Tageseltern

Die Kindertagespflege ist eine individuelle und familiäre Kinderbetreuung für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren. Tageseltern betreuen Ihr Kind im eigenen Haus, in "anderen geeigneten Räumen" oder auch bei Ihnen zuhause. 

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Der Tageselternverein bietet Ihnen persönliche Beratung und vermittelt Ihr Kind an eine geeignete und qualifizierte Kindertagespflegeperson.
Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.

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Über den Tageselternverein erhalten Sie Informationen zu den Voraussetzungen und zur Qualifizierung als Kindertagespflegeperson.
Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. - Qualifizierung

Förderprogramm für Tageseltern

Qualifizierte Tageseltern bzw. Kindertagespflegepersonen können im Rahmen eines Förderprogramms der Stadt Esslingen einen Zuschuss erhalten.

Förderkriterien

Förderung von Kindertagespflegepersonen ab dem 01.01.2024 (ausgenommen Tagespflege in anderen geeigneten Räumen (TiagR))
(Stand: März 2024)

I. Allgemeines

Kindertagespflege ist die Betreuung und Förderung von Kindern durch geeignete Kindertagespflegepersonen (KTPP) gemäß § 23 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII). Die Kindertagespflege wird im Haushalt der KTPP oder im Haushalt eines Personensorgeberechtigten geleistet. In der Kindertagespflege dürfen nicht mehr als fünf fremde Kinder von einer KTPP gleichzeitig betreut werden.

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die Stadt Esslingen (Stadt) in ihrer Bedarfsplanung für die Betreuung von Kindern neben dem Ausbau des Angebots in Tageseinrichtungen auch den Ausbau der Kindertagespflege vorgesehen.

Um zukünftig mehr Kinder in Form der Kindertagespflege betreuen lassen zu können, ist es notwendig, zusätzliche KTPP zu gewinnen und vorhandene zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadt Esslingen ein Förderprogramm für KTPP aufgelegt.

II. Zuschuss zu den Aufwendungen der Alterssicherung und Kranken-/Pflegeversicherung

II.1 Förderkriterien

Die KTPP erhalten unter folgenden Voraussetzungen einen städtischen Zuschuss zu den Aufwendungen der Alterssicherung und Kranken-/ Pflegeversicherung:

  1. Die KTPP muss im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis sein.
  2. Der Erstwohnsitz mindestens eines der betreuten Kinder im Bewilligungszeitraum ist in Esslingen.
  3. Die betreuten Kinder sind nicht älter als 14 Jahre.
  4. Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn für den Antragszeitraum das Landratsamt Esslingen die Erstattung der hälftigen Aufwendungen für die Alterssicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung bewilligt hat.

II.2 Art der Förderung und Verfahrensablauf

Das Kreisjugendamt Esslingen gewährt gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII, in Ausgestaltung der landesweiten Empfehlungen, Förderleistungen in Form der Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallversicherung, sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen zu einer Alterssicherung und die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung an KTPP.

Die Stadt übernimmt unter den Voraussetzungen von Punkt II.1 (Förderkriterien) die jeweils andere Hälfte für die Aufwendungen der Alterssicherung und der Kranken-/ Pflegeversicherung.
Hat die KTPP auch Kinder aus anderen Gemeinden betreut, wird nur ein anteiliger Zuschuss ausbezahlt (in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder aus Esslingen).

Das Landratsamt Esslingen übermittelt eine Kopie des Zuschussbescheids an die Stadt. Auf Basis dieses Bescheids wird die städtische Förderung gewährt.

Die KTPP beantragt einmalig per Formular die städtische Förderung. Eine weitere Antragstellung für zukünftige Zeiträume ist nur dann notwendig, wenn sich die Bankverbindung ändert.

Ab dem Jahr 2024 gewährt die Stadt monatliche Abschlagszahlungen (AZ) auf den voraussichtlichen Jahreszuschuss. Grundlage für die Berechnung der AZ ist der Zuschussbescheid des Landratsamts für das jeweilige Vorjahr. Eine Anpassung der AZ aufgrund erhöhten oder reduzierten Kindertagespflegeverhältnissen ist nicht vorgesehen.
Nachdem die Stadt den tatsächlichen Zuschussanspruch für das jeweilige Jahr berechnet hat, werden die AZ mit diesem verrechnet. Die sich daraus ergebenden Nachzahlungen oder Rückforderungen an die KTPP werden nach Ablauf des Betreuungsjahres abgegolten.

