Bürgerstiftung? Was ist das denn...
Die Bürgerstiftung Esslinger Sozialwerk fördert überall dort, wo die öffentliche Hand nicht fördern kann oder darf. Sie übernimmt keine Aufgaben der Stadt, des Landkreises oder Staates. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden jedes Jahr Projekte unterstützt, die das Leben in unserer Stadt schöner machen, das Zusammensein stärken, Jung und Alt helfen.

Unsere Ziele
Woher das Geld kommt
Zustiftungen vermehren das Stiftungskapital, aus dessen Erträgen Projekte in unserer Stadt unterstützt werden.
Spenden werden direkt für die Förderung von Projekten verwandt.
Maßgeblich ist dabei das Stichwort "Spende" oder "Zustiftung" bei der Überweisung. Ob kleiner oder großer Betrag: Jeder Euro hilft. Ihre Spenden oder Zustiftungen werden in voller Höhe der Bürgerstiftung zugeführt. Immer wieder wird die Bürgerstiftung auch in Testamenten bedacht.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an! Die Kontaktdaten finden Sie rechts in der Infospalte.
Sie unterstützen mit Ihrer Spende
- das Bürgerengagement und Ehrenamt und deren Arbeit
- Angebote und Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität
- Kinder, Jugendliche, Familien, Menschen mit Behinderungen,
Senioren, Migranten
Wer wählt die Projekte aus?
Welcher Antrag passt am besten zu den Zielen der Stiftung? Die Entscheidungen des Kuratoriums werden vom Stiftungsbeirat vorbereitet und sind wohlüberlegt.
Das Kuratorium setzt sich aus Vertretern der Gemeinderatsfraktionen und Persönlichkeiten zusammen, die unsere Stadt gut kennen und breit verankert sind. Vorsitzender des Kuratoriums ist Oberbürgermeister Matthias Klopfer. Der Stiftungsbeirat besteht aus Fachleuten, die aus ihrem ehrenamtlichen Engagement oder der beruflichen Tätigkeit heraus die soziale Lage unserer Stadt sehr gut ein schätzen können.
Kuratorium
- OB Matthias Klopfer (Vorsitzender)
- Prof. Christel Althaus (Stellvertretende Vorsitzende)
- Katrin Leuze
- Christof Mühlschlegel
- Christa Müller
- Elli Schnierle
- Wolfgang Seifried
- Ulrich Fehrlen
- Andreas Fritz
- Kathrin Entenmann
- Dr. Angela Zieger
Beirat
- Hanna Scherieble: Frauen
- Gabriele Schöning: Bürgerschaftliches Engagement
- Stefan Möhler: Christliche Kirchen
- Renate Schaumburg, Gisela Rehfeld: Ältere Generation
- Dagmar Bahr: Freie Initiativen
- Ina Hahn: Kinder und Jugendliche
- Elke Willi: Inklusion/Menschen mit Behinderung
- Belén Espania: Migration
Antragstellung
Stellen Sie Ihren Förderantrag über die folgendes Formular:
Bürgerstiftung Esslinger Sozialwerk
Antrag
Förderschwerpunkte
- Zweck der Stiftung ist die Förderung der sozialen Verantwortung, des Bürgerengagements und der Solidarität in der Stadt.
- Die Bürgerstiftung übernimmt keine Aufgaben von Stadt, Landkreis oder Land. Sie hilft nur dort, wo die Stadt Esslingen am Neckar nicht fördern kann oder darf.
- Förderschwerpunkte sind Angebote für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, die soziale und berufliche Integration und Projekte zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements.
- Die Bürgerstiftung wirbt um Spenden und Vermächtnisse, Erbschaften und Schenkungen, die sicher und gewinnbringend angelegt werden. Sie fördert die Projekte im Sinne der Nachhaltigkeit allein aus ihren Zinserträgen.
- Über die Förderprojekte entscheidet einmal pro Jahr ein Stiftungskuratorium. Es garantiert, dass alle Gelder den Projekten zugute kommen.
