

Durch ein Praktikum in einem der vielfältigen Bereichen der Stadtverwaltung findest Du heraus, ob der Beruf wirklich zu dir passt. Unsere Praktika dauern in der Regel ein bis zwei Wochen. Während deines Einsatzes erhältst du vielfältige Eindrücke von den Aufgaben des jeweiligen Bereiches.

Du möchtest dein Praktikum in einer Kindertageseinrichtung machen?
Sende den Bewerbungsbogen direkt an die Kindertageseinrichtung.

Benötigst du weitere Informationen zu den Kindertageseinrichtungen?
Hier gelangst du zur Kita-Suche.

Möchtest du dein Praktikum in der Schulkindbetreuung machen?
Sende den Bewerbungsbogen per E-Mail an reinhold.karrer@esslingen.de

Möchtest du dein Praktikum in einem von dir gewählten priorisierten Bereich machen?
Sende den Bewerbungsbogen per E-Mail an praktikum@esslingen.de

Bitte beachten: Praktikumsanfragen müssen mindestens 8 Wochen vor Praktikumsbeginn bei uns eingehen.

Praktikum im Rahmen der Ausbildung und Studium

Anerkennungspraktikum in sozialen Studiengängen

Ein einjähriges (Berufs-)Anerkennungspraktikum nach dem Studium ist für einige Berufe Voraussetzung, um die staatliche Anerkennung des Berufes zu erhalten. Dies gilt beispielsweise für den Beruf des/der staatlich anerkannten Sozialarbeiters / Sozialarbeiterin oder des/der Sozialpädagogen / Sozialpädagogin im öffentlichen Dienst. Die im Studium erworbenen Kenntnisse sollen in der Praxisstätte erprobt und angewendet werden. Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten erhalten eine angemessene Vergütung gemäß § 8 Abs. 1 TVPöD.

Ist dein Praktikum unter 8 Wochen?
Sende den Bewerbungsbogen direkt an die Kindertageseinrichtung.

Benötigst du weitere Informationen zu den Kindertageseinrichtungen?
Hier gelangst du zur Kita-Suche.

Möchtest du dein Praktikum in der Schulkindbetreuung machen?
Sende den Bewerbungsbogen per E-Mail an reinhold.karrer@esslingen.de
 
Dein Praktikum hat eine Dauer von über 8 Wochen?
Sende den Bewerbungsbogen + Immatrikulationsbescheinigung per E-Mail an praktikum@esslingen.de

Bitte beachten: Praktikumsanfragen im Rahmen einer Ausbildung müssen mindestens 8 Wochen vor Praktikumsbeginn bei uns eingegangen sein.
Mehrmonatige Praktika vergeben wir ausschließlich in Form von Pflichtpraktika, die im Rahmen von Studium bzw. Ausbildung vorgeschrieben sind. Wir bitten dabei um einen entsprechenden Nachweis.

Anerkennungspraktikum zum/zur staatlich anerkannten Erzieher:in (m/w/d) oder Kinderpfleger:in (m/w/d)


Ein einjähriges Anerkennungspraktikum im Anschluss an die schulische Ausbildung ist für einige Berufe Voraussetzung, um die staatliche Anerkennung des Berufes zu erhalten. Dies gilt für pädagogische und pflegende Ausbildungsberufe, wie beispielsweise die klassische Ausbildung zum/zur Erzieher:in oder Kinderpfleger:in (bzw. künftig sozialpädagogische/r Assistent:in). Die in der Theorie erworbenen Kenntnisse sollen in der Kindertageseinrichtung erprobt und angewendet werden. Für die Dauer des Anerkennungspraktikums wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, welche Rechte und Pflichten des Praktikanten / der Praktikantin und der Praxisstätte regelt. Der/Die Anerkennungspraktikant:in erhält eine angemessene Vergütung gemäß § 8 Abs. 1 TVPöD.

Stellenausschreibungen für Anerkennungspraktika zum/zur staatlich anerkannten Erzieher:in oder Kinderpfleger:in erfolgen jeweils ab September des Vorjahres auf unserer Homepage. Wir bitten dich von Bewerbungen außerhalb des Ausschreibungszeitraumes abzusehen.
 
Bewirb Dich unter: Freie Stellen für Praktika & Freiwilligendienste

Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums

Informationen über unsere derzeitigen Praktikumsstellen im Rahmen des Studiums sind den angebotenen Ausschreibungen im Bewerberportal zu entnehmen.

Bewirb Dich unter: Freie Stellen für Praktika & Freiwilligendienste

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Kevin Knödl

Sachbearbeiter für Freiwilligendienste und Praktika