Tageseltern

Kindertagespflege ist eine individuelle und familiäre Kinderbetreuung für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren. Tageseltern betreuen Ihr Kind im eigenen Haus, in "anderen geeigneten Räumen" oder auch bei Ihnen zuhause. 

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Der Tageselternverein bietet Ihnen persönliche Beratung und vermittelt Ihr Kind an eine geeignete und qualifizierte Tagespflegeperson.
Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.

Tageseltern werden

Über den Tageselternverein Kreis Esslingen e. V. erhalten Sie auch Informationen über die Qualifizierung zur Tagespflegeperson.
Tageseltern-Qualifizierung

Förderprogramm für Tagespflegepersonen

Qualifizierte Tageseltern können im Rahmen eines Förderprogramms der Stadt Esslingen am Neckar einen Zuschuss erhalten.

Förderkriterien für Tageseltern

Förderung von Tagespflegepersonen seit dem 01.01.2019 (ausgenommen Tagespflege in anderen geeigneten Räumen (TiagR))

I. Allgemeines

Kindertagespflege ist die Betreuung und Förderung von Kindern durch geeignete Tagespflegepersonen gemäß § 23 SGB VIII. Die Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt eines Personensorgeberechtigten geleistet. In der Kindertagespflege dürfen nicht mehr als fünf fremde Kinder von einer Tagespflegeperson gleichzeitig betreut werden.

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die Stadt Esslingen in ihrer Bedarfsplanung für die Betreuung von Kindern neben dem Ausbau des Angebots in Tageseinrichtungen auch den Ausbau der Tagespflege vorgesehen.

Um zukünftig mehr Kinder in Form der Tagespflege betreuen lassen zu können, ist es notwendig, zusätzliche Tagespflegepersonen zu gewinnen und vorhandene zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Stadt Esslingen ein Förderprogramm für Tagespflegepersonen aufgelegt.

II. Zuschuss zu den Aufwendungen der Alterssicherung und Kranken-/Pflegeversicherung

II.1 Förderkriterien

Tagespflegepersonen erhalten unter folgenden Voraussetzungen einen städtischen Zuschuss zu den Aufwendungen der Alterssicherung und Kranken-/Pflegeversicherung:

  1. Die Tagespflegeperson muss im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis sein.
  2. Der Erstwohnsitz mindestens eines der betreuten Kinder im Bewilligungszeitraum ist in Esslingen.
  3. Die betreuten Kinder sind nicht älter als 14 Jahre.
  4. Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn für den Antragszeitraum das Landratsamt Esslingen die Erstattung der hälftigen Aufwendungen für die Alterssicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung bewilligt hat.

II.2 Art der Förderung und Verfahrensablauf

Das Kreisjugendamt Esslingen gewährt gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII, in Ausgestaltung der landesweiten Empfehlungen, Förderleistungen in Form der Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für die Beiträge zu einer Unfallversicherung, sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen zu einer Alterssicherung und die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung an Tagespflegepersonen.

Die Stadt Esslingen übernimmt unter den Voraussetzungen von Punkt II.1 (Förderkriterien) die jeweils andere Hälfte für die Aufwendungen der Alterssicherung und der Kranken-/Pflegeversicherung.
Hat die Tagespflegeperson auch Kinder aus anderen Gemeinden betreut, wird nur ein anteiliger Zuschuss ausbezahlt (in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder aus Esslingen).

Das Landratsamt Esslingen übermittelt eine Kopie des Zuschussbescheids an die Stadt Esslingen. Auf Basis dieses Bescheids wird die städtische Förderung gewährt.

Die Tagespflegeperson beantragt einmalig per Formular die städtische Förderung. Eine weitere Antragstellung für zukünftige Zeiträume ist nur dann notwendig, wenn sich die Bankverbindung ändert.

III. Zuschuss für die Betreuung Esslinger Kinder (Platzpauschale)

III.1 Förderkriterien

Tagespflegepersonen erhalten unter folgenden Voraussetzungen einen städtischen Zuschuss für die Betreuung Esslinger Kinder:

  1. Die Tagespflegeperson muss im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis sein.
  2. Der Erstwohnsitz des betreuten Kindes im Bewilligungszeitraum ist in Esslingen.
  3. Die betreuten Kinder sind nicht älter als 14 Jahre.
  4. Der Betreuungsumfang beträgt mindestens 5 h in der Woche.
  5. Die Tagespflegeperson willigt darin ein, dass die von ihr bei der Antragstellung gemachten Angaben zum Betreuungsverhältnis an den Landkreis Esslingen weitergeleitet und von diesem überprüft werden können.

III.2 Art der Förderung und Verfahrensablauf

Für die Betreuung Esslinger Kinder durch eine Tagespflegeperson gewährt die Stadt Esslingen einen monatlichen Zuschuss (Platzpauschale). Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom wöchentlichen Betreuungsumfang.

Es werden folgende Zuschüsse pro Kind gewährt:
Betreuungsstunden
pro Woche
Platzpauschale
pro Monat
5 bis unter 10 25 €
10 bis unter 30 80 €
ab 30 100 €

Die Tagespflegeperson beantragt per Formular die städtische Förderung.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Anlage zum Antrag - Platzpauschale inklusive Angabe der Betreuungsstunden pro Kind und pro Woche oder
  • Eine Kopie des Antrags auf Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (für den gleichen Zeitraum) inklusive Angabe der Betreuungsstunden pro Kind und pro Woche.

Hat sich der Betreuungsumfang im Laufe eines Monats verändert, so wird für den betroffenen Monat ein durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsumfang angegeben.
 
Um die im Antrag gemachten Angaben überprüfen zu können, willigt die Tagespflegeperson darin ein, dass die Angaben an den Landkreis Esslingen weitergeleitet und von diesem überprüft werden können. Die Stadt Esslingen wird die Angaben der Tagespflegepersonen stichprobenhaft durch Vorlage der Betreuungsverträge überprüfen.
 
Der Zuschuss wird im Nachhinein gewährt und kann jeweils für die Zeiträume 01.01. bis 30.06. bzw. 01.07. bis 31.12. beantragt werden. Anträge für das erste Halbjahr (01.01. bis 30.06.) sind bis zum 31.12. desselben Jahres zu stellen. Anträge für das zweite Halbjahr (01.07. bis 31.12.) sind bis zum 30.06. des Folgejahres zu stellen. Nach Ablauf der Förderfristen erlischt der Anspruch auf Förderung.

Fördermöglichkeiten und Antragsformulare

Fördermöglichkeiten und Antragsformulare

Die Kindertagespflege kann durch einen Zuschuss für die Betreuung von Kindern (Platzpauschale) und durch einen Zuschuss zur Sozialversicherung gefördert werden.

Hier finden Sie die entsprechenden Antragsformulare:

Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung

Kindertagespflege

Fördermöglichkeiten Tageseltern
Schelztorstraße 46
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2676

Büro Esslingen
Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.
Martinstraße 8
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 4692427-0