Landtagswahl 2026

Am Sonntag, 08. März 2026, finden die Landtagswahl für den 18. Landtag in Baden-Württemberg statt. Sie als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter in Baden-Württemberg bestimmen, wer Sie im Landtag vertritt. Der Landtag wird alle fünf Jahre neu gewählt.

Wahlrecht und Wählerverzeichnis

Wie wird gewählt?

Mit der Reform des Landeswahlgesetztes im Jahr 2022 haben Sie zwei Stimmen:

  • Mit der Erststimme wählen Sie eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten im Wahlkreis Esslingen. Die betreffende Person wird von den Kreisparteien aufgestellt.
  • Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei , die dafür eine Landesliste aufstellt. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze im Parlament.

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Von den Abgeordneten werden 70 nach Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen (Kreiswahlvorschläge) und die übrigen nach Wahlvorschlägen im Land (Landeslisten9 gewählt.

Bei der Verteilung der Sitze auf die Landesliste werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben (5% Regel).

Wahlberechtigung

Wahlberechtig sind Sie:

Wahlberechtigt ist gemäß § 7 Landtagswahlgesetz (LWG), wer am Wahltag

  • Deutsche:r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und
  • mindestens 16 Jahre alt ist und
  • seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden oder einen Wahlschein haben (§ 8 LWG).

Die Änderung des Alters für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre erfolgte mit der Reform des Landtagswahlgesetzes vom April 2022.

Aufnahme ins Wählerverzeichnis

Aufnahme ins Wählerverzeichnis:

Wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde/Stadt eingetragen ist. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis der Stadt Esslingen am Neckar erfolgt grundsätzlich automatisch:

  • wenn Sie wahlberechtigt und zum Stichtag am 08. Dezember 2025 mit Ihrem Hauptwohnsitz in Esslingen am Neckar gemeldet sind. Sie erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung bis spätestens zum 15. Februar 2026 zugesandt.
  • bis zum 25. Januar 2026 werden Änderungen im Wählerverzeichnis automatisch von uns durchgeführt
  • Ziehen Sie nach dem 25. Januar 2026 innerhalb der Stadt Esslingen am Neckar um, bleiben Sie in jedem Fall Ihrem bisherigen Wahlbezirk zugeordnet. Wenn Sie nicht in Ihrem bisherigen Wahllokal wählen möchten, beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Wohnsitzänderung

Wohnsitzänderung nach dem 25. Januar 2026

  • Wenn Sie nach dem 25. Januar 2026 und vor dem 15. Februar 2026 ihren Hauptwohnsitz nach Esslingen am Neckar verlegen und wahlberechtigt sind, werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Esslingen aufgenommen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen. Erfolgt kein Antrag, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen und können am Wahltag dort wählen oder sich rechtzeitig vom dortigen Wahlamt Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
  • Die Antragspflicht gilt auch, wenn Sie nach dem 25. Januar 2026 eine Nebenwohnung als Hauptwohnung anmelden.
  • Wenn Sie wahlberechtigt sind und keine Wohnung haben, ist auch ein Antrag erforderlich.

In diesen Fällen müssen Sie bis spätestens 15. Februar 2026 (Eingangsdatum) beantragen, in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.Füllen Sie dafür den entsprechenden Antrag aus und senden diesen im Original dem Wahlamt zu. 

Wenn Sie wahlberechtigt sind und das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie während der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis vom 16. Februar 2026 bis 20. Februar 2026 die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu Ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen und beim Wahlamt schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen.

Wahlbenachrichtigung

Wahlbenachrichtigung

Den in das Wählerverzeichnis in Esslingen am Neckar eingetragenen Wahlberechtigten senden wir automatisch die Wahlbenachrichtigung bis spätestens 15. Februar 2026 zu. Diese enthält Angaben zu Ihrem Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie sicher sind, wahlberechtigt zu sein, erkundigen Sie sich bitte beim Wahlamt, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sie haben am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht dabei? Dann können Sie selbstverständlich trotzdem in Ihrem Wahllokal wählen. Entscheidend ist die Eintragung Ihrer Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis Ihres Wahlbezirks. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mit, um sich auszuweisen.

Repräsentative Wahlbezirke

Die repräsentative Wahlstatistik ist eine wertvolle Informationsquelle für viele Bereiche unserer Gesellschaft. Sie zeigt nicht nur das amtliche Wahlergebnis, sondern zeigt auch, wie sich Wählerinnen und Wähler nach Geschlecht und Geburtsjahrgängen an der Wahl beteiligen und wie ihre Stimmen verteilt sind. Darüber hinaus kann sie zeigen, wie viele Stimmen ungültig abgegeben wurden.

Für die Landtagswahl 2026 wurden zwei repräsentative Wahlbezirke in Esslingen am Neckar gezogen.

  • Schillerschule Berkheim, Raum 006, Schulstraße 56 (Wahlbezirk Nr. 18)
  • Grundschule Zell, Gruppenraum 1.13, Mettenhaldenstraße 2 (Wahlbezirk Nr. 14)

Weitere Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik erhalten Sie auf der Internetseite der Landeswahlleiterin.

Hilfen für Blinde und Sehbehinderte

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von  Stimmzettelschablonen an. 

Diese Stimmzettel werden in die Schablonen gelegt. Die Felder für die Kreuze sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert; auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem ist der Stimmzettel-Inhalt vollständig aufgesprochen.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an:

Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. - BSVW
Lange Str. 3
70173 Stuttgart
Telefon 0711 210600
Fax 0711 2106099

Personen mit Merkzeichen "BL" im Schwerbehindertenausweis erhalten die Schablone mit Audio-CD automatisch zugesandt. Zur Einhaltung des Datenschutzes erfolgt der Versand über die zuständigen Landkreise.

Weitere Informationen

Dezernat für Ordnung, Soziales, Bildung, Kultur und Sport

Ordnungs- und Standesamt

Grundsatzangelegenheiten und Wahlen
Beblingerstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-3346
Briefwahlstelle, geöffnet ab 03. Februar 2025
Rathausplatz 1
73728 Esslingen am Neckar
Telefon 0711 3512-3346
Fax 0711 3511553346

Öffnungszeiten ab 03. Februar 2026
(sofern die Stimmzettel bis dahin verfügbar sind, Wahlschein-/ Briefwahlbeantragung immer möglich)

  • Mo. 7:30 - 12 Uhr und 13 - 15  Uhr
  • Di. 7:30 - 12 Uhr und  13 - 18 Uhr
  • Mi. 7:30 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
  • Do. 7:30 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
  • Fr. 7:30 - 12 Uhr 
  • Sa. 9 - 12 Uhr 

Zusätzliche Öffnungszeit vor dem Wahltag

  • Fr. 6. März 2026   7:30 - 15 Uhr 
  • Sa. 7. März 2026  9 -12 Uhr