Finanzielle Leistungen für Familien

Wer Kinder bekommt und vor der Aufgabe steht, ihnen die bestmöglichen Lebensbedingungen zu schaffen, der steht immer auch vor finanziellen Herausforderungen. Gerade für Familien von ist es von großer Bedeutung, ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben.

Hier finden Sie einen Überblick über wichtige allgemeine Leistungen, Unterstützungsangebote und Vergünstigungen. Spezielle, themenbezogene Vergünstigungen und Hilfen finden Sie immer auch im jeweiligen Abschnitt des Familienwegweisers.

Kindergeld

Pro Kind beträgt das Kindergeld 255 Euro. Die Auszahlung erfolgt an die Person, die das Kind betreut. Leben beide Eltern zusammen, können sie festlegen, wer das Kindergeld erhält. 

Kindergeld gibt es für:

  • Alle Kinder bis 18 Jahre, die in Deutschland wohnen oder hier meistens leben
  • Kinder in Ausbildung: bis 25 Jahre
  • Arbeitslose Kinder: bis 21 Jahre
  • Kinder mit Behinderung: ohne Altersgrenze

Elterngeld und ElterngeldPlus

Höhe

  • Bis zu 67 % des letzten Nettoeinkommens
  • Mindestens 300 € pro Monat
  • Höchstens 1.800 € pro Monat

Basiselterngeld

  • Dauer: 12 Monate ab Geburt
  • + 2 Monate, wenn der Partner ebenfalls die Arbeitszeit reduziert
  • Alleinerziehende: volle 14 Monate möglich
  • Teilzeit möglich, wenn die Arbeitszeit max. 32 Stunden pro Woche beträgt

ElterngeldPlus

  • Für Eltern, die früher wieder arbeiten möchten
  • Berechnung wie beim Basiselterngeld, aber max. die Hälfte des Betrags
  • Dafür doppelte Bezugsdauer: 1 Basiselterngeld-Monat = 2 ElterngeldPlus-Monate

Partnerschaftsbonus

  • 4 zusätzliche Monate
  • Wenn beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten
  • Auch für Alleinerziehende möglich

Beratung

  • Kostenlose Infos bei allen Schwangerenberatungsstellen
  • ES.Elternschule e.V. am Klinikum Esslingen: 2,5-stündiger kostenpflichtiger Kurs
Bürgeramt / Fundamt
Beblingerstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
Fax 0711 3512-2408

Links

Kontaktdatenbank

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Unterhaltsvorschuss erhalten:

  • Kinder bis 12 Jahre
    • Leben beim alleinerziehenden Elternteil.
    • Unterhaltsvorschuss kann bis zum 12. Geburtstag ohne zeitliche Begrenzung beantragt werden.
  • Kinder von 12 bis 18 Jahren
    • Unterhaltsvorschuss ist möglich, wenn keine Leistungen nach SGB II bezogen werden oder
    • der alleinerziehende Elternteil SGB II erhält und mindestens 600 € brutto verdient.

Höhe des Unterhaltsvorschusses:

  • Kinder bis unter 6 Jahre: 187 €/Monat
  • Kinder bis unter 12 Jahre: 252 €/Monat
  • Kinder zwischen 12 und unter 18 Jahren: 338 €/Monat

Den Antrag stellen Sie bei der Unterhaltsvorschusskasse des zuständigen Jugendamtes.

Freibeträge und Steuervergünstigungen für Familien

Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum des Kindes steuerfrei. Er beträgt:

  • 6.612 Euro für Verheiratete
  • 3.012 Euro für Alleinerziehende

Grundsätzlich gilt der Freibetrag für alle Kinder unter 18 Jahren. Danach greifen gesonderte Regelungen. Ausnahmen sind beispielsweise möglich, wenn ein Kind noch in der Ausbildung oder dauerhaft behindert ist.

Erziehungsfreibetrag
Der Erziehungsfreibetrag steht Eltern für jedes Kind unter 25 Jahren zu:

  • 2.928 Euro für Verheiratete
  • 1.464 Euro für Alleinerziehende

Kindergeld und Freibetrag werden steuerlich gegeneinander abgewogen. Zunächst erhalten Sie jeden Monat das Kindergeld. Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, klärt das Finanzamt dann jeweils, was für Sie günstiger ist: Kindergeld oder Ausnützen des Kinderfreibetrags.