Förderverfahren
Satzungsgemäßer Zweck der Stiftung ist die Förderung von sozialer Verantwortung, von Bürgerengagement und Solidarität in der Stadt Esslingen.
Die Bürgerstiftung fordert jährlich Verbände, Vereine und Initiativen in einer öffentlichen Ausschreibung dazu auf, Zuschussanträge einzureichen. Generell förderfähig sind Projekte mit jungen Menschen, älteren Menschen und das bürgerschaftliche Engagement. Die Festlegung eines besonderen Förderschwerpunktes ist möglich.
- Ausschreibung und Antragseingang erfolgt in der örtlichen Presse und auf der städtischen Homepage
- Begutachtung und Bewertung der Projekte durch den Stiftungsbeirat bis Juni
- Förderentscheidung durch das Stiftungskuratorium im Juli
- Übergabe der Förderurkunden im Juli – verbunden mit der öffentlichen Darstellung der erreichten Ziele der im vorausgegangenen Jahr geförderten Projekte
- Förderentscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen und ziehen keine Ansprüche Dritter nach sich.
Die genauen Termine erfragen Sie bitte direkt bei den MitarbeiterInnen der Bürgerstiftung.
buergerstiftung@esslingen.de
Vorraussetzungen für die Projektförderung
- Förderkriterien der Bürgerstiftung (PDF, 408 KB)
- Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen, Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen, die sich den Satzungszielen der Bürgerstiftung (Soziales, Bildung, Jugend, Familie, im Einzelfall auch Kultur und Umwelt) zuordnen lassen.
- Die Projekte haben einen Nutzen für das soziale und kulturelle Leben in der Stadt Esslingen. Sie sollen öffentlich zugänglich sein.
- Programm- und Sachkosten werden i. d. Regel vor Personalkosten gefördert.
- Ein Projekt wird zeitlich begrenzt gefördert; maximal 3 Jahre in Folge.
- Eine Eigenbeteiligung der Antragsteller in Höhe von i. d. Regel 20% wird vorausgesetzt.
- Die Bürgerstiftung unterstützt keine Projekte, die von Stadt, Landkreis oder Land eigentlich als gesetzliche Aufgaben finanziert werden müssten.
- Die Bereitschaft, selbst aktiv Unterstützung einzuwerben, sowie eigene personelle und räumliche Ressourcen einzubringen und in der Öffentlichkeitsarbeit auf die Bürgerstiftung als Unterstützer hinzuweisen, ist vorhanden.
- Das Projekt wird innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage in Angriff genommen.
- Nach Abschluss des Projekts ist eine Dokumentation (max. 1 Seite) vorzulegen. Förderkriterien: Grundsätzlich förderfähig sind Projekte, die mindestens 3 der folgenden Kriterien erfüllen.
- innovativer Ansatz/Charakter
- integrativer Ansatz/Charakter
- hoher ehrenamtlicher Anteil
- Bürger- oder Selbsthilfegruppe
- Ausbau der Zivilgesellschaft und des Bürgerengagements
- Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen, Senioren, Menschen mit Behinderungen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mittelabruf und Verwendungsnachweis
Die bewilligten Fördermittel können bis maximal 2 Jahre nach der schriftlichen Förderzusage abgerufen werden. Zur Auszahlung der Fördermittel muss nach Abschluss des Projekts der Verwendungsnachweis zusammen mit einem Projektbericht / einer Projektdokumentation eingereicht werden. Bei Bedarf ist auch eine Teilauszahlung vorher schon möglich.
Hier gelangen Sie zum Formular Verwendungsnachweis. (PDF, 243 KB)
Satzung
Stiften macht Sinn - Beispiele für die Vielfalt der Aktivitäten
Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche
Die "Jugendfarm ES e.V." auf dem Zollberg bietet Kindern eine abwechslungsreiche und bildende Freizeitgestaltung an. Mit den pädagogisch betreuten Aktivitäten auf dem Abenteuerspielplatz werden - auch unter Einbeziehung der Beschäftigung mit Tieren - die Kinder spielerisch an die Übernahme von Verantwortung herangeführt.

Amt für Soziales, Integration und Sport