Nutzung des öffentlichen Raumes
Regelungen zur Nutzung des öffentlichen Raumes für Veranstalter, Gewerbetreibende und Gastronomen.

Der öffentliche Raum steht zur allen gleichermaßen zur privaten Nutzung zur Verfügung. Wenn er jedoch für Veranstaltungen, Werbung, Warenauslagen oder Außenbewirtschaftungen zu gewerblichen Zwecken genutzt werden soll, sind hierfür Erlaubnisse durch das Ordnungs- und Standesamt notwendig. Folgende Richtlinien sind hierbei zu beachten.
Open Air Richtlinien Innenstadt
Die Esslinger Innenstadt ist für Veranstalter eine attraktive Örtlichkeit, allerdings soll sie auch weiterhin für ihre Bewohner bewohnenswert bleiben. Um hier ein ausgewogenes Miteinander sicher zu stellen wurden die Richtlinien für Open Air Veranstaltungen Innenstadt zusammen mit der Innenstadtbevölkerung erarbeitet und verbindlich eingeführt. In diesen Richtlinien sind neben den möglichen Veranstaltungszeiten auch die maximale Anzahl von Veranstaltungstagen an den einschlägigen Veranstaltungsorten geregelt.
Typ | Name | Datum | Größe |
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Open-Air-Rchtln. Innenstadt.pdf (1,2 MB) | 03.05.2018 | 1,2 MB |
Open Air Richtlinien Burg
Die Esslinger Burg ist auf Grund Ihrer Lage eine einzigartige Location, allerdings liegt sie in Mitten von Wohnbebauung. Um hier ein ausgewogenes Miteinander sicher zu stellen wurden die Richtlinien für Open Air Veranstaltungen Burg zusammen mit der Innenstadtbevölkerung erarbeitet und verbindlich eingeführt. In diesen Richtlinien sind neben den möglichen Veranstaltungszeiten auch die maximale Anzahl von Veranstaltungstagen geregelt.
Typ | Name | Datum | Größe |
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Open-Air-Rchtln. Burg .pdf (696 KB) | 03.05.2018 | 696 KB |
Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Ein Teil der Esslinger Innenstadt ist als Gesamtanlage nach dem Denkmalschutzgesetz unter einen besonderen Schutz gestellt worden. Um ein qualitativ hochwertiges Erscheinungsbild sicher zu stellen, wurden die Gestaltungsrichtlinien für private Möblierung im öffentlichen Raum vom Gemeinderat eingeführt.
Gestaltungsrichtlinien für die private Möblierung im öffentlichen Raum
Hier finden Sie die Grundlagen für die Genehmigungen des Ordnungs- und Standesamtes für Warenauslagen und Außenbewirtschaftungen auf öffentlicher Verkehrsfläche mit Maßen und Gestaltungsmöglichkeiten der Möblierung sowie Bepflanzung.
Bitte beachten Sie, dass die Pläne der Sondernutzungsflächen nicht barrierefrei sind.
Typ | Name | Datum | Größe |
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Gestaltungsrichtlinien Sondernutzung öffentlicher Raum.pdf (1,1 MB) | 22.07.2022 | 1,1 MB |
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Geltungsbereich der Gestaltungsrichtlinien und Straßentypen.pdf (6,4 MB) | 22.07.2022 | 6,4 MB |
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Plan der Sondernutzungsflächen in klassischen Fußgängerzonen.pdf (90 KB) | 22.07.2022 | 90 KB |
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Plan der Sondernutzungsflächen in Altstadtgassen.pdf (61 KB) | 22.07.2022 | 61 KB |
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Plan der Sondernutzungsflächen in sonstigen Straßen mit Gehwegen.pdf (63 KB) | 22.07.2022 | 63 KB |
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Plan der Sondernutzungsfächen in Straßen mit ausgewiesenen Möblierungsstreifen.pdf (55 KB) | 22.07.2022 | 55 KB |
Sondernutzungen im Ortsrecht
Ebenfalls sind die Satzungen für Sondernutzungen in Fußgängerzonen und an öffentlichen Straßen zu beachten, die im Ortsrecht festgelegt sind:
1 / 4 Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (53 KB)
1 / 5 Gebühren für Sondernutzungen (56 KB) an öffentlichen Straßen
1 / 6 Sondernutzungen in Fußgängerzonen (27 KB)