Friedhöfe

Friedhöfe sind innerstädtische Parkanlagen und ermöglichen Angehörigen Verstorbener ein ungestörtes Totengedenken.  

Ebershaldenfriedhof

Über 180 Jahre  Bestattungskultur in Esslingen am Neckar: Der Ebershaldenfriedhof liegt im Zentrum der Stadt und hat eine Größe von 8,4 Hektar. Die erste Bestattung fand im Jahr 1844 statt. Der Ebershaldenfriedhof ist als Kulturdenkmal gesetzlich geschützt, Ehrenamtliche dokumentieren alte Gräber, regelmäßig finden Friedhofsführungen statt.
Ebershaldenfriedhof

Ebershaldenfriedhof mit Blick auf das Friedhofsgebäude

Friedhof Berkheim

Die erste Beisetzung fand um 1200 auf dem Friedhof statt. Die Kirche St. Michaelis wurde 1191 und das Leichenhaus 1971 errichtet. Auf dem Friedhof befindet sich ein Kriegerdenkmal zum 1. und 2. Weltkrieg.

Erdbestattungsgräber

Friedhof Hegensberg

Im Jahr 1890 erfolgten auf dem Friedhof die ersten Bestattungen. Hier befinden sich ein Ehrengrabfeld des 1. und 2. Weltkriegs sowie ein Leichenhaus mit Feierhalle. Im Bild: Gärten der Stille, Urnengemeinschaftsanlage.

Gärten der Stille, Urnengemeinschaftsanlage

Friedhof Oberesslingen

Im Jahr 1850 erfolgten die ersten Beisetzungen auf dem Friedhof. In der Nähe befindet sich die Martinskirche. Das 1850 erbaute Leichenhaus liegt am Haupteingang.
Im Bild: Blick auf die Martinskirche

Friedhof Oberesslingen mit Blick auf die Martinskirche

Pliensaufriedhof

Im Jahr 1952 erfolgten im unteren, alten Teil die ersten Bestattungen. Mit einer Ausdehnung von ca. 6 ha und mit ca. 4000 Grabstätten ist er der zweitgrößte Friedhof der Stadt. Im Bild: Urnengemeinschaftsfeld

Gemeinschaftsgrabfeld

Friedhof Mettingen

Um 1900 erfolgte die erste Beisetzung. Hier befinden sich Grabstätten russischer Zwangsarbeiter:innen sowie Kriegerdenkmäler des 1. und 2. Weltkrieges. Das Leichenhaus wurde 1975/76 errichtet. Um 1900 erfolgte die erste Beisetzung. Im Bild: Urnenwand

Urnenwand

Friedhof St. Bernhardt

Die ersten Beisetzungen erfolgten im Jahr 1380. Die evangelische Kirche St. Bernhardt und das Leichenhaus entstanden ebenfalls 1380. Im Bild: Gärten der Stille, Urnengemeinschaftsgrabanlage

Gärten der Stille Urnengemeinschaftsgrabanlage

Friedhof Sulzgries

Hier befinden sich Grabstätten russischer Zwangsarbeiter:innen sowie ein Ehrenmal des 1. und 2. Weltkrieges. Seit 1967 gibt es hier muslimische Grabfelder und neben Gärten der Stille das Kolumbarium Altes Leichenhäusle. Im Bild: Grabfeld

Grabfeld und Blick auf die evangelische Kirche

Friedhof Zell

Im Jahr 1280 erfolgten hier die ersten Bestattungen. Das Leichenhaus wurde 1975/76 errichtet, die Johanneskirche um 1275 erbaut. Seit 2004 gibt es hier eine Urnenwand und seit 2008 ein Urnengemeinschaftsgrabfeld. Im Bild: Urnengrabstätten

Urnengrabstätten

Bestattungsarten

  • Erdbestattung 
    Erdbestattung ist die Bestattung Verstorbener in einem Sarg in einer Grabstätte.
  • Feuerbestattung 
    Feuerbestattung ist die Einäscherung Verstorbener in einem Sarg und die Beisetzung der Asche in der Urne in einer Grabstätte.

Grabstätten

Reihengrabstätten

  • Kinderreihengrab 
    Das Kinderreihengrab dient der Beisetzung eines Kindes bis zu einem Alter von 10 Jahren. Eine Verlängerung des Sorgerechtes ist nach Ablauf nicht möglich.
  • Erdbestattungsreihengrab 
    Im Erdbestattungsreihengrab kann eine verstorbenen Person im Alter über 10 Jahre beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Sorgerechtes ist nach Ablauf nicht möglich.
  • Urnenreihengrab
    In Urnenreihengräbern kann jeweils eine Aschenurne beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Sorgerechtes ist nach Ablauf nicht möglich.

