Öffentliche Bekanntmachung

Änderung der Weinbergsrolle gemäß Weinbergslagenverordnung.

Zuordnung von lagenfreien Flurstücken zu bestehenden Einzel- und Großlagen

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat von Amts wegen in Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft g. U. Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) die Zuordnung von bisher lagenfreien Flurstücken im Speckgürtel des Rebenaufbauplans zur benachbarten Groß- und Einzellage vorgenommen.

Die Ausfertigung der Flurkarten der bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke der Gemeinde Esslingen am Neckar mit Zuweisung der neuen Groß- und Einzellage sind in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt:

  • 1. bis 30 September 2023
    • Montag bis Mittwoch 8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
    • Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
    • Freitag 8 - 12 Uhr
  • Stadtplanungsamt
    2. Obergeschoss, im Flur bei Zimmer 257
Stadtplanungsamt
Ritterstraße 17
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-2542
Fax 0711 3512-553284

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