Bewohnerparken

In vielen Innenstadtbereichen ist das Parken schwierig, weil sich viele Menschen die vorhandenen Parkplätze teilen müssen. Um die Parksituation für Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern gibt es verschiedene Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung. Eine davon ist das Bewohnerparken. Dabei werden bestimmte Parkplätze für Personen mit Bewohnerparkausweis reserviert oder sie dürfen dort ohne Parkschein parken.

Aktuell

Ab Mai/Juni 2026 werden die Bewohnerparkgebiete in der Innenstadt neu strukturiert.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Änderungen:

Karte zeigt die neuen Bewohnerparkgebiete

Allgemeine Hinweise zum Bewohnerparken

Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?

Einen Bewohnerparkausweis kann beantragen, wer

  • in einer Zone mit ausgewiesenem Bewohnerparken wohnt und
  • keinen eigenen Stellplatz besitzt.

Bitte beachten Sie: Es gibt keinen fest reservierten Parkplatz! Die Beschilderung vor Ort gibt die jeweiligen Parkregelungen vor. 

Keinen Bewohnerparkausweis bekommen

  • Personen, die nicht innerhalb eines Bewohnerparkgebietes gemeldet sind oder wohnen
  • Personen, die noch nicht volljährig sind
  • Beschäftigte / Geschäftsführende eines in einem Gebiet liegenden Betriebs
  • Personen, die einen privaten Stellplatz für das Fahrzeug besitzen

Wie verwende ich den Bewohnerparkausweis?

Wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis nutzen, muss dieser gut sichtbar im Fahrzeug ausliegen. Die Parkberechtigung muss bei den Kontrollen erkennbar sein.

Weitere konkrete Hinweise für den Umgang mit dem Bewohnerparkausweis finden Sie in den Unterlagen, die Sie mit dem Bewohnerparkausweis erhalten.

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Sie können zwischen zwei Laufzeiten wählen:

Laufzeit Kosten
6 Monate 75€
12 Monate 150€

Für andere Zeiträume kann kein Ausweis ausgestellt werden.

Ab wann gilt der Bewohnerparkausweis, wie kann er verlängert werden?

Der Parkausweis gilt ab dem Tag, an dem er ausgestellt wurde.

Für jede Verlängerung muss ein neuer Antrag gestellt werden. Im Regelfall kann bei pünktlicher Antragstellung der neue Ausweis so verlängert werden, dass eine nahtlose Nutzung erfolgen kann. 

Falls der Verlängerungsantrag länger als vier Wochen nach Ablauf des vorherigen Bewohnerparkausweises gestellt wird, wird dieser wie ein Neuantrag behandelt.

Was muss ich tun, wenn mein Bewohnerparkausweis beschädigt wurde oder verloren ging?

Die Gebühr für die Neuausstellung bei Verlust oder Beschädigung beträgt 10€.

Zonen des Bewohnerparkens

Neu: Stellplatz statt Bewohnerparken

Die Stellplätze in der Tiefgarage Kleiner Markt werden ab 1. Juli 2026 fest vermietet. 

  • Bewerbungsfrist: 5. Juni 2026 
  • Anzahl Stellplätze: 58
  • Preis: 119 € pro Monat 
  • Voraussetzung: Sie besitzen aktuell einen Bewohnerparkausweis der Zone T (frühere Gebiete M, D und Teile von E)
  • Oder: Sie betreiben ein Gewerbe im näheren Umfeld

Bewerbung mit Bewohnerparkausweis

Bewerbungen bitte per E-Mail oder Post an:

Werner Freitag
Städtische Gebäude Esslingen
Ritterstraße 17
73728 Esslingen am Neckar

Sollten die Zahl der Bewerbungen die Zahl der verfügbaren Stellplätze überschreiten, erfolgt die Zuteilung durch das Los.

Wichtig!
Wenn Sie einen der Stellplätze mieten, müssen Sie Ihren Bewohnerparkausweis zurückgeben. Das bedeutet: Während Veranstaltungen auf dem Marktplatz kann die Zufahrt zur Tiefgarage „Kleiner Markt“ zeitweise eingeschränkt oder auch vollständig gesperrt sein. In solchen Fällen ist es nicht möglich, auf das Bewohnerparkgebiet auszuweichen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit benötigen, müssen Sie selbst einen regulären Parkplatz außerhalb finden.

Bewerbung für Gewerbetreibende

Es stehen 14 Stellplätze zur Verfügung, die als Mitarbeitendenparkplätze, nicht aber als Kundenparkplätze, angemietet werden können. Der Mietvertrag ist auf 3 Jahre befristet. Ihr Betrieb sollte sich räumlich in den hier eingezeichneten Zonen befinden:

Ordnungs- und Standesamt

Verkehr

Verkehrslenkung und -regelung
Beblingerstraße 3 + 1
73728 Esslingen am Neckar
Fax +49 711 3512-552839