Ausbildungsfreibetrag
Den Ausbildungsfreibetrag gibt es für volljährige Kinder in Ausbildung, die nicht bei Ihren Eltern leben.
Pro Kind und Kalenderjahr können 924 Euro geltend gemacht werden. Auf den Freibetrag angerechnet werden aber alle Einkünfte und Bezüge des Kindes, die über einem Betrag von 1.848 Euro liegen.

Kinderbetreuungskosten
Erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können für ihre Kinder von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, bis max. 4000 Euro pro Kind und Jahr, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Vergünstigungen bei niedrigem Einkommen

Sie beziehen Sozialleistungen oder haben ein niedriges Einkommen? Dann gibt es für Sie verschiedene Möglichkeiten für Vergünstigungen, die Sie ganz einfach über eine Online-Anwendung beantragen können.

  • Kulturpass
    Mit dem Kulturpass kommen Sie kostenlos oder vergünstigt in Konzerte, Museen, Musikschule, Theater und mehr!
  • Stadtpass für Kinder und Jugendliche
    Der Schwimmbadbesuch, ein Kurs an der Volkshochschule, neue Inliner oder Fußballschuhe - damit Sie sich das leisten können, greift Ihnen die Stadt Esslingen mit dem Stadtpass unter die Arme. 
  • Landesfamilienpass
    Zahlreiche staatliche Schlösser, Gärten, Museen und andere Attraktionen können Sie mit dem Landesfamilienpass unentgeltlich beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.

Bürgergeld

Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Anspruch darauf haben erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. 

Links

Kontaktdatenbank

Stiftungen

Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Die Stiftung will Schwangeren, die sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage befinden, eine individuelle finanzielle Unterstützung geben, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Voraussetzungen für die Leistungen:

  • Nachweis der Schwangerschaft
  • Antragstellung vor Geburt des Kindes
  • Antragstellerin muss sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und andere Hilfemöglichkeiten (Unterhaltsvorschuss, Bürgergeld, etc) sind nicht ausreichend
  • Die Schwangere muss sich bei einer anerkannten Schwangeren-/ Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lassen, bei der auch der Antrag gestellt werden kann.

Leistungen sind möglich für Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes und Einrichtung des Kinderzimmers.

Landesstiftung Familie in Not

Die 1981 errichtete Landesstiftung Familie in Not unterstützt, wo staatliche und nicht staatliche Hilfen nicht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Sie hilft werdenden Müttern mit finanziellen Problemen, Müttern mit Mehrlingsgeburten sowie Familien, die durch Krankheit, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Geburt in Not geraten sind.

  • Leistungen der Landesstiftung können gewährt werden, wenn keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind.
  • Die Notlage muss mit Hilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen sein.
  • Die Antragstellenden müssen ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.

Hilfen können in vielfältiger Form, je nach den individuellen Bedürfnissen, geleistet werden.
Ausgeschlossen sind jedoch Leistungen zur Ablösung von Geschäftsschulden aus einer selbstständigen Tätigkeit, von Forderungen des Bundes, der Länder und Kommunen, von Geldbußen und rückständigen Unterhaltsverpflichtungen oder von Schulden aus dem Erwerb von Wohnungseigentum.
Anträge können bei den aufgeführten Beratungsstellen gestellt werden.

Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen

Die Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen macht es sich zur Aufgabe die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie trägt dazu bei, dass jedes Kind seine Fähigkeiten und Talente entfalten kann. Sie befördert damit eine größere Gerechtigkeit bei der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu, die durch die Lebensumstände und die soziale Situation ihrer Familie benachteiligt sind. Durch die Förderung über die Stiftung sollen vor allem solche Kinder und Jugendliche im Kreis Esslingen erreicht werden, deren Eltern und Umfeld nicht über die Ressourcen verfügen, um ihnen etwa die Teilnahme an Angeboten rund um Bildung, Kultur und Freizeit  zu ermöglichen.