III. Zuschuss für die Betreuung Esslinger Kinder (Platzpauschale)

III.1 Förderkriterien

Die Platzpauschale beinhaltet die Erstattung von Abwesenheitszeiten (Urlaub/Krankheit) und sonstige Zuschussbausteine (Erstattungen für Führungszeugnisse, Erste-Hilfe-Kurse, Ausgleich Randzeiten, Eingewöhnung, Verwaltungstätigkeiten, Qualifizierung).

Kindertagespflegepersonen erhalten die Platzpauschale unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Die KTPP muss im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis sein.
  2. Der Erstwohnsitz des betreuten Kindes im Bewilligungszeitraum ist in Esslingen.
  3. Die betreuten Kinder sind nicht älter als 14 Jahre.
  4. Der Betreuungsumfang beträgt mindestens 5 h in der Woche.
  5. Die KTPP willigt darin ein, dass die von ihr bei der Antragstellung gemachten Angaben zum Betreuungsverhältnis an den Landkreis Esslingen weitergeleitet und von diesem überprüft werden können.
  6. Die KTPP verlangt für die Betreuung der Kinder maximal bis zu einem Euro zusätzlich gegenüber den Empfehlungen zur laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege. Die Erhebung eines angemessenen Essensgelds ist förderunschädlich. Diese Regelung (Ziffer 6) gilt ab dem 01.07.2024.

III.2 Art der Förderung und Verfahrensablauf

Für die Betreuung Esslinger Kinder durch eine KTPP gewährt die Stadt einen monatlichen Zuschuss (Platzpauschale). Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom wöchentlichen Betreuungsumfang.

Es werden folgende Zuschüsse pro Kind gewährt:

Betreuungsstunden
pro Woche
Platzpauschale
pro Monat
5 bis unter 25 120 €
ab 25 150 €

Die KTPP beantragt per Formular die städtische Förderung.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Anlage zum Antrag - Platzpauschale inklusive Angabe der Betreuungsstunden pro Kind und pro Woche und dessen vollständige Adresse oder
  • Eine Kopie des Antrags auf Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (für den gleichen Zeitraum) inklusive Angabe der Betreuungsstunden pro Kind und pro Woche und dessen vollständige Adresse.
  • Die KTPP versichert, dass sie von den Eltern maximal bis zu einem Euro zusätzlich gegenüber den Empfehlungen zur laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege verlangt. Diese Regelung gilt ab dem 01.07.2024.

Hat sich der Betreuungsumfang im Laufe eines Monats verändert, so wird für den betroffenen Monat ein durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsumfang angegeben.

Um die im Antrag gemachten Angaben überprüfen zu können, willigt die KTPP darin ein, dass die Angaben an den Landkreis Esslingen weitergeleitet und von diesem überprüft werden können. Die Stadt wird die Angaben der KTPP stichprobenhaft durch Vorlage der Betreuungsverträge überprüfen.

Der Zuschuss wird im Nachhinein gewährt und kann jeweils für die Zeiträume 01.01. bis 30.06. bzw. 01.07. bis 31.12. beantragt werden. 

Anträge für das erste Halbjahr (01.01. bis 30.06.) sind ab Juli bis zum 31.12. desselben Jahres zu stellen. Anträge für das zweite Halbjahr (01.07. bis 31.12.) sind ab Januar bis zum 30.06. des Folgejahres zu stellen. Nach Ablauf der Antragsfristen erlischt der Anspruch auf Förderung.

Esslingen am Neckar, den 10.03.2024

Fördermöglichkeiten

Tageseltern bzw. Kindertagespflegepersonen können gefördert werden durch:

  • eine Platzpauschale für die Betreuung von Kindern
  • einen Zuschuss zur Sozialversicherung

Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung

Kindertagespflege

Fördermöglichkeiten Tageseltern
Schelztorstraße 46
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2676

Büro Esslingen
Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.
Martinstraße 8
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 4692427-0