Bebauungsplan-Ergänzung Gartenhausgebiet Zinken im Stadtteil 34 "Wäldenbronn"
2. Entwurf der Bebauungsplan-Ergänzung Gartenhausgebiet Zinken mit örtliche Bauvorschriften
Datum: 30.01.2025

Veröffentlichung / Auslage
12. Mai 2025 bis 18. Juni 2025
Technisches Rathaus
Ritterstraße 17, 2. OG im Flur bei Zimmer 257
73728 Esslingen am Neckar
Die Stadt Esslingen am Neckar stellt hier den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung (Veröffentlichungstext) und die aktuell zu veröffentlichenden Unterlagen (Planunterlagen mit allen weiteren Unterlagen) ein.
Die Unterlagen (in Papierform) liegen zusätzlich öffentlich im Stadtplanungsamt des Technischen Rathauses, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen aus und können dort eingesehen werden.
Einsichtnahmezeiten
Die Planung ist im Technischen Rathaus, Ritterstraße 17, beim Stadtplanungsamt im 2. Obergeschoss (im Flur bei Zimmer 257), zu untenstehenden Zeiten einsehbar.
Wochentag | Uhrzeit |
---|---|
Montag, Dienstag, Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Für die Einsichtnahme in die Unterlagen und deren Erläuterung können Sie vorab innerhalb der genannten Zeiten der Auslage einen Termin vereinbaren. Melden Sie sich dazu telefonisch unter 0711/3512- 2629 oder -2718 oder per E-Mail an stellungnahme@esslingen.de.
Ebenfalls können Sie uns Ihre Stellungnahme per E-Mail an stellungnahme@esslingen.de senden oder direkt über das Formular Online-Stellungnahme abgeben.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Esslingen am Neckar, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen oder per Fax an 0711/3512-553284.
Planunterlagen
Unterlagen zum 2. Entwurf der Bebauungsplan-Ergänzung Gartenhausgebiet Zinken mit örtlichen Bauvorschriften
Zum besseren Verständnis sind der Begründung der Bebauungsplan-Ergänzung als Anlage ein informeller Text und Plan beigefügt, auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans (Auszug der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen). Die textlichen Veränderungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes aufgrund dieser Bebauungsplan-Ergänzung werden in Blau im Lesehilfe-Text dargestellt, die Änderungen aus der Überarbeitung zum 2. Entwurf in Rot; im Lesehilfe-Plan werden die Änderungen in Rot dargestellt.
Anlagen:
- Lesehilfe Text (PDF, 77 KB) zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
(textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) - Lesehilfe Plan (PDF, 2,2 MB) zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan
(Planzeichnung)
Hinweis:
Die kompletten Fassungen von DIN-Normen und Richtlinien, auf die in den textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften oder der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen wird, können aufgrund des Urheberrechtschutzes nur im Technischen Rathaus eingesehen werden (Einsichtnahmezeiten siehe oben).
Stellungnahme
Während der Auslage können Sie Stellungnahmen elektronisch abgeben.
Hier haben Sie als Bürger:in oder interessierte Person (Öffentlichkeit) die Möglichkeit, sich direkt am Verfahren zu beteiligen und Ihre Stellungnahme elektronisch über das Online-Formular abzugeben:
Zur Stellungnahme für Bürger:innen
Ebenfalls können Sie uns Ihre Stellungnahme per E-Mail senden: stellungnahme@esslingen.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Esslingen am Neckar, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen oder per Fax an 0711/3512-553284.
Hier können Sie als registrierte Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange schriftliche Stellungnahmen (upload) abgeben.
Zur Stellungnahme für Behörden
Datenschutz
Veröffentlichungstext
Hier können Sie den Text der amtlichen Bekanntmachung einsehen.
Veröffentlichungstext (PDF, 305 KB)
Stadt Esslingen am Neckar