Links

Kontaktdatenbank

Gebührenbefreiung

Rundfunk- und Fernsehgebühren

Bestimmte Personen können sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen. Dazu zählen unter anderem:

  • Empfänger von Bürgergeld und Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung ein­schließ­lich Leistun­gen nach § 22 Sozial­gesetz­buch (SGB) II
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben (Bafög)
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht mehr bei den Eltern leben.
  • Bestimmte Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie nach § 27 d BVG

Menschen, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Die Bearbeitung der Befreiungsanträge erfolgt  durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Anträge stehen als Download auf der Homepage des Beitragsservices zur Verfügung, oder sind beim Bürgeramt der Stadt erhältlich. Das Bürgeramt bestätigt bei Bedarf auch die im Antrag gemachten Angaben. Ausgefüllte Anträge mit entsprechenden Nachweisen müssen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gesendet werden.

Telefongebühren

Die Deutsche Telekom bietet für bestimmte Kunden einen Sozialtarif in Form einer Telefongebühren-Ermäßigung an. Dieses Angebot gilt für Privatkunden in Verbindung mit einem Festnetzanschluss der T-Com. Die Voraussetzungen für den Sozialtarif erfüllt, wer

  • von der Rundfunkgebührenpflicht befreit ist oder
  • Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhält oder
  • blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent ist.

Die Höhe der freiwilligen sozialen Vergünstigungen der Deutschen Telekom pro Monat betragen :

  • 6,94 Euro netto für die beiden erstgenannten Voraussetzungen und
  • 8,72 Euro netto für die dritte Bedingung.

Einen Antrag erhalten Sie in einer T-Com Niederlassung oder über das Internet. Den ausgefüllten Antrag senden Sie dann zusammen mit den notwendigen Bescheinigungen an Ihre örtliche T-Com Niederlassung (Adresse siehe Telekomrechnung).

Bürgeramt / Fundamt
Beblingerstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
Fax 0711 3512-2408

Links

Günstig einkaufen

Es gibt auch in Esslingen gute Möglichkeiten die Dinge des täglichen Bedarfs preisgünstig einzukaufen. CARIsatt/Esslinger Tafel versorgt finanziell schwach gestellte Personen mit Lebensmitteln, Haushaltwaren und Textilien. Vor dem Einkauf steht die Ausstellung eines Berechtigungsausweises. Diesen erhalten Sie direkt im CARisatt-Laden, wenn Sie

  • Bürgergeld
  • Grundsicherung beziehen
  • Geringverdiener oder
  • alleinerziehender Elternteil sind und mehrere Kinder zu versorgen haben oder
  • von einer bescheidenen Rente leben müssen.

Kindersachenmärkte

Regelmäßig organisieren Kindergärten, Schulen, Kirchengemeinden, das Mütter- und Familienzentrum und andere Einrichtungen Kindersachen-Märkte. Diese Märkte bieten für Eltern die Möglichkeit, Kindersachen (Kleidung, Spielzeug, Kinderwagen u. a.) zu kaufen oder zu verkaufen. Die Märkte finden meist im Frühjahr und im Herbst statt und werden in der Tagespresse, in Stadtteilzeitungen, im Freizeitspiegel, in Gemeindebriefen und weiteren Veröffentlichungen angekündigt.

Märkte in Esslingen - Auszug aus dem Online-Veranstaltungskalender der Stadt Esslingen am Neckar.

Links

Kontaktdatenbank

Schuldnerberatung

Schnell ist man durch unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung, aber auch durch unbedachtes Konsumverhalten, in eine Situation geraten, in der die Schulden einem über den Kopf wachsen. Die Schuldnerberatung der Diakonischen Bezirksstelle richtet sich an Esslinger Einwohner:innen. Die Schulden kann die Schuldnerberatung zwar nicht übernehmen, es besteht aber die Möglichkeit,

  • das persönliche Budget zu überprüfen,
  • die Zahlungsverpflichtungen zu sortieren,
  • eventuell andere finanzielle Möglichkeiten auszuschöpfen (z.B. Bürgergeld),
  • Vollstreckungsschutzmaßnahmen zu ergreifen,
  • einen Anwalt zu vermitteln oder
  • zu Gläubigern wieder Kontakt herzustellen und so zu Lösungsschritten zu kommen.

Schon das Gespräch stellt für viele eine Möglichkeit der persönlichen Entlastung dar.

Kontaktdatenbank