Wahlgrabstätten 

Die Lage eines Wahlgrabes können die Hinterblieben, in Abstimmung gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung, selbst festlegen. Nach Ablauf der Nutzungsdauer kann das Recht an der Grabstätte verlängert werden.

  • Kinderwahlgrabstätten
    Kinderwahlgräber liegen in Kindergrabfeldern und dienen der Beisetzung eines Kindes bis zu einem Alter von 10 Jahren. Nach Ablauf der Nutzungsdauer können die Rechte an den Grabstätten verlängert werden.
  • Erdbestattungswahlgrabstätten 
    In Erdbestattungswahlgräbern können maximal zwei verstorbenen Personen im Alter über 10 Jahren erdbestattet und bis zu 6 Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer können die Rechte an den Grabstätten verlängert werden.
  • Urnenwahlgrabstätten 
    In Urnenwahlgräbern können maximal vier Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer können die Rechte an den Grabstätten verlängert werden.

Sondergrabarten

  • Gärten der Stille 
    Mit den "Gärten der Stille" stehen den Bürgerinnen und Bürgern  Urnengemeinschaftsanlagen mit zahlreichen Bestattungsplätzen zur Verfügung. Das bewährte Konzept der Urnengemeinschaftsanlagen mit einer Vielzahl blühender Stauden und Ziergehölzen wurden im Dialog zwischen Grünflächenamt, Steinbildhauern und Bürgern weiterentwickelt. Es kann als Beitrag zur Esslinger Friedhofskultur unserer Tage verstanden  werden. 
  • Urnengemeinschaftsgrabfelder
    Aufgrund verstärkter Nachfrage nach Grabstätten ohne Pflegebedarf, bietet die Stadt Esslingen am Neckar sogenannte Urnengemeinschaftsgrabfelder an. Die Grabstätten werden, wie alle Reihengrabstätten, von der Friedhofsverwaltung vergeben. In der einmaligen Gebühr für 20 Jahre eingeschlossen, sind die Anbringung des Namenszuges der Verstorbenen auf einer Edelstahltafel und die gärtnerische Pflege der Grabanlage. Die Hinterbliebenen können im Rahmen einer dort gewünschten Beisetzung selbst festlegen, ob die Beisetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, anonym, oder im Rahmen einer Trauerfeier mit Angehörigen vorgenommen wird.

    Speziell in der Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Pliensaufriedhof ist auf Wunsch auch die Erdbestattung in einem Erdrasengrab möglich. Namenszug in der Edelstahltafel und gärtnerische Pflege während der gesamten Nutzungsdauer sind auch hier in der einmaligen Gebühr für 20 Jahre enthalten.
  • Urnennischen (Kolumbarien)
    Auf einigen Friedhöfen besteht die Möglichkeit Urnen in einer Urnennische, auch Kolumbarien genannt, beizusetzen. Pro Nische sind zwei Bestattungen möglich.
    Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt einheitlich 20 Jahre; bei Verstorbenen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr 10 Jahre.
  • Urnennischen im Gebäude
    Auf dem Friedhof in Sulzgries können Urnen im Kolumbarium bestattet werden, welches sich in einem Gebäude befindet. Pro Nische sind zwei Beisetzungen möglich. Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt einheitlich 20 Jahre; bei Verstorbenen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr 10 Jahre.
  • Baumbestattung
    Auf einigen Friedhöfen können Urnen am Fuße von Bäumen beigesetzt werden. Die Friedhofverwaltung hat dafür passende Areale ausgewiesen. Die einzelnen Bestattungsplätze können von den Angehörigen frei ausgewählt werden und bieten jeweils Platz für die Beisetzung von 4 Urnen. Die einzelnen Bestattungsplätze sind jeweils mit einer Grabplatte versehen, die von einem Bildhauer mit dem Namenszug des Verstorbenen versehen werden kann. Das Grabnutzungsrecht wird für mindestens 20 Jahre verliehen und kann nach Ablauf der Nutzungsdauer verlängert werden.
  • Grabstätten für Frühgeborene
    Auf dem Ebershaldenfriedhof befindet sich eine Grabstätte für nicht bestattungspflichtige Frühgeborene und Fehlgeburten.

Lage Friedhöfe und Bestattungsinstitute

Stadt Esslingen am Neckar

Grünflächenamt

Friedhöfe und Bestattungen
Landenbergerstraße 50
73728 Esslingen am Neckar
Fax +49 711 3512-553257
Bestattungsinstitut der Stadt Esslingen am Neckar
Urbanstraße 67
73728 Esslingen am Neckar
Telefon +49 711 35122433

Tag und Nacht erreichbar unter

Fax +49 711 3512-552909

Besuchen Sie uns auch auf unserer Website:
www.bestattungsinstitut.esslingen.